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BFH, 12.08.1997 - VII B 212/96 |
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- BFH, 12.02.1969 - VII B 60/66
Erfolgloses Klageverfahren - Aussetzung der Vollziehung - Ablehnende …
Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII B 212/96
Im Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung von PKH durch das FG ist der Senat nicht darauf beschränkt, die Entscheidung der Vorinstanz auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren; vielmehr hat er das Begehren des Antragstellers - im Rahmen des Beschwerdeantrags - erneut in jeder Hinsicht zu prüfen (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Januar 1988 V B 106/87, BFH/NV 1990, 76; vom 12. Februar 1969 VII B 60/66, BFHE 95, 84, BStBl II 1969, 318 für Aussetzung der Vollziehung). - BFH, 02.02.1995 - VII R 42/94
Rückforderung eines abgetretenen Vorsteuerüberschusses
Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII B 212/96
Damit käme nur noch gegen sie ein Anspruch des FA auf Rückzahlung der Vorsteuer-Erstattung in Betracht, wenn sich die Vorsteuer-Erstattung als ungerechtfertigt erweisen sollte (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1995 VII R 42/94, BFH/NV 1995, 853, 855, m.w.N.). - BFH, 18.01.1988 - V B 106/87
Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII B 212/96
Im Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung von PKH durch das FG ist der Senat nicht darauf beschränkt, die Entscheidung der Vorinstanz auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren; vielmehr hat er das Begehren des Antragstellers - im Rahmen des Beschwerdeantrags - erneut in jeder Hinsicht zu prüfen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Januar 1988 V B 106/87, BFH/NV 1990, 76; vom 12. Februar 1969 VII B 60/66, BFHE 95, 84, BStBl II 1969, 318 für Aussetzung der Vollziehung).
- BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00
Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes
Der Senat ist aber dadurch nicht gehindert, auch hierüber zu entscheiden, denn im Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung von PKH ist der BFH nicht darauf beschränkt, die Entscheidung des FG auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen; vielmehr hat er das Begehren des Antragstellers im Rahmen des Antrags in jeder Hinsicht einer (erneuten) rechtlichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. den Senatsbeschluss vom 12. August 1997 VII B 212/96, BFH/NV 1998, 433). - FG Berlin, 22.10.2001 - 9 K 2460/00
Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Da der angefochtene Haftungsbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung nicht auf eine vorsätzliche Steuerhinterziehung in der Person des Klägers gestützt wurde (§ 71 AO 1977 ) und der Beklagte auch im Klageverfahren eine solche neue Haftungsgrundlage nicht geltend gemacht hat (vgl. zu dem Problem der Auswechselung der Haftungsgrundlage während des FG-Prozesses bereits den schriftlichen Hinweis des Gerichts vom 26. September 2001 an die Beteiligten sowie allgemein BFH-Beschluß vom 12. August 1997 VII B 212/96, BFH/NV 1998, 433 ), endete die gesetzliche Festsetzungsfrist von 4 oder allenfalls 5 Jahren (bei Annahme einer leichtfertigen Steuerverkürzung) spätestens am 31. Dezember 1998 (§ 191 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 sowie § 378 AO 1977 ). - BFH, 25.07.2001 - X B 122/00
Gesamtrechtsnachfolge - Fahndungsprüfung - Geltendmachung als Betriebsausgaben - …
Im Beschwerdeverfahren hat das Beschwerdegericht die Erfolgsaussichten eigenständig zu prüfen (BFH-Beschluss vom 12. August 1997 VII B 212/96, BFH/NV 1998, 433).
