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   BVerwG, 12.01.1977 - VII B 190.76   

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BVerwG, 12.01.1977 - VII B 190.76 (https://dejure.org/1977,1712)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1977 - VII B 190.76 (https://dejure.org/1977,1712)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1977 - VII B 190.76 (https://dejure.org/1977,1712)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unbeachtlichkeit eines nachträglichen Wohlverhaltens im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens - Berücksichtigung von Bußgeldbescheiden und strafgerichtlichen Entscheidungen im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 39.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1977 - 7 B 190.76
    Als Entscheidungen, von denen das Berufungsurteil nach Auffassung der Beschwerde abweicht, erwähnt - jeweils ohne nähere Bezeichnung - die Beschwerde den Beschluß vom 23. Juni 1975 (ohne daß gesagt ist, welcher Beschluß gemeint ist, nämlich der Beschluß BVerwG VII B 39.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41 - oder der Beschluß BVerwG VII B 54.75 - a.a.O. Nr. 42), das Urteil vom 18. September 1975 (gemeint dürfte das Urteil vom 18. September 1970 sein - BVerwG VII C 33.69 - a.a.O. Nr. 32) und den Beschluß vom 6. Juli 1973 (hier dürfte der Beschluß vom 5. Juli 1973 - BVerwG VII B 38.73 - a.a.O. Nr. 37 gemeint sein).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß ein Kraftfahrer im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren grundsätzlich die Feststellungen gegen sich gelten lassen muß, die in strafgerichtlichen Entscheidungen und in Bußgeldbescheiden getroffen worden sind (vgl. Beschluß des beschließenden Senats vom 12. Januar 1977 - BVerwG VII B. 185.76 - sowie Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG VII B 39.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41 m.w.N.), d.h. immer dann, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen oder die Unrichtigkeit der rechtlichen Beurteilung ergeben.

  • BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 54.75

    Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht - Einholung von Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1977 - 7 B 190.76
    Als Entscheidungen, von denen das Berufungsurteil nach Auffassung der Beschwerde abweicht, erwähnt - jeweils ohne nähere Bezeichnung - die Beschwerde den Beschluß vom 23. Juni 1975 (ohne daß gesagt ist, welcher Beschluß gemeint ist, nämlich der Beschluß BVerwG VII B 39.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41 - oder der Beschluß BVerwG VII B 54.75 - a.a.O. Nr. 42), das Urteil vom 18. September 1975 (gemeint dürfte das Urteil vom 18. September 1970 sein - BVerwG VII C 33.69 - a.a.O. Nr. 32) und den Beschluß vom 6. Juli 1973 (hier dürfte der Beschluß vom 5. Juli 1973 - BVerwG VII B 38.73 - a.a.O. Nr. 37 gemeint sein).
  • BVerwG, 05.07.1973 - VII B 38.73

    Maßgebende Sachlage und Rechtslage bei der Entziehung der Fahrerlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1977 - 7 B 190.76
    Als Entscheidungen, von denen das Berufungsurteil nach Auffassung der Beschwerde abweicht, erwähnt - jeweils ohne nähere Bezeichnung - die Beschwerde den Beschluß vom 23. Juni 1975 (ohne daß gesagt ist, welcher Beschluß gemeint ist, nämlich der Beschluß BVerwG VII B 39.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41 - oder der Beschluß BVerwG VII B 54.75 - a.a.O. Nr. 42), das Urteil vom 18. September 1975 (gemeint dürfte das Urteil vom 18. September 1970 sein - BVerwG VII C 33.69 - a.a.O. Nr. 32) und den Beschluß vom 6. Juli 1973 (hier dürfte der Beschluß vom 5. Juli 1973 - BVerwG VII B 38.73 - a.a.O. Nr. 37 gemeint sein).
  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 33.69
    Auszug aus BVerwG, 12.01.1977 - 7 B 190.76
    Als Entscheidungen, von denen das Berufungsurteil nach Auffassung der Beschwerde abweicht, erwähnt - jeweils ohne nähere Bezeichnung - die Beschwerde den Beschluß vom 23. Juni 1975 (ohne daß gesagt ist, welcher Beschluß gemeint ist, nämlich der Beschluß BVerwG VII B 39.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41 - oder der Beschluß BVerwG VII B 54.75 - a.a.O. Nr. 42), das Urteil vom 18. September 1975 (gemeint dürfte das Urteil vom 18. September 1970 sein - BVerwG VII C 33.69 - a.a.O. Nr. 32) und den Beschluß vom 6. Juli 1973 (hier dürfte der Beschluß vom 5. Juli 1973 - BVerwG VII B 38.73 - a.a.O. Nr. 37 gemeint sein).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Weil der Strafbefehl jedoch aufgrund einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch das Gericht (§§ 407, 408 StPO) ergeht, einen strafrechtlichen Schuldspruch enthält sowie eine strafrechtliche Rechtsfolge gegen den Beschuldigten festsetzt und - erhebt der Beschuldigte nicht rechtzeitig Einspruch oder nimmt einen Einspruch zurück - gemäß § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils erlangen kann (vgl. BGHSt 29, 305 ), entspricht es gleichwohl ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 m.w.N.), dass namentlich im Ordnungsrecht die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. Beschluss vom 12. Januar 1977 - BVerwG VII B 190.76 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 51 S. 45).
  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Aus der dortigen Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 1977 - BVerwG 7 B 190.76 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 51 S. 45) ergibt sich, dass gewichtige Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen im Strafbefehl bestehen, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 StPO vorliegen, namentlich im Falle der Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel, die eine für den Betroffenen günstigere strafrechtliche Entscheidung zu begründen geeignet sind.
  • VG München, 04.03.2008 - M 16 K 06.3357

