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   BFH, 04.04.2006 - VII B 196/05   

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BFH, 04.04.2006 - VII B 196/05 (https://dejure.org/2006,8707)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2006 - VII B 196/05 (https://dejure.org/2006,8707)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2006 - VII B 196/05 (https://dejure.org/2006,8707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf seiner Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Anforderungen an die Darlegung der Divergenz in einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen für die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels - Anforderungen an den Nachweis der ...

  • Judicialis

    InsO § 26 Abs. 2; ; ZPO § 227 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 915; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Divergenz, unterlassene Beweiserhebung, Terminsverlegung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VII B 196/05
    b) Die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels einer Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) erfordert Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93).
  • BFH, 19.10.2004 - VII B 1/04

    Divergenz; Gebühr eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VII B 196/05
    Soweit die Beschwerde das FG hinsichtlich der Frage der Inkassovollmacht örtlicher Assekuranzstellen für nicht sachkundig hält, wäre genau anzugeben gewesen, warum sich das FG die für die Beurteilung dieser Frage erforderliche Sachkunde nicht selbst zutrauen durfte, woraus sich also seine mangelnde Sachkunde ergibt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2004 VII B 1/04, BFH/NV 2005, 561, m.w.N.).
  • BFH, 06.02.1992 - V R 38/85

    Rüge der Verweigerung rechtlichen Gehörs - Rechtspflicht zur Aufhebung und

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VII B 196/05
    Zwar kann in einer sachlich unzutreffenden Behandlung eines Antrags auf Verlegung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs gesehen werden (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 6. Februar 1992 V R 38/85, BFH/NV 1993, 102; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 IV B 25/00, BFH/NV 2001, 1579; Senatsbeschluss vom 3. Februar 2003 VII B 13/02, BFH/NV 2003, 797, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2002 - VII B 268/01

    NZB; Übergehen von Beweisanträgen, Entscheidungserheblichkeit von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VII B 196/05
    Eine beantragte Beweiserhebung kann das FG ablehnen, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt, das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zu Gunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar ist oder ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2002 VII B 268/01, BFH/NV 2002, 1595, m.w.N.).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VII B 196/05
    a) Soweit die Beschwerde eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht geltend macht, da das FG den Beweisantritten des Klägers zu seinem Sachvortrag bezüglich nicht gefährdeter Auftraggeberinteressen nicht gefolgt sei, fehlt es bereits an dem insoweit erforderlichen Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 03.02.2003 - VII B 13/02

    NZB - Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VII B 196/05
    Zwar kann in einer sachlich unzutreffenden Behandlung eines Antrags auf Verlegung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs gesehen werden (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 6. Februar 1992 V R 38/85, BFH/NV 1993, 102; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 IV B 25/00, BFH/NV 2001, 1579; Senatsbeschluss vom 3. Februar 2003 VII B 13/02, BFH/NV 2003, 797, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99

    Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VII B 196/05
    Ein zu diesem Zweck vorgelegtes privatärztliches Attest muss deshalb die Verhandlungsunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar ergeben (Senatsbeschluss vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902; BFH-Beschluss vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VII B 196/05
    a) Soweit die Beschwerde eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht geltend macht, da das FG den Beweisantritten des Klägers zu seinem Sachvortrag bezüglich nicht gefährdeter Auftraggeberinteressen nicht gefolgt sei, fehlt es bereits an dem insoweit erforderlichen Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 15.06.2001 - IV B 25/00

    Verfahrensfehler - Gewährung von rechtlichem Gehör - Überwiegende

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VII B 196/05
    Zwar kann in einer sachlich unzutreffenden Behandlung eines Antrags auf Verlegung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs gesehen werden (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 6. Februar 1992 V R 38/85, BFH/NV 1993, 102; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 IV B 25/00, BFH/NV 2001, 1579; Senatsbeschluss vom 3. Februar 2003 VII B 13/02, BFH/NV 2003, 797, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.06.1987 - X B 26/87

    Genaue Bezeichnung eines Zulassungsgrundes einer Revision durch den

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - VII B 196/05
    Dem ist nur genügt, wenn abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze der Divergenzentscheidung(en) des BFH so genau bezeichnet und gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, 480, m.w.N.; vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1999, 239).
  • BFH, 05.07.2002 - XI B 136/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

  • BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

  • BFH, 14.05.1996 - VII B 237/95
  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Erhebliche Beweisanträge dürfen deshalb nur unberücksichtigt bleiben, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung oder schon erwiesen ist, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (vgl BSG, Beschluss vom 16.3.2007 - B 11b AS 37/06 B; auch BFH, Urteil vom 27.7.2000 - V R 38/99; BFH, Urteil vom 4.4.2001 - VI R 209/98; BFH, Beschluss vom 19.8.2003 - IX B 36/03; BFH, Beschluss vom 4.4.2006 - VII B 196/05) .
  • BFH, 24.08.2006 - II B 12/06

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision

    a) Wird die Nichtzulassungsbeschwerde --wie im Streitfall-- auf eine Abweichung der Vorentscheidung von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) gestützt, erfordert die nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO notwendige Darlegung der Zulassungsvoraussetzungen, dass abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze der Divergenzentscheidung(en) des BFH so genau bezeichnet und gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschluss vom 4. April 2006 VII B 196/05, BFH/NV 2006, 1494, m.w.N.).

    Mit ihren Einwendungen gegen die Beurteilung des Einzelfalls macht die Klägerin keinen Grund für die Zulassung der Revision geltend (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juli 2005 VIII B 294/04, BFH/NV 2006, 70, und in BFH/NV 2006, 1494).

  • BFH, 28.08.2006 - II B 186/05

    Ordnungsgemäße Rüge einer Divergenz; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Wird die Nichtzulassungsbeschwerde --wie im Streitfall-- auf eine Abweichung der Vorentscheidung von Entscheidungen des BFH gestützt, erfordert die nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO notwendige Darlegung der Zulassungsvoraussetzungen, dass abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze der Divergenzentscheidung(en) des BFH so genau bezeichnet und gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschluss vom 4. April 2006 VII B 196/05, BFH/NV 2006, 1494, m.w.N.).

    Mit den Einwendungen gegen diese Einzelfallwürdigung macht die Klägerin keinen Grund für die Zulassung der Revision geltend (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juli 2005 VIII B 294/04, BFH/NV 2006, 70, und in BFH/NV 2006, 1494).

  • BFH, 20.12.2006 - V B 57/06

    Divergenz; tatsächliche Würdigung

    Gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO muss der Beschwerdeführer dartun, dass das vorinstanzliche Gericht seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Revisionsgerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. April 2006 VII B 196/05, BFH/NV 2006, 1495, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2006 - V B 21/06

    NZB: Schätzungsbescheid

    Der Kläger hat keine divergierenden Rechtssätze aus den BFH-Urteilen einerseits und der Vorentscheidung andererseits so gegenübergestellt, dass eine Abweichung erkennbar wird (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 4. April 2006 VII B 196/05, BFH/NV 2006, 1495, m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2006 - L 2 R 224/06
    Wird ein Terminsänderungsantrag erst kurz vor dem anberaumten Termin gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, ist der Beteiligte verpflichtet, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob der Beteiligte verhandlungsfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann (BFH, Beschluss vom 04. April 2006 - VII B 196/05 -).
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