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   BFH, 08.10.1998 - VII B 2/98   

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https://dejure.org/1998,2756
BFH, 08.10.1998 - VII B 2/98 (https://dejure.org/1998,2756)
BFH, Entscheidung vom 08.10.1998 - VII B 2/98 (https://dejure.org/1998,2756)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - VII B 2/98 (https://dejure.org/1998,2756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsklage - Untätigkeitsklage - Forderungspfändung - Zwangsvollstreckung - Pfändungsschutz - Freistellung des Existenzminimums - Vollstreckungsaufschub

  • Judicialis

    ZPO § 850 ff.; ; ZPO § 852; ; ZPO § 765a; ; AO 1977 § 258; ; AO 1977 § 319; ; AO 1977 § 227; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 32d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Forderungspfändung; Pfändungsschutz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.08.1991 - VII S 40/91

    Befugnis der Behörde zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung als

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VII B 2/98
    Dem ist der Senat gefolgt, wobei er offengelassen hat, ob § 765a ZPO bei der Vollstreckung nach der AO 1977 unmittelbar heranzuziehen ist oder ob die zu dieser Vorschrift entwickelten Maßstäbe mittelbar bei der Anwendung des § 258 AO 1977 zu berücksichtigen sind (Senatsbeschluß vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317).

    Es fehlt bereits an einer Gegenüberstellung von abstrakten Rechtssätzen aus dem angefochtenen FG-Urteil mit solchen aus den als Divergenzentscheidungen in Anspruch genommenen Entscheidungen des BVerfG in BVerfGE 52, 214 und des BFH (Beschlüsse vom 10. März 1987 VII B 169/86, BFH/NV 1988, 71, und in BFH/NV 1992, 317), aus denen sich eine solche Abweichung ergeben könnte.

    Entsprechendes gilt hinsichtlich des Senatsbeschlusses in BFH/NV 1992, 317, wonach die Rechtsprechung des BVerfG auch in der Steuervollstreckung zur Anwendung kommen soll.

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VII B 2/98
    Ebenso komme im Erhebungs-/Vollstreckungsverfahren über diesen Regelungsbereich hinaus die Gewährung des Existenzminimums auch nicht im Lichte der zum Festsetzungsverfahren ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. September 1992 2 BvL 5, 8, 14/91 (BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413) in Betracht, wie bereits der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden habe (Beschluß vom 26. September 1995 VII B 117/95, BFH/NV 1996, 281).

    b) Einen weitergehenden Vollstreckungsschutz als den, den die §§ 850 ff. ZPO bieten, kann die Klägerin auch aus dem angeführten Beschluß des BVerfG (BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413) nicht herleiten.

  • BFH, 26.09.1995 - VII B 117/95

    Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattungsanspruch bei Anwendung des § 32 d

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VII B 2/98
    Ebenso komme im Erhebungs-/Vollstreckungsverfahren über diesen Regelungsbereich hinaus die Gewährung des Existenzminimums auch nicht im Lichte der zum Festsetzungsverfahren ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. September 1992 2 BvL 5, 8, 14/91 (BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413) in Betracht, wie bereits der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden habe (Beschluß vom 26. September 1995 VII B 117/95, BFH/NV 1996, 281).

    Sie kann nicht auf das Erhebungsverfahren (Senat in BFH/NV 1996, 281) und erst recht nicht auf das Vollstreckungsverfahren übertragen werden.

  • BFH, 10.03.1987 - VII B 169/85

    Veweigerung eines Steuererlasses aus Billigkeitsgründen unter dem Gesichtspunkt

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VII B 2/98
    Es fehlt bereits an einer Gegenüberstellung von abstrakten Rechtssätzen aus dem angefochtenen FG-Urteil mit solchen aus den als Divergenzentscheidungen in Anspruch genommenen Entscheidungen des BVerfG in BVerfGE 52, 214 und des BFH (Beschlüsse vom 10. März 1987 VII B 169/86, BFH/NV 1988, 71, und in BFH/NV 1992, 317), aus denen sich eine solche Abweichung ergeben könnte.

    Der Senatsbeschluß in BFH/NV 1988, 71 schließlich betrifft die Billigkeit i.S. des § 227 AO 1977 und hat mit der vom FG entschiedenen Frage ersichtlich nichts zu tun.

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VII B 2/98
    Darüber hinaus hat das BVerfG (zu § 765a ZPO) entschieden, daß das in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG enthaltene verfassungsrechtliche Gebot zum Schutze des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit auch im Vollstreckungsschutzverfahren zu beachten ist und in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen kann, daß bei Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen von Gläubiger und Schuldner die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall wesentlich schwerer wiegen als die Gläubigerinteressen, so daß die Vollstreckung auch für einen längeren Zeitraum einzustellen ist (BVerfG, Beschluß vom 3. Oktober 1979 1 BvR 614/79, BVerfGE 52, 214).

    Es fehlt bereits an einer Gegenüberstellung von abstrakten Rechtssätzen aus dem angefochtenen FG-Urteil mit solchen aus den als Divergenzentscheidungen in Anspruch genommenen Entscheidungen des BVerfG in BVerfGE 52, 214 und des BFH (Beschlüsse vom 10. März 1987 VII B 169/86, BFH/NV 1988, 71, und in BFH/NV 1992, 317), aus denen sich eine solche Abweichung ergeben könnte.

