Weitere Entscheidung unten: BFH, 10.02.2004

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   BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03   

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BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03 (https://dejure.org/2004,5265)
BFH, Entscheidung vom 11.02.2004 - VII B 224/03 (https://dejure.org/2004,5265)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - VII B 224/03 (https://dejure.org/2004,5265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob die Ausreichung eines Darlehens an den Kommanditisten eine Rückzahlung seiner Einlage darstellt - Fehlerhaftigkeit eines Haftungsbescheids bei alleiniger Inanspruchnahme der ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 35; ; AO 1977 § ... 69; ; AO 1977 § 191 Abs. 1; ; HGB § 171; ; HGB § 171 Abs. 1; ; HGB § 172 Abs. 3 Satz 2; ; HGB § 172 Abs. 4; ; HGB § 172 Abs. 4 Satz 1; ; HGB § 172 Abs. 4 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 07.04.1992 - VII R 104/90

    Anforderungen an die Begründung eines Haftungsbescheides durch das Finanzamt -

    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03
    Der Senat hat diese Frage bereits in seinem Urteil vom 7. April 1992 VII R 104/90 (BFH/NV 1993, 213) entschieden.

    Aus der Vermutung des FG, die vom Kläger vorgetragenen Einwendungen würden wohl allein in der Rechtskonstruktion der KG ihre Rechtfertigung finden, nach der sie als eine von der Einzelperson K zu 100 % beherrschte Gesellschaft unter Einschluss der Beteiligung an weiteren Firmen als Holding fungiere, kann nicht geschlossen werden, das FG habe festgestellt, dass K die Haftungsvoraussetzungen gemäß § 69 i.V.m. § 35 AO 1977 erfüllt hat, indem er --wie von der BFH-Rechtsprechung gefordert-- mit dem entsprechenden Anschein einer Berechtigung tatsächlich nach außen hin aufgetreten ist, obwohl formell eine Bestellung zum Geschäftsführer nicht vorlag (vgl. zu den Voraussetzungen einer faktischen Geschäftsführerstellung Senatsurteil in BFH/NV 1993, 213, m.w.N.).

  • BFH, 26.03.1997 - II R 22/94
    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03
    Danach liegt in Entnahmen, die zu einem negativen Wert des Kapitalkontos führen, --zumindest im wirtschaftlichen Ergebnis-- eine Rückzahlung bzw. Herabminderung der Kommanditeinlage i.S. von § 172 Abs. 4 HGB, die dazu führt, dass die zuvor erbrachte Einlage als nicht geleistet gilt und die Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft nach § 171 Abs. 1 HGB in Höhe der Einlage wieder auflebt (BFH-Urteil vom 26. März 1997 II R 22/94, BFH/NV 1997, 744).
  • BFH, 11.09.2003 - X B 103/02

    Betriebsaufspaltung: Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03
    Tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits sind herauszuarbeiten und gegenüberzustellen, um auf diese Weise eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschluss vom 11. September 2003 X B 103/02, BFH/NV 2004, 180, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03

    NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03
    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die unterlassene Rüge den endgültigen Rügeverlust --auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision-- zur Folge (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BGH, 09.05.1963 - II ZR 124/61

    Ausgeschiedener Kommanditist

    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Mai 1963 II ZR 124/61 (BGHZ 39, 319, 331) ist die Umwandlung der Einlage oder des Auseinandersetzungsguthabens in ein Darlehen nicht als Rückgewähr i.S. von § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB anzusehen, solange nicht die Darlehensschuld beglichen ist.
  • BFH, 02.06.1998 - XI B 83/97

    Divergenz - Verfahrensmangel - Fremdvergleich - Arbeitsvertrag mit Fremden -

    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03
    Die schlüssige Rüge einer fehlerhaften Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) setzt die Darlegung des Beschwerdeführers voraus, dass die seiner Ansicht nach nicht berücksichtigten Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG für dessen Entscheidung erheblich waren (BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246, und vom 2. Juni 1998 XI B 83/97, BFH/NV 1999, 53, 54).
  • BFH, 03.02.1988 - I R 394/83