- BFH, 04.08.1999 - II B 59/99
PKH; Abgrenzung Leistungsaustausch; Erwerb von Todes wegen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 …
Der Senat sieht davon ab, selbst über die Bewilligung von PKH zu entscheiden, weil die im erstinstanzlichen Verfahren abgegebene Erklärung der Klägerin zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen bereits über zwei Jahre alt ist und sich die Verhältnisse zwischenzeitlich geändert haben könnten (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1996 V B 32/95, BFH/NV 1996, 941, sowie vom 12. August 1997 VII B 212/96, BFH/NV 1998, 433). - BFH, 25.01.2001 - X B 41/00
Einkommensteuer - Verlustvortrag - Anschaffungskosten - Prozesskostenhilfe - …
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eigenständig zu prüfen (…BFH-Beschlüsse vom 22. Februar 1994 VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822; vom 12. August 1997 VII B 212/96, BFH/NV 1998, 433;… vom 29. September 1998 VII B 107/98, BFH/NV 1999, 342;… vom 16. März 1999 IV B 107/98, BFH/NV 1999, 1231). - BFH, 13.11.2000 - IX B 94/00
PKH
Zwar ist der BFH im Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung von PKH durch das FG nicht darauf beschränkt, die Entscheidung der Vorinstanz auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren, sondern hat eigenständig --im Rahmen des Beschwerdeantrags-- das Begehren des Rechtsuchenden erneut zu prüfen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. August 1997 VII B 212/96, BFH/NV 1998, 433;… vom 16. März 1999 IV B 107/98, BFH/NV 1999, 1231). - FG Brandenburg, 20.03.2002 - 2 K 613/00
Rechtswidrigkeit des Erlasses eines denselben Sachverhalt und dieselbe Steuerart …
Nachdem der Beklagte die Inanspruchnahme des Klägers aber nur auf § 191 Abs. 1 AO 1977 in Verbindung mit § 128 HGB gestützt hat, scheidet eine Umdeutung des angefochtenen Haftungsbescheids in eine Inanspruchnahme nach §§ 69, 34 Abs. 1 in Verbindung mit § 191 AO 1977 wegen der unterschiedlichen Lebenssachverhalte, die diesen Haftungsregelungen zu Grunde liegen, aus; denn § 69 AO 1977 knüpft an eine Pflichtverletzung und nicht an eine Gesellschafterstellung an (vgl. auch BFH, Beschluss vom 12. August 1997 VII B 212/96, BFH/NV 1998, 433 . zur nicht möglichen Umdeutung eines auf §§ 161, 128 HGB in Verbindung mit § 191 Abs. 1 AO 1977 gestützten Haftungsbescheids in eine Inanspruchnahme nach § 71 in Verbindung mit § 191 Abs. 1 AO 1977). - BFH, 16.03.1999 - IV B 107/98
PKH-Ablehnung; Prüfung durch den BFH
Im Beschwerdeverfahren hat das Beschwerdegericht die Erfolgsaussichten eigenständig zu prüfen (BFH-Beschluß vom 12. August 1997 VII B 212/96, BFH/NV 1998, 433). - BFH, 11.04.2001 - VII R 304/00
Fortsetzungsfeststellungsklage - Vollstreckung - Forderungspfändung - …
Der Senat ist aber dadurch nicht gehindert, auch hierüber zu entscheiden, denn im Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung von PKH ist der BFH nicht darauf beschränkt, die Entscheidung des FG auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen; vielmehr hat er das Begehren des Antragstellers im Rahmen des Antrags in jeder Hinsicht einer (erneuten) rechtlichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. den Senatsbeschluss vom 12. August 1997 VII B 212/96, BFH/NV 1998, 433). - FG Düsseldorf, 14.03.2001 - 17 K 2973/97
Lohnsteuerhaftung; Entsendung; GmbH-Geschäftsführer; Organstellung; …
Es handelt sich bei der Inanspruchnahme des Entleihers eines Arbeitnehmers um einen anderen Haftungstatbestand, dem ein anderer Lebenssachverhalt zu Grunde liegt, bei dem andere Ermessenserwägungen als in § 42 d Abs. 1 EStG anzustellen sind und der nicht Gegenstand des angefochtenen Verwaltungsakts in Gestalt der Einspruchsentscheidung ist (…siehe Urteil des BFH vom 09.11.1994, XI R 61/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 659 und Beschluss vom 12.08.1997, VII B 212/96 BFH/NV 1998, 433 ;… Nacke, Die Haftung für Steuerschulden, 1. Aufl. 1999, 500 Klein/Rüsken, AO , Kommentar, § 71 Rz. 18; FG Nürnberg, Urteil vom 13.10.1995, VII 116/94, EFG 1996, 626). - FG Baden-Württemberg, 30.03.2007 - 9 K 162/04
Haftung von Ehegatten nach §§ 51, 55 UStDV 1995 beim Bau eines Eigenheims