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   BVerwG, 29.06.1973 - VII B 19.73   

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https://dejure.org/1973,1492
BVerwG, 29.06.1973 - VII B 19.73 (https://dejure.org/1973,1492)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1973 - VII B 19.73 (https://dejure.org/1973,1492)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1973 - VII B 19.73 (https://dejure.org/1973,1492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Androhung einer Auferlegung der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches als Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Androhung - Verwaltungsakt - Fahrtenbuch - Verwarnung - Fahrerlaubnis - Verstoß - Karftfahrzeugführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 31a

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.02.1956 - I B 70.54

    Voraussetzungen für das Aussprechen einer Verwarnung mit der Androhung der

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1973 - VII B 19.73
    Im Beschluß vom 8. Februar 1956 - BVerwG I B 70.54 - (NJW 1956, 684) ist ausgeführt, daß die Verwarnung eines Kraftfahrzeugführers wegen einer Verkehrsübertretung mit dem Hinweis darauf, daß ihm bei weiteren Übertretungen die Fahrerlautnis entzogen werde, keine Maßnahme ist, die ihn beschwert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - 9 A 1530/07

    Fahrtenbuchauflage - Androhung einer Fahrtenbuchauflage bei geringfügiger

    Wie das VG bereits zutreffend unter Hinweis auf das BVerwG , vgl. Beschluss vom 29.6.1973 - VII B 19.73 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 1, ausgeführt hat, geht von der Androhung im Gegensatz zur Anordnung keinerlei Regelungswirkung aus.

    BVerwG , Beschluss vom 29.6.1973 - VII B 19.73 -, a.a.O.

  • VG Arnsberg, 12.04.2007 - 11 K 3598/06

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Entscheidung eines verwaltungsgerichtlichen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.06.1973 - VII B 19.73 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG (Buchholz) 442.16, Nr. 1 zu § 31 a StVZO.
  • OVG Sachsen, 25.01.2018 - 3 A 303/17

    Androhung einer Fahrtenbuchauflage; Unfallflucht; Feststellung des

    19 Zutreffend hat der Kläger hier nur den Kostenbescheid des Beklagten angegriffen, denn die Androhung einer Fahrtenbuchauflage stellt keinen Verwaltungsakt dar (BVerwG, Beschl. v. 29. Juni 1973 - VII B 19.73 -, Orientierungssatz bei juris) und kann deshalb nicht mit der Anfechtungsklage angefochten werden.
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