    Gesellschaftsteuer bei Verrechnung von Verlustanteilen eines Kommanditisten mit

    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03
    Ob überhaupt geteilte Kapitalkonten (Kapitalkonto I und Kapitalkonto II) vorliegen, ist anhand des Gesellschaftsvertrages nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 3. Februar 1988 I R 394/83, BFHE 152, 543, BStBl II 1988, 551).
  • BFH, 21.12.2001 - VII B 216/01

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03
    Die Formulierung von Rechtsfragen von angeblich grundsätzlicher Bedeutung und der bloße Hinweis auf erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzeswidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2001 VII B 216/01, BFH/NV 2002, 923).
  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als

    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03
    Die schlüssige Rüge einer fehlerhaften Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) setzt die Darlegung des Beschwerdeführers voraus, dass die seiner Ansicht nach nicht berücksichtigten Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG für dessen Entscheidung erheblich waren (BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246, und vom 2. Juni 1998 XI B 83/97, BFH/NV 1999, 53, 54).
  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03
    Der BFH hat das Vorliegen solcher Fehler dann bejaht, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sind (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
  • BFH, 19.05.2015 - V B 133/14

    Aufgrund unrichtigen Steuerausweises entstandene Umsatzsteuer besteht bis zur

    Der bloße Hinweis auf Rechtsfehler des FG bei der Subsumtion unter § 171 Abs. 10 der Abgabenordnung reicht hingegen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung darzulegen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060, unter II.3.).
  • BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06

    Veräußerungsgewinn; Kaufpreiszahlung in Raten; Versteuerung

    Für die schlüssige Darlegung einer Divergenz wäre es erforderlich gewesen, jeweils abstrakte Rechtssätze des Urteils des FG und der Divergenzentscheidung(en) so genau zu bezeichnen und einander gegenüberzustellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060).
  • BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11

    Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung

    So hat der BFH in seinem Urteil vom 24. Juni 1986 VII R 193/82 (BFHE 147, 200, BStBl II 1986, 872) entschieden, dass der Kommanditist für die Rückzahlungsschuld der KG wegen zu Unrecht an diese ausbezahlte Vorsteuern bis zur Höhe seiner nicht geleisteten Einlage haftet (vgl. auch BFH-Beschluss vom 11. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060, unter II.1.).
  • BFH, 23.06.2008 - IV B 106/07

    Rechtmäßige Festsetzung eines Verspätungszuschlags

    Der bloße Hinweis auf erhebliche Rechtsfehler reicht nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung darzulegen (z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060, m.w.N.), sofern es sich nicht um das Übersehen einer im Streitfall offensichtlich einschlägigen entscheidungserheblichen Norm handelt (s. dazu BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597).
  • BFH, 21.04.2005 - V B 198/04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Zulassung der Revision zur

    Dazu wäre erforderlich gewesen, jeweils abstrakte Rechtssätze des Urteils des FG und der Divergenzentscheidung(en) so genau zu bezeichnen und einander gegenüberzustellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060; vom 11. September 2003 X B 103/02, BFH/NV 2004, 180).
  • BFH, 04.11.2008 - VII B 201/07

    Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags und

    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die unterlassene Rüge den endgültigen Rügeverlust --auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision-- zur Folge (Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060, und vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 27.09.2005 - XI B 123/04

    PZU - Beweiskraft

    Nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO ist erforderlich, jeweils abstrakte Rechtssätze des Urteils des FG und der Divergenzentscheidung(en) so genau zu bezeichnen und einander gegenüberzustellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060; vom 11. September 2003 X B 103/02, BFH/NV 2004, 180; vom 21. März 2005 XI B 219/03, BFH/NV 2005, 1344).
  • BFH, 11.06.2008 - I B 15/08

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Darlegung eines Verfahrensmangels

    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die Unterlassung der rechtzeitigen Rüge den endgültigen Rügeverlust --z.B. auch zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde-- zur Folge (z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060; vom 19. Dezember 2007 VII B 287/06, BFH/NV 2008, 803).
  • BFH, 11.03.2005 - V B 117/04

