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   BFH, 04.01.1996 - VII B 209/95   

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https://dejure.org/1996,4530
BFH, 04.01.1996 - VII B 209/95 (https://dejure.org/1996,4530)
BFH, Entscheidung vom 04.01.1996 - VII B 209/95 (https://dejure.org/1996,4530)
BFH, Entscheidung vom 04. Januar 1996 - VII B 209/95 (https://dejure.org/1996,4530)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu

    Auszug aus BFH, 04.01.1996 - VII B 209/95
    Das FA verweist hierfür auf die BFH-Entscheidungen vom 23. Mai 1985 V R 124/79 (BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489) und vom 20. Dezember 1988 X B 107/87 (BFH/NV 1989, 761).

    Das BFH-Urteil in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489, auf das das FA seine Divergenzrüge stützt, erweitert die Möglichkeiten des Erlasses von Säumniszuschlägen über den in den vorstehend zitierten Urteilen angeführten Fall der Zahlungseinstellung wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hinaus auf andere ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse des Steuerpflichtigen, die bei Fälligkeit der Steuerschulden eine Erlaß- oder Stundungssituation sowie die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung (§ 258 AO 1977) begründet haben.

    Nur in solchen (d. h. letztgenannten) Fällen liegt es nach dem Urteil in BFHE 143, 512, 517 "unter Berücksichtigung des zusätzlichen Zwecks der Säumniszuschläge als Gegenleistung für das Hinausschieben der Fälligkeit nahe, nur einen Teilerlaß der Säumniszuschläge als sachlich ermessensgerecht anzusehen", bei dem die Höhe der Stundungs- oder Aussetzungszinsen berücksichtigt werden soll (ebenso: Schwarz, Abgabenordnung, § 240 Anm. 20a).

    Gleichwohl ist aber auch nach dem Urteil in BFHE 143, 512, 517 ein darüber hinausgehender Erlaß nicht ausgeschlossen, sofern die wirtschaftliche Situation die Voraussetzungen einer zinslosen Stundung erfüllt hätte.

    Das FG ist im Streitfall von einer endgültigen und nicht mehr behebbaren Überschuldung der OHG zum Zeitpunkt der Festsetzung der Umsatzsteuerschulden ausgegangen und nicht nur von Voraussetzungen für Billigkeitsmaßnahmen, wie sie im Urteil in BFHE 143, 512, 516 angesprochen worden sind und die nach den dortigen Ausführungen "das wirtschaftliche Fortbestehen des Steuerpflichtigen ermöglichen, also den Eintritt der Konkurslage verhindern sollen".

    Es liegt somit wegen eines anderweitigen Sachverhalts keine Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Urteil in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489 vor, wenn das FG für den Streitfall nicht nur eine teilweise, sondern eine völlige Freistellung des Haftungsschuldners von den angefallenen Säumniszuschlägen für ermessensgerecht angesehen hat.

    In dem ebenfalls zur Begründung der Divergenz herangezogenen Beschluß in BFH/NV 1989, 761 ist unter Hinweis auf das Urteil in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489 zwar ausgeführt worden, als ermessensgerecht habe der BFH (wohl auch in den Fällen der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit) "nur einen Teilerlaß der Säumniszuschläge angesehen und insoweit die Höhe der Aussetzungs- bzw. Stundungszinsen herangezogen".

  • BFH, 20.12.1988 - X B 107/87

    Klarungsbedürftigkeit der Frage hinsichtlich der Gleichbehandlung von

    Auszug aus BFH, 04.01.1996 - VII B 209/95
    Das FA verweist hierfür auf die BFH-Entscheidungen vom 23. Mai 1985 V R 124/79 (BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489) und vom 20. Dezember 1988 X B 107/87 (BFH/NV 1989, 761).

    In dem ebenfalls zur Begründung der Divergenz herangezogenen Beschluß in BFH/NV 1989, 761 ist unter Hinweis auf das Urteil in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489 zwar ausgeführt worden, als ermessensgerecht habe der BFH (wohl auch in den Fällen der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit) "nur einen Teilerlaß der Säumniszuschläge angesehen und insoweit die Höhe der Aussetzungs- bzw. Stundungszinsen herangezogen".