  • BFH, 24.11.1987 - VII B 134/87

    Vollstreckungsaufschub wegen Unbilligkeit der Vollstreckung wegen Gefährdung des

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VII B 2/98
    Im übrigen bemerkt der Senat, daß die Auffassung des FG der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht, wonach § 258 AO 1977 grundsätzlich nur eingreifen kann, wenn vorübergehend Umstände vorliegen, die eine Vollstreckung unbillig erscheinen lassen (vgl. Senatsbeschluß vom 24. November 1987 VII B 134/87, BFH/NV 1988, 422, m.w.N.).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VII B 2/98
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605).
  • BFH, 07.12.1994 - II B 179/93

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Unterlassen des Beweisantritts von

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VII B 2/98
    Hierzu müssen in der Beschwerdebegründung abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und der Divergenzentscheidung(en) so genau bezeichnet werden, daß eine Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 7. Dezember 1994 II B 179/93, BFH/NV 1995, 695, m.w.N.).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VII B 2/98
    Dazu ist erforderlich, daß der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 228/03

    Pfändbarkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Der Umstand, daß ein Schuldner infolge der Zwangsvollstreckung Sozialhilfe beantragen müßte, reicht deshalb für die Anwendbarkeit des § 765a ZPO nicht aus (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1664; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1512; OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1981, 24; OLG Nürnberg Rpfleger 1958, 319; BFH/NV 1999, 443; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl. § 765a Rn. 10; Stein/Jonas/Münzberg aaO Rn. 7, 39, Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht 7. Aufl. Rn. 1479 a.E.).
  • FG Bremen, 27.11.2018 - 2 K 164/18

    Einstellung der Vollstreckung bis zur Tilgung von Abgabenrückstände durch Zahlung

    Eine längerfristige Einstellung der Vollstreckung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn der Vollstreckungsschuldner eine natürliche Person ist und die betreffenden Vollstreckungsmaßnahmen geeignet sind, Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1979 1 BvR 614/79, BVerfGE 52, 214 , juris Rz 17 m. w. N.; BFH, Beschlüsse vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317 , juris Rz 12; vom 8. Oktober 1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443 , juris Rz 13; vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160 , juris Rz 6).
  • FG Saarland, 03.02.2006 - 2 V 44/06

    Unbilligkeit der Zwangsvollstreckung wegen Gesundheitsbeeinträchtigung des

    Eine längerfristige Einstellung der Vollstreckung - wie sie der Ast. möglicherweise anstrebt - kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die betreffenden Vollstreckungsmaßnahmen geeignet sind, Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Vollstreckungsschuldners auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1979 1 BvR 726/78, BVerfGE 52, 214; BFH, Beschlüsse vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317; vom 8. Oktober 1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443; vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160).
  • BFH, 28.09.2006 - V B 71/05

    Billigkeitserlass bei wirtschaftlicher Notlage; Einstellung der Vollstreckung bei

    Es ist geklärt, dass eine längerfristige Einstellung der Vollstreckung ausnahmsweise dann in Betracht kommt, wenn die betreffende Vollstreckungsmaßnahme im konkreten Fall geeignet ist, Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Vollstreckungsschuldners auszulösen (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 3. Oktober 1979 1 BvR 614/79, BVerfGE 52, 214; BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 2004 VII B 35/04, BFH/NV 2004, 1621; vom 8. Oktober 1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443).
  • BFH, 17.07.2003 - VII B 49/03

    Pfändbarkeit von Kapitallebensversicherungen

    Diese Regelung ist vom Gesetzgeber gewollt und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss vom 8. Oktober 1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443).

    Wer kein Arbeitseinkommen oder sonstiges im Sinne der Pfändungsschutzvorschriften privilegiertes Einkommen bezieht, muss es ertragen, dass seine Gläubiger nicht privilegierte Forderungen vollständig wegpfänden und er dadurch sozialhilfebedürftig wird (BFH in BFH/NV 1999, 443).

  • BFH, 05.10.2001 - VII B 15/01

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Vorlage eines

    Eine längerfristige Einstellung der Vollstreckung kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn die betreffende Vollstreckungsmaßnahme im konkreten Fall geeignet ist, Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Vollstreckungsschuldners auszulösen (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443).
  • BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04

    Vollstreckungsaufschub - Voraussetzungen

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass eine längerfristige Einstellung der Vollstreckung ausnahmsweise nur dann in Betracht kommt, wenn die betreffende Vollstreckungsmaßnahme im konkreten Fall geeignet ist, Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Vollstreckungsschuldners auszulösen (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443).
  • FG Sachsen, 28.11.2013 - 6 V 370/13

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Pfändung nachgezahlter Leistungen zur

    Er ist gegenüber dem privaten Gläubiger insbesondere nicht durch Aufstellen höherer rechtlicher oder verfassungsrechtlicher Anforderungen benachteiligt (vgl. BFH, Beschluss v. 08.10.1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443 ).
  • OVG Sachsen, 04.02.2016 - 5 A 602/13

    Gewerbesteuer, einstweiliger Vollstreckungsschutz, Unbilligkeit, maßgeblicher

    Eine längerfristige Einstellung der Vollstreckung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die betreffende Vollstreckungsmaßnahme im konkreten Fall geeignet ist, Gefahr für Leben oder Gesundheit des Vollstreckungsschuldners auszulösen (vgl. BFH, Beschl. v. 8. Oktober 1998 - VII B 2/98 -, juris Rn. 13).
  • FG München, 01.03.2011 - 13 K 2710/08

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage wegen erfolgter Pfändung einer

    Sie steht nicht im Widerspruch zum Gleichheitssatz, zum Prinzip der Verhältnismäßigkeit und zum Gebot der Achtung der Menschenwürde (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443).
  • BFH, 13.07.1999 - VII B 34/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage; Pfändungsschutz für Kapitaleinkommen

  • LG Koblenz, 07.07.2003 - 2 T 279/03

    Nichtvorliegen einer besonderen Härte für den Fall der Durchführung der

  • FG Hamburg, 25.02.2000 - V 44/98

    Wirksamkeit einer Pfändungsverfügung

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