    USt: Zuschüsse zum Bau einer Tiefgarage

    Die Divergenz muss jedoch in einer den Erfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechenden Weise dargelegt werden; hierzu sind jeweils abstrakte Rechtssätze des Urteils des FG und der Divergenzentscheidungen so genau zu bezeichnen und einander gegenüberzustellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060; vom 11. September 2003 X B 103/02, BFH/NV 2004, 180).
  • BFH, 26.07.2005 - VIII B 294/04

    NZB: Rechtsanwendungsfehler

    Der Vortrag, die Revision sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO), weil das Finanzgericht (FG) von den Rechtsgrundsätzen des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerrechtlichen Anerkennung von Treuhandverhältnissen abgewichen sei, ist bereits deshalb unsubstantiiert, weil die schlüssige Rüge einer Divergenz voraussetzt, dass jeweils abstrakte Rechtssätze des FG-Urteils und der konkret zu benennenden Divergenzentscheidung(en) so genau bezeichnet und einander gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschluss vom 11. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060, m.w.N.).
  • BFH, 21.03.2005 - XI B 219/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht (unterlassene Beweiserhebung),

  • BFH, 27.11.2007 - V B 118/07

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • BFH, 12.10.2005 - XI B 204/04

    NZB: Zulassungsgründe

  • BFH, 21.04.2005 - V S 1/05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung der Revision zur

  • BFH, 15.09.2004 - I B 204/03

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit einer Rechtssache;

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2019 - 2 MB 5/19

    Haftungsbescheid für Gewerbesteuer: Anforderungen an die Ermessenserwägungen zu

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   BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03   

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https://dejure.org/2004,13203
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BFH, Entscheidung vom 10.02.2004 - VII B 224/03 (https://dejure.org/2004,13203)
BFH, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - VII B 224/03 (https://dejure.org/2004,13203)
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    Grundsätzliche Bedeutung: Rückzahlung einer Kommanditeinlage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 07.04.1992 - VII R 104/90

    Anforderungen an die Begründung eines Haftungsbescheides durch das Finanzamt -

    Auszug aus BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03
    Der Senat hat diese Frage bereits in seinem Urteil vom 7. April 1992 VII R 104/90 (BFH/NV 1993, 213) entschieden.

    Aus der Vermutung des FG, die vom Kläger vorgetragenen Einwendungen würden wohl allein in der Rechtskonstruktion der KG ihre Rechtfertigung finden, nach der sie als eine von der Einzelperson K zu 100 % beherrschte Gesellschaft unter Einschluss der Beteiligung an weiteren Firmen als Holding fungiere, kann nicht geschlossen werden, das FG habe festgestellt, dass K die Haftungsvoraussetzungen gemäß § 69 i.V.m. § 35 AO 1977 erfüllt hat, indem er --wie von der BFH-Rechtsprechung gefordert-- mit dem entsprechenden Anschein einer Berechtigung tatsächlich nach außen hin aufgetreten ist, obwohl formell eine Bestellung zum Geschäftsführer nicht vorlag (vgl. zu den Voraussetzungen einer faktischen Geschäftsführerstellung Senatsurteil in BFH/NV 1993, 213, m.w.N.).

  • BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03

    NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03
    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung ), hat die unterlassene Rüge den endgültigen Rügeverlust --auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision-- zur Folge (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217 ).
  • BFH, 26.03.1997 - II R 22/94
    Auszug aus BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03
    Danach liegt in Entnahmen, die zu einem negativen Wert des Kapitalkontos führen, --zumindest im wirtschaftlichen Ergebnis-- eine Rückzahlung bzw. Herabminderung der Kommanditeinlage i.S. von § 172 Abs. 4 HGB , die dazu führt, dass die zuvor erbrachte Einlage als nicht geleistet gilt und die Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft nach § 171 Abs. 1 HGB in Höhe der Einlage wieder auflebt (BFH-Urteil vom 26. März 1997 II R 22/94, BFH/NV 1997, 744).
  • BFH, 21.12.2001 - VII B 216/01

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03
    Die Formulierung von Rechtsfragen von angeblich grundsätzlicher Bedeutung und der bloße Hinweis auf erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzeswidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2001 VII B 216/01, BFH/NV 2002, 923 ).
  • BFH, 02.06.1998 - XI B 83/97

