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BVerwG, 29.06.1973 - VII B 19.73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Androhung einer Auferlegung der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches als Verwaltungsakt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Androhung - Verwaltungsakt - Fahrtenbuch - Verwarnung - Fahrerlaubnis - Verstoß - Karftfahrzeugführer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVZO § 31a
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.12.1972 - 2 VII 70
- BVerwG, 29.06.1973 - VII B 19.73
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.02.1956 - I B 70.54
Voraussetzungen für das Aussprechen einer Verwarnung mit der Androhung der …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1973 - VII B 19.73
Im Beschluß vom 8. Februar 1956 - BVerwG I B 70.54 - (NJW 1956, 684) ist ausgeführt, daß die Verwarnung eines Kraftfahrzeugführers wegen einer Verkehrsübertretung mit dem Hinweis darauf, daß ihm bei weiteren Übertretungen die Fahrerlautnis entzogen werde, keine Maßnahme ist, die ihn beschwert.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - 9 A 1530/07
Fahrtenbuchauflage - Androhung einer Fahrtenbuchauflage bei geringfügiger …
Wie das VG bereits zutreffend unter Hinweis auf das BVerwG , vgl. Beschluss vom 29.6.1973 - VII B 19.73 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 1, ausgeführt hat, geht von der Androhung im Gegensatz zur Anordnung keinerlei Regelungswirkung aus.BVerwG , Beschluss vom 29.6.1973 - VII B 19.73 -, a.a.O.
- VG Arnsberg, 12.04.2007 - 11 K 3598/06
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Entscheidung eines verwaltungsgerichtlichen …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.06.1973 - VII B 19.73 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG (Buchholz) 442.16, Nr. 1 zu § 31 a StVZO. - OVG Sachsen, 25.01.2018 - 3 A 303/17
Androhung einer Fahrtenbuchauflage; Unfallflucht; Feststellung des …
19 Zutreffend hat der Kläger hier nur den Kostenbescheid des Beklagten angegriffen, denn die Androhung einer Fahrtenbuchauflage stellt keinen Verwaltungsakt dar (BVerwG, Beschl. v. 29. Juni 1973 - VII B 19.73 -, Orientierungssatz bei juris) und kann deshalb nicht mit der Anfechtungsklage angefochten werden.