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   BFH, 17.04.1997 - VII B 200/96   

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https://dejure.org/1997,7627
BFH, 17.04.1997 - VII B 200/96 (https://dejure.org/1997,7627)
BFH, Entscheidung vom 17.04.1997 - VII B 200/96 (https://dejure.org/1997,7627)
BFH, Entscheidung vom 17. April 1997 - VII B 200/96 (https://dejure.org/1997,7627)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorgehen gegen die vom Vollziehungsbeamten in der Wohnung des Steuerpflichtigen durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90

    Berücksichtigung einer Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BFH, 17.04.1997 - VII B 200/96
    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die daraus folgende Erforderlichkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, zur Erreichung des Prozeßziels auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozeß entsprechend vertreten wird (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609, m. w. N., dort für den Fall der Formulierung des Klageantrags).
  • BFH, 01.12.1994 - III B 77/94

    Unzureichende Substantiierung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 17.04.1997 - VII B 200/96
    Nach Ablauf der Frist sind nur noch Erläuterungen und Vervollständigungen von solchen Zulassungsgründen möglich, die innerhalb der Frist mit einem Mindestmaß der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung geltend gemacht worden sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 1994 III B 77/94, BFH/NV 1995, 980; vom 4. September 1996 II B 6/96, BFH/NV 1997, 191).
  • BFH, 04.09.1996 - II B 6/96
    Auszug aus BFH, 17.04.1997 - VII B 200/96
    Nach Ablauf der Frist sind nur noch Erläuterungen und Vervollständigungen von solchen Zulassungsgründen möglich, die innerhalb der Frist mit einem Mindestmaß der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung geltend gemacht worden sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 1994 III B 77/94, BFH/NV 1995, 980; vom 4. September 1996 II B 6/96, BFH/NV 1997, 191).
  • BFH, 29.02.2012 - I B 88/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

    Daran vermögen die nachträglich eingereichten Schriftsätze der Klägerin --ungeachtet ihres Inhalts-- nichts zu ändern, weil nach Ablauf der Begründungsfrist gemäß § 116 Abs. 3 FGO nur noch Erläuterungen, Ergänzungen und Vervollständigungen von solchen Zulassungsgründen möglich sind, die innerhalb der Frist mit dem gebotenen Mindestmaß an eine ordnungsgemäße Darlegung geltend gemacht worden sind (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693; Beermann in Beermann/Gosch, FGO § 116 Rz 54).
  • BFH, 11.04.2000 - VII B 221/99

    Hinweispflicht des Gerichts

    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, zur Erreichung des Prozessziels auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten wird (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693, m.w.N.).

    Unter den Umständen des Streitfalls kann der Senat im Unterlassen eines entsprechenden Hinweises durch das Gericht keine Pflichtverletzung und damit auch keinen Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO erkennen (vgl. entsprechend zum Feststellungsinteresse nach § 41 Abs. 1 FGO Senat in BFH/NV 1997, 693).

  • BFH, 12.06.2012 - I B 148/11

    Ausschluss eines Richters wegen der Mitwirkung im vorausgegangenen

    Nach Ablauf der Begründungsfrist gemäß § 116 Abs. 3 FGO sind nur noch Erläuterungen, Ergänzungen und Vervollständigungen von solchen Zulassungsgründen möglich, die innerhalb der Frist mit dem gebotenen Mindestmaß an eine ordnungsgemäße Darlegung geltend gemacht worden sind (BFH-Beschlüsse vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693; vom 24. April 2007 X B 169/06, BFH/NV 2007, 1504; Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089).
  • BFH, 20.12.2006 - VII B 198/06

    Zurückweisung einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassenen

    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen bzw. rechtlicher Fragen auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger sachkundig vertreten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2012 - I S 11/12

    Begründetheit einer Anhörungsrüge

    Nach Ablauf der Begründungsfrist gemäß § 116 Abs. 3 FGO sind nur noch Erläuterungen, Ergänzungen und Vervollständigungen von solchen Zulassungsgründen möglich, die innerhalb der Frist mit dem gebotenen Mindestmaß an eine ordnungsgemäße Darlegung geltend gemacht worden sind (BFH-Beschlüsse vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693; vom 24. April 2007 X B 169/06, BFH/NV 2007, 1504; Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089).
  • BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98

    NZB; grundsätzliche Bedeutung und Verfahrensmängel

    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die daraus folgende Erforderlichkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann kein gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozeß entsprechend vertreten war (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609, m.w.N., dort für den Fall der Formulierung des Klageantrags; Beschluß vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693).
  • BFH, 19.03.2001 - VII B 231/00

    Brennerei - Vergünstigung - Abfindungsbrennen - Entziehung - Vertrauenswürdigkeit

    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, zur Erreichung des Prozessziels auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten wird (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693, m.w.N.).
  • BFH, 28.01.2004 - VII B 82/03

    Verletzung der richterlichen Hinweispflicht; Rüge der Verletzung des rechtlichen

    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen zur Erreichung des Prozessziels bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger sachkundig vertreten bzw. --wie im Streitfall-- selbst sachkundig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693, m.w.N.).
  • BFH, 22.02.2008 - VII B 141/07

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen zur Erreichung des Prozessziels bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger ausreichend sachkundig oder sachkundig vertreten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693, m.w.N.).
  • BFH, 28.12.2006 - VII B 229/05

    StBerG : Widerruf der Bestellung

    Die rechtliche Bedeutung der sich auf die Frage der Gefährdung von Auftraggeberinteressen beziehenden Tatsachen lag auf der Hand und musste dem sachkundig vertretenen Kläger deutlich sein, so dass der angeblich unterlassene Hinweis des FG keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693, m.w.N.).
  • BFH, 06.11.2006 - VII B 188/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 30.08.2007 - VII B 28/07

    Aufrechnung gegen Erstattungsanspruch eines Ehegatten

  • BFH, 11.06.2007 - VII B 348/06

    Aufrechnung gegen Erstattungsanspruch eines Ehepartners

  • BFH, 17.01.2006 - VII B 132/05

    Milch-Garantiemengenabgabe

  • BFH, 28.05.2003 - VII B 189/02

    Duldungsbescheid; Wert von Grundpfandrechten

  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 2114/15

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer

  • VG Köln, 29.01.2014 - 24 K 2196/11
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