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" wegen

    Weil der Strafbefehl jedoch aufgrund einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch das Gericht (§§ 407, 408 StPO) ergeht, einen strafrechtlichen Schuldspruch enthält sowie eine strafrechtliche Rechtsfolge gegen den Beschuldigten festsetzt und - erhebt der Beschuldigte nicht rechtzeitig Einspruch oder nimmt einen Einspruch zurück - gemäß § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils erlangen kann (vgl. BGHSt 29, 305 ), entspricht es gleichwohl ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 m.w.N.), dass namentlich im Ordnungsrecht die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. Beschluss vom 12. Januar 1977 - BVerwG VII B 190.76 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 51 S. 45).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79

    Entziehung einer Fahrerlaubnis - Weigerung der Einholung eines Gutachtens über

    Nach der Rechtsprechung des Senats muß ein Kraftfahrer die Feststellungen rechtskräftiger strafgerichtlicher Entscheidungen oder bestandskräftiger Bußgeldbescheide gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen oder die Unrichtigkeit der rechtlichen Beurteilung ergeben (Beschluß vom 12. Januar 1977 - BVerwG 7 B 190.76 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 51; Beschluß vom 12. Januar 1977 - BVerwG 7 B 185.76 - in Buchholz a.a.O. Nr. 50; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 39.75 - in Buchholz a.a.O. Nr. 41).
  • VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 5069/19

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger";

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass namentlich im Ordnungsrecht die in einem Strafbefehl - und erst recht die in einem Strafurteil - enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37.01 -, juris Rn. 38; Beschluss vom 18.08.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 12.01.1977 - VII B 190.76 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1989 - 6 A 124/88

    Widerruf der Approbation nach Verlust des Besitzes der Kassenarztzulassung wegen

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  • VG Freiburg, 21.06.2022 - 10 K 542/20

    Verbindung eines Einreise- und Aufenthaltsverbot mit Rückkehrentscheidung;

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass namentlich im Ordnungsrecht die in einem Strafbefehl - und erst recht die in einem Strafurteil - enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 -, juris Rn. 38; Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 12. Januar 1977 - VII B 190.76 -, juris).
  • OVG Saarland, 20.12.2017 - 1 A 389/16

    Rückforderung von Dienstunfallfürsorgeleistungen; Amtsermittlungsgrundsatz;

    BVerwG, Beschlüsse vom 12.1.1977 - BVerwG VII B 190.76 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 51 und vom 28.9.1981 - BVerwG 7 B 188.81 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.5.1989 - 6 A 124/88 - NJW 1990, 1553 ff.; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Oktober 2016, § 108 Rdnr., 20, 21; Kopp/Schenke, wie vor, § 108 Rdnr. 4.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.1997 - 19 B 687/97

    Bindungswirkung

    Vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.1.1977 - VII B 190.76 -, Buchholz a.a.O. Nr. 51 und Beschluß vom 3.9.1992 - 11 B 22.92 -, Buchholz a.a.O. Nr. 88. Letzteres ist hier aber der Fall.
  • BVerwG, 31.07.1985 - 7 B 124.85

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Danach muß ein Kraftfahrer die Feststellungen rechtskräftiger strafgerichtlicher Entscheidungen oder bestandskräftiger Bußgeldbescheide gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen oder für die Unrichtigkeit der rechtlichen Beurteilung ergeben (Beschluß vom 12. Januar 1977 - BVerwG 7 B 190.76 -, in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 51; Urteil vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 70.79 -, in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 65).
  • BVerwG, 23.01.1987 - 7 B 15.87

    Abweichung von strafrichterlichen Feststellungen bei der Entziehung einer

  • BVerwG, 13.07.1981 - 7 CB 65.81

    Einholung eines medizinischpsychologischen Gutachtens - Feststellung der Eignung

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