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   BFH, 06.11.1991 - VII B 207/91   

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https://dejure.org/1991,7854
BFH, 06.11.1991 - VII B 207/91 (https://dejure.org/1991,7854)
BFH, Entscheidung vom 06.11.1991 - VII B 207/91 (https://dejure.org/1991,7854)
BFH, Entscheidung vom 06. November 1991 - VII B 207/91 (https://dejure.org/1991,7854)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.07.1990 - VII R 12/88

    Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Halter nicht schadstoffarmer PKW

    Auszug aus BFH, 06.11.1991 - VII B 207/91
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 10. Juli 1990 VII R 12/88 (BFHE 162, 141 [BFH 26.09.1990 - II R 50/88], BStBl II 1990, 929) und seither ständig entschieden, daß gegen die durch das vorbezeichnete Gesetz angeordnete Kraftfahrzeugsteuererhöhung auch unter den vom Kläger angeführten Gesichtspunkten keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
  • BFH, 26.09.1990 - II R 50/88

    Gegenstand der Schenkung bei Zuwendung des Erlöses aus einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 06.11.1991 - VII B 207/91
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 10. Juli 1990 VII R 12/88 (BFHE 162, 141 [BFH 26.09.1990 - II R 50/88], BStBl II 1990, 929) und seither ständig entschieden, daß gegen die durch das vorbezeichnete Gesetz angeordnete Kraftfahrzeugsteuererhöhung auch unter den vom Kläger angeführten Gesichtspunkten keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Der erkennende Senat hat im übrigen hierzu in Übereinstimmung mit der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum bereits mehrfach entschieden, daß für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung (§ 114 ZPO) die Verhältnisse und der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag maßgeblich sind (Beschlüsse vom 6. November 1991 VII B 207/91, BFH/NV 1992, 489, m.w.N; vom 8. August 1995 VII B 42/95, BFH/NV 1996, 66).
  • BFH, 25.07.2001 - X B 122/00

    Gesamtrechtsnachfolge - Fahndungsprüfung - Geltendmachung als Betriebsausgaben -

    Wenn auch die Bewilligung von PKH in der Regel auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurückwirkt (vgl. Zöller/Philippi, Zivilprozeßordnung, 22. Aufl., § 119 Rz. 39, m.w.N.), sind gleichwohl für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung (§ 114 ZPO) die Verhältnisse und der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag maßgeblich (BFH-Beschlüsse vom 6. November 1991 VII B 207/91, BFH/NV 1992, 489, und vom 8. August 1995 VII B 42/95, BFH/NV 1996, 66 unter 3.), weil kein Gericht befugt ist, seine Entscheidung wider besseres Wissen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu treffen (BFH in BFH/NV 1996, 66; vgl. auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz. 54; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 142 Rz. 22; Zöller/ Philippi, a.a.O., § 119 Rz. 44, 45, 46, m.w.N.).
  • BFH, 17.10.1996 - X B 163/96

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung kommt es indes auf die Verhältnisse und den Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag an (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 6. November 1991 VII B 207/91, BFH/NV 1992, 489; vom 8. August 1995 VII B 42/95, BFH/NV 1996, 66 unter 3.).
  • BFH, 08.08.1995 - VII B 42/95

    Prozesskostenhilfe (PKH) für beabsichtigte finanzgerichtliche Untätigkeitsklage -

    Der Senat hat in Übereinstimmung mit der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum entschieden, daß für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung (§ 114 ZPO) die Verhältnisse und der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag maßgeblich sind (Beschluß vom 6. November 1991 VII B 207/91, BFH/NV 1992, 489, m. w. N.).
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