    Der Beschluß in BFH/NV 1989, 761 kann jedenfalls für das im Streitfall ergangene FG-Urteil eine Divergenz nicht begründen, weil er im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde beschränkt auf die Frage, ob Aussetzungszinsen und Säumniszuschläge bei einem Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen gleichzubehandeln sind, ergangen ist.

  • BFH, 08.03.1984 - I R 44/80

    Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit bei Überschuldung und

    Auszug aus BFH, 04.01.1996 - VII B 209/95
    Die Senatsentscheidung knüpft an an die ständige Rechtsprechung des BFH, wonach Säumniszuschläge, die kraft Gesetzes verwirkt sind (§ 240 Abs. 1 AO 1977), dem Schuldner wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen sind, wenn ihm die rechtzeitige Zahlung der Steuerschulden wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich war und deshalb die Ausübung eines Druckes zur Durchsetzung der Zahlung ihren Sinn verloren hatte (Urteile 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727, und vom 8. März 1984 I R 44/80, BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).
  • BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72

    Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 04.01.1996 - VII B 209/95
    Die Senatsentscheidung knüpft an an die ständige Rechtsprechung des BFH, wonach Säumniszuschläge, die kraft Gesetzes verwirkt sind (§ 240 Abs. 1 AO 1977), dem Schuldner wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen sind, wenn ihm die rechtzeitige Zahlung der Steuerschulden wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich war und deshalb die Ausübung eines Druckes zur Durchsetzung der Zahlung ihren Sinn verloren hatte (Urteile 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727, und vom 8. März 1984 I R 44/80, BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).
  • BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87

    Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge

    Auszug aus BFH, 04.01.1996 - VII B 209/95
    Die Vorentscheidung entspricht dem Urteil des Senats vom 26. Juli 1988 VII R 83/87 (BFHE 153, 512, 518, 519, BStBl II 1988, 859), mit dem die Heranziehung des Haftungsschuldners für Säumniszuschläge, die ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners (dort Konkurseröffnung) entstanden sind, für unzulässig erklärt worden ist.
  • BFH, 04.01.1996 - VII B 210/95
    Auszug aus BFH, 04.01.1996 - VII B 209/95
    Anmerkung: Ebenso hat der BFH im Streitfall VII B 210/95 entschieden.
  • BFH, 30.03.2006 - V R 2/04

    Erlass von Säumniszuschlägen - Aussetzung der Vollziehung nach Anordnung der

    Auch bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist ein weiter gehender Erlass der Säumniszuschläge möglich (z.B. BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; BFH-Beschluss vom 4. Januar 1996 VII B 209/95, BFH/NV 1996, 526).
  • BFH, 07.07.1999 - X R 87/96

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Auch bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist jedoch ein weitergehender Erlaß der Säumniszuschläge möglich (z.B. BFH-Urteile in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; BFHE 180, 516, BStBl II 1996, 561; BFH-Beschluß vom 4. Januar 1996 VII B 209/95, BFH/NV 1996, 526).
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 63/99

    Haftung der Vertreter für Säumniszuschläge

    Soweit früherer Rechtsprechung, insbesondere dem Beschluss des erkennenden Senats vom 4. Januar 1996 VII B 209/95 (BFH/NV 1996, 526) etwas anderes hat entnommen werden können, hat der Senat bereits in seinem vorgenannten Beschluss seine Rechtsansicht klargestellt.
  • BFH, 21.04.1999 - VII B 347/98

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Gesellschaftern; Erlass von Säumniszuschlägen

    Zwar kann auch bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der vollständige Erlaß der Säumniszuschläge in Betracht kommen (BFH-Entscheidungen in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859, und vom 4. Januar 1996 VII B 209/95, BFH/NV 1996, 526).

    Soweit dem Beschluß des Senats in BFH/NV 1996, 526 ein Rechtssatz sollte entnommen werden können, der dem entgegensteht, hält der Senat an diesem nicht fest.

