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   BFH, 18.10.1999 - VII B 189/99   

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https://dejure.org/1999,7116
BFH, 18.10.1999 - VII B 189/99 (https://dejure.org/1999,7116)
BFH, Entscheidung vom 18.10.1999 - VII B 189/99 (https://dejure.org/1999,7116)
BFH, Entscheidung vom 18. Oktober 1999 - VII B 189/99 (https://dejure.org/1999,7116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Pfändungsverfügung - Einziehungsverfügung - Einstweilige Anordnung - Versagung von Prozeßkostenhilfe - Isolierte Kostenentscheidung

  • Judicialis

    FGO § 138 Abs. 1; ; FGO § 128 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 138; ; FGO § 135 Abs. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 128 Abs. 4 S. 1, § 138 Abs. 1
    Unzulässige Beschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.06.1976 - VII B 1/76

    Statthaftigkeit der Beschwerde in Kostenstreitigkeiten

    Auszug aus BFH, 18.10.1999 - VII B 189/99
    Um eine solche Streitigkeit handelt es sich im Streitfall, in dem das FG nach Erledigung der Hauptsache eine sog. isolierte Kostenentscheidung getroffen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Juni 1976 VII B 1/76, BFHE 119, 132, BStBl II 1976, 557, ergangen zu Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs --BFHEntlG--).
  • BFH, 17.12.1997 - X B 192/97

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Beschwerde gegen die Ablehnung der

    Auszug aus BFH, 18.10.1999 - VII B 189/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Beschwerde gegen die Ablehnung von PKH durch das FG nicht statthaft, wenn die zugehörige Hauptsache nicht an den BFH gelangen kann (s. zuletzt den Beschluß vom 17. Dezember 1997 X B 192/97, BFH/NV 1998, 623, m.w.N.).
  • BFH, 18.07.2006 - X B 63/06

    Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung

    Nicht anfechtbar ist danach eine isolierte Kostenentscheidung im Beschluss über die Kostentragung nach Erledigung der Hauptsache (BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 VII B 189/99, BFH/NV 2000, 463).
  • BFH, 29.11.2005 - X B 153/05

    Wirksamkeit einer Beschwerde bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder

    Nach § 128 Abs. 4 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist in Streitigkeiten über Kosten die Beschwerde nicht gegeben (vgl. zum Fall der Hauptsacheerledigung: Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Oktober 1999 VII B 189/99, BFH/NV 2000, 463).
  • BFH, 24.01.2003 - IV B 43/02

    Isolierte Kostenentscheidung; außerordentliche Beschwerde

    Das gilt insbesondere für eine isolierte Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 VII B 189/99, BFH/NV 2000, 463).
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