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   BFH, 02.06.1987 - VII B 20/87   

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https://dejure.org/1987,2404
BFH, 02.06.1987 - VII B 20/87 (https://dejure.org/1987,2404)
BFH, Entscheidung vom 02.06.1987 - VII B 20/87 (https://dejure.org/1987,2404)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 1987 - VII B 20/87 (https://dejure.org/1987,2404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis des Finanzgerichts zur Berufung auf die Feststellungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der

    Auszug aus BFH, 02.06.1987 - VII B 20/87
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217).
  • BFH, 10.01.1978 - VII R 106/74

    Strafurteil - Einwendung - Beweisantrag - Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 02.06.1987 - VII B 20/87
    Daran ist es nur dann gehindert, wenn ein Beteiligter gegen die strafgerichtlichen Feststellungen substantiierte Einwendungen vorgetragen und entsprechende Beweisanträge gestellt hat, die das FG nach den allgemeinen, für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (vgl. Urteil des Senats vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311).
  • BFH, 09.01.1996 - VII B 189/95

    Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuer

    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. Beschlüsse des BFH vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217, und vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH/NV 1988, 261).
  • BFH, 13.02.1996 - VII B 245/95

    Haftung des Geschäftsführers als "Strohmann"

    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217, und vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH/NV 1988, 261).
  • BFH, 25.02.1992 - VII B 125/91

    Notwendigkeit einer hinreichenden Aussicht auf Erfolg für die Begründetheit einer

    Das setzt voraus, daß der Antragsteller das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel dargestellt, insbesondere die hinreichende Erfolgsaussicht mit eigenen Angaben aufgezeigt hat, und zwar durch Darlegungen, aus denen das Gericht erkennen kann, ob und in welchem Umfang die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. Senatsbeschluß vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH/NV 1988, 261, m.w.N.).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß im Streitfall zur Darlegung einer hinreichenden Erfolgsaussicht hinsichtlich der Angaben über die rechtlich bedeutsamen Tatsachen ein schlüssiges Vorbringen mit Beweisantritt erforderlich gewesen wäre, infolgedessen eine Beweisaufnahme im Hauptsacheverfahren ernstlich zu erwägen wäre (vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1988, 261, m.w.N.).

  • BFH, 28.10.1997 - VII B 183/96
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217, [BFH 16.12.1986 - VIII B 115/86] und vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH/NV 1988, 261).
  • BFH, 02.07.2001 - VII B 345/00

    Geschäftsführer - GmbH - Konkurs - Insolvenz - Voranmeldezeitraum -

    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217, und vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH/NV 1988, 261).
  • BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00

    Beweiswürdigung im PKH-Verfahren

    Zwar ist in einem PKH-Antrag das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel (schlüssig) darzustellen (§ 142 FGO i.V.m. § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO); zur Darlegung einer hinreichenden Erfolgsaussicht ist deshalb hinsichtlich der Angaben über die rechtlich bedeutsamen Tatsachen ein schlüssiges Vorbringen mit Beweisantritt erforderlich, welches das Gericht in die Lage versetzt zu beurteilen, ob eine Beweisaufnahme im Hauptsacheverfahren ernsthaft in Betracht kommt (vgl. Beschluss des Senats vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH/NV 1988, 261).
  • BFH, 15.09.1992 - VII B 62/92

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabgabe von

    Zur Darlegung einer hinreichenden Erfolgsaussicht reicht ein schlüssiges Vorbringen mit Beweisantritt aus, wenn infolge dessen eine Beweisaufnahme im Hauptverfahren ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH/NV 1988, 261, 262, und vom 25. August 1989 VI B 173/88, BFH/NV 1990, 187, 188).
  • BFH, 01.08.2002 - VII B 352/00

    PKH; Vollstreckungsverfahren

    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217, und vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH/NV 1988, 261).
  • BFH, 11.12.1998 - XI B 195/95

    PKH; hinreichende Erfolgsaussicht

    Andererseits hat der Rechtsuchende durch substantiiertes Vorbringen und durch vollständige Beweisantritte an der Entscheidungsreife im PKH-Verfahren mitzuwirken (BFH-Beschlüsse vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH/NV 1988, 261, und vom 7. September 1989 X B 53/89, BFH/NV 1990, 260).
  • BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95

    Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Gewährung von Prozesskostenhilfe -

    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217, und vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH/NV 1988, 261).
  • BFH, 22.05.1990 - VII S 28/89

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BFH, 11.11.2002 - VII S 20/02

    Notanwalt; außerordentliche Beschwerde

  • BFH, 25.11.1997 - VII B 86/97

    Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Hinreichende Aussicht der

  • BFH, 09.09.1994 - III B 29/94

    Widerlegung eines durch Postzustellungsurkunde (PZU) geführten

  • BFH, 07.09.1989 - X B 53/89

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

  • BFH, 20.02.1990 - IV B 94/89

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BFH, 17.11.1992 - VII B 111/92

    Pflicht zum Vortrag des Streitgegenstandes und der Beweismittel zur Ermittlung

  • BFH, 25.08.1989 - VI B 173/88

    Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BFH, 21.10.1988 - III S 4/88

    Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BFH, 04.10.1988 - VII B 62/88

    Vorliegen oder Nichtvorliegen des Beziehen von Heizöl und anschließender

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