  • FG Düsseldorf, 07.03.2003 - 3 K 4360/01

    Geschäftsführerhaftung; Säumniszuschläge; Sequestration; Zahlungsunfähigkeit;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist eine Heranziehung des Haftungsschuldners gemäß §§ 69, 191 Abs. 1 AO für Säumniszuschläge, die ab dem Zeitpunkt des Eintritts der nachweislichen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners entstanden sind, unzulässig (Urteile des BFH vom 25.2.1997 VII R 15/96 Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1998, 2; vom 4.1.1996 VII B 209/95 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1996, 526; vom 24.1.1989 VII B 188/88 BStBl. II 1989, 315; vom 26.7.1989 BStBl. II 1988, 859; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Da dem Hauptschuldner die nach Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit entstandenen Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen wären, weil ihm die rechtzeitige Zahlung unmöglich war und deshalb die Ausübung eines Druckes zur Durchsetzung der Zahlung ihren Sinn verloren hatte, ist es unzulässig, den Haftungsschuldner hierfür in Anspruch zu nehmen ( Urteile des BFH vom 4.1.1996 VII B 209/95 -BFH/NV- 1996, 526; vom 24.1.1989 VII B 188/88 BStBl. II 1989, 315; vom 26.7.1989 BStBl. II 1988, 859; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn -wie im Streitfallein Erlassverfahren nicht durchgeführt worden ist und, nach Löschung der GmbH im Handelsregister, auch nicht mehr durchgeführt werden wird (Urteile des BFH vom 4.1.1996 VII B 209/95 -BFH/NV- 1996, 526; vom 24.1.1989 VII B 188/88 BStBl. II 1989, 315; vom 26.7.1989 BStBl. II 1988, 859; jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • FG München, 07.01.1997 - 7 K 1399/95

    Voraussetzungen zum Erlass von Ansprüchen der Behörde aus dem

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  • BFH, 18.06.1998 - V R 13/98

    Erlass von Säumniszuschlägen durch das Finanzamt

    Der BFH-Beschluß vom 4. Januar 1996 VII B 209/95 (BFH/NV 1996, 526), auf den sich das FG bezogen hat, betrifft die Freistellung eines Haftungsschuldners von Säumniszuschlägen und damit einen anderen Sachverhalt.
  • FG Hamburg, 30.07.2020 - 2 K 192/18

    Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen wegen verfassungsrechtlicher Zweifel

    Allerdings ist auch bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ein weiter gehender Erlass der SZ möglich (z.B. BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BStBl II 1998, 7; BFH-Beschluss vom 4. Januar 1996 VII B 209/95, BFH/NV 1996, 526).
  • FG Hamburg, 02.08.2023 - 3 K 36/20

    Abgabenordnung: Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

    Allerdings ist auch bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ein weiter gehender Erlass der Säumniszuschläge möglich (z.B. BFH, Urteil vom 16.07.1997, XI R 32/96, BStBl II 1998, 7; BFH, Beschluss vom 04.01.1996, VII B 209/95, BFH/NV 1996, 526).
  • BFH, 16.08.1998 - V R 13/98

    Erlaß von Säumniszuschlägen - Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung -

    Der BFH-Beschluß vom 4. Januar 1996 VII B 209/95 (BFH/NV 1996, 526), auf den sich das FG bezogen hat, betrifft die Freistellung eines Haftungsschuldners von Säumniszuschlägen und damit einen anderen Sachverhalt.
  • FG Köln, 25.08.1997 - 12 K 5489/96

    Erlass der Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer; Zahlungsunfähigkeit und

  • FG Hamburg, 23.05.2000 - I 29/98

    Zur Haftungsverjährung nach § 191 AO

  • FG München, 19.07.2007 - 5 K 1289/05

    Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass;

  • FG Nürnberg, 22.10.1998 - IV 185/98
  • FG München, 10.09.2007 - 5 K 1289/05

    Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass;

  • FG München, 27.04.2001 - 6 K 3923/99

    Erlass der Säumniszuschläge; zur Körperschaftsteuer 1993, 1994, 1995 und IV/1996

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