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   BFH, 26.02.1997 - VII B 201/96   

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https://dejure.org/1997,2623
BFH, 26.02.1997 - VII B 201/96 (https://dejure.org/1997,2623)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1997 - VII B 201/96 (https://dejure.org/1997,2623)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1997 - VII B 201/96 (https://dejure.org/1997,2623)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.04.1993 - VI B 162/92

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 26.02.1997 - VII B 201/96
    Sofern -- wie hier -- allein der Sachverhalt streitig ist, ist die Erfolgsaussicht zu bejahen, wenn das Gericht in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung durch den Antragsteller im Klageverfahren überzeugt ist (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluß vom 26. April 1993 VI B 162/92, BFH/NV 1993, 682).
  • BFH, 19.10.1995 - VII B 118/95

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei entsprechenden persönlichen und

    Auszug aus BFH, 26.02.1997 - VII B 201/96
    Da es dem Antragsteller im PKH-Verfahren nach § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO obliegt, die hinreichende Erfolgsaussicht seiner Klage anhand konkret zu bezeichnender und darzulegender Tatsachen schlüssig und substantiiert aufzuzeigen (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1995 VII B 118/95, BFH/NV 1996, 291), vermag sein unsubstantiiertes Vorbringen die Erfolgsaussicht seiner Klage nicht zu begründen.
  • BFH, 30.08.1994 - VII B 71/94

    Folgen einer vorschriftswidrigen Verbringung von Zigaretten in das Zollgebiet

    Auszug aus BFH, 26.02.1997 - VII B 201/96
    Eine unzulässige Beweisantizipation liegt darin nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375).
  • BFH, 04.11.1999 - X B 81/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung

    Dies ist nach Aktenlage grundsätzlich nicht mit Hilfe von Beweiserhebungen, sondern anhand präsenter Beweismittel zu beurteilen (vgl. BFH-Beschluß vom 26. Februar 1997 VII B 201/96, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 12.03.2009 - X S 54/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei ordnungsgemäßer Ladung

    Insoweit kann gemäß § 56 Abs. 1 FGO unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn ein Beteiligter infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Februar 1997 XI S 2/97, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 28.01.2009 - X S 44/08

    Anforderungen an den Antrag auf Prozesskostenhilfe für die

    Insoweit kann gemäß § 56 Abs. 1 FGO unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn ein Beteiligter infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Februar 1997 XI S 2/97, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 10.06.2005 - XI S 5/05

    PKH

    Insoweit kann gemäß § 56 Abs. 1 FGO unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn ein Beteiligter infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Februar 1997 XI S 2/97, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 24.03.2005 - XI S 1/05

    Strafgefangener; Terminsverlegung

    Insoweit kann gemäß § 56 Abs. 1 FGO unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn ein Beteiligter infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Februar 1997 XI S 2/97, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 14.09.2007 - VIII S 4/07

    Prozesskostenhilfe nur bei hinreichender Aussicht auf Erfolg; Befangenheitsantrag

    Der Senat muss deshalb nicht darauf eingehen, dass die Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch einen postulationsfähigen Vertreter bereits abgelaufen ist und ob dem Antragsteller insoweit u.U. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, falls er wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage war, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 1997 XI S 2/97, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 06.02.2006 - XI S 1/06

    PKH - Nichtzulassungsbeschwerde

    Insoweit kann gemäß § 56 Abs. 1 FGO unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn ein Beteiligter infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Februar 1997 XI S 2/97, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 17.10.2001 - VII B 9/01

    Rückforderungsbescheid - Doppelt ausgezahlte Steuererstattungsbeträge -

    Wie aus § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu entnehmen ist, obliegt es dem Antragsteller, die hinreichende Erfolgsaussicht anhand konkret zu bezeichnender und darzulegender Tatsachen schlüssig und substantiiert aufzuzeigen (BFH-Beschlüsse vom 26. April 1993 VI B 162/92, BFH/NV 1993, 682; vom 23. Juni 1994 XI B 74/93, BFH/NV 1995, 151, und vom 26. Februar 1997 VII B 201/96, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 30.07.1998 - X B 97/98

    Prostitution - Einkommensteuer - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Anonyme

    Nach Aktenlage, anhand der präsenten Beweismittel (BFH-Beschluß vom 26. Februar 1997 VII B 201/96, BFH/NV 1997, 610), verspricht bei der gebotenen summarischen Prüfung die Durchsetzung des Erlaßbegehrens im Hauptsacheverfahren keine hinreichende Aussicht auf Erfolg:.
  • BFH, 25.01.2000 - IX S 15/99

    Beschwerdefrist; PKH

    Das Gericht muss vielmehr nach Aktenlage darüber befinden, ob eine Wahrscheinlichkeit für eine Beweisführung im Sinne des Antragstellers besteht (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Februar 1997 VII B 201/96, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 26.03.1998 - X B 134/97

    Inhalt einer ordnungsgemäßen gerichtlichen Prüfung der Wahrscheinlichkeit des

  • BFH, 29.06.1998 - X B 65/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BFH, 09.03.1998 - X B 42/97

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

  • BFH, 01.10.1998 - V B 44/98

    PKH, hinreichende Aussicht auf Erfolg bei nichterhaltener Einspruchsentscheidung

  • FG Köln, 28.04.2003 - 15 K 1708/01

    Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren

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