    Divergenz - Verfahrensmangel - Fremdvergleich - Arbeitsvertrag mit Fremden -

    Auszug aus BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03
    Die schlüssige Rüge einer fehlerhaften Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ) setzt die Darlegung des Beschwerdeführers voraus, dass die seiner Ansicht nach nicht berücksichtigten Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG für dessen Entscheidung erheblich waren (BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246, und vom 2. Juni 1998 XI B 83/97, BFH/NV 1999, 53, 54).
  • BFH, 11.09.2003 - X B 103/02

    Betriebsaufspaltung: Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03
    Tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits sind herauszuarbeiten und gegenüberzustellen, um auf diese Weise eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschluss vom 11. September 2003 X B 103/02, BFH/NV 2004, 180 , m.w.N.).
  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als

    Auszug aus BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03
    Die schlüssige Rüge einer fehlerhaften Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ) setzt die Darlegung des Beschwerdeführers voraus, dass die seiner Ansicht nach nicht berücksichtigten Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG für dessen Entscheidung erheblich waren (BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246, und vom 2. Juni 1998 XI B 83/97, BFH/NV 1999, 53, 54).
  • BGH, 09.05.1963 - II ZR 124/61

    Ausgeschiedener Kommanditist

    Auszug aus BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Mai 1963 II ZR 124/61 (BGHZ 39, 319, 331) ist die Umwandlung der Einlage oder des Auseinandersetzungsguthabens in ein Darlehen nicht als Rückgewähr i.S. von § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB anzusehen, solange nicht die Darlehensschuld beglichen ist.
  • BFH, 03.02.1988 - I R 394/83

    Gesellschaftsteuer bei Verrechnung von Verlustanteilen eines Kommanditisten mit

    Auszug aus BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03
    Ob überhaupt geteilte Kapitalkonten (Kapitalkonto I und Kapitalkonto II) vorliegen, ist anhand des Gesellschaftsvertrages nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 3. Februar 1988 I R 394/83, BFHE 152, 543, BStBl II 1988, 551 ).
  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03
    Der BFH hat das Vorliegen solcher Fehler dann bejaht, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sind (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30 , BStBl II 2001, 837 ).
  • BFH, 07.07.2005 - IX B 13/05

    Revisionszulassung; Rechtsfehler des FG

    Der bloße Hinweis auf erhebliche Rechtsfehler reicht nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung darzulegen (z.B. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060, m.w.N.), sofern es sich nicht um das Übersehen einer im Streitfall offensichtlich einschlägigen entscheidungserheblichen Norm handelt (s. dazu BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597).
  • BFH, 06.10.2006 - XI B 4/06

    Darlegung der Divergenz

    Dazu wäre erforderlich gewesen, jeweils abstrakte Rechtssätze des Urteils des FG und der Divergenzentscheidung(en) so genau zu bezeichnen und einander gegenüberzustellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060; vom 11. September 2003 X B 103/02, BFH/NV 2004, 180; vom 21. März 2005 XI B 219/03, BFH/NV 2005, 1344).
  • BFH, 28.09.2005 - XI B 81/04

    Erfordernis der Gegenüberstellung von einander abweichender Rechtssätze

    Dazu wäre erforderlich gewesen, jeweils abstrakte Rechtssätze des Urteils des FG und der Divergenzentscheidung(en) so genau zu bezeichnen und einander gegenüberzustellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060; vom 11. September 2003 X B 103/02, BFH/NV 2004, 180; vom 21. März 2005 XI B 219/03, BFH/NV 2005, 1344).
  • BFH, 12.10.2005 - XI B 204/04

    NZB: Zulassungsgründe

    Dazu wäre erforderlich gewesen, jeweils abstrakte Rechtssätze des Urteils des Finanzgerichts (FG) und der Divergenzentscheidung(en) so genau zu bezeichnen und einander gegenüberzustellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060; vom 11. September 2003 X B 103/02, BFH/NV 2004, 180).
  • BFH, 31.08.2005 - XI B 240/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Zulässigkeit der Revision bei

    Es ist mittlerweile höchstrichterlich geklärt, dass ein materiell-rechtlicher Fehler nur dann zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO führt, wenn es sich um einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung handelt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 2002 III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474; vom 10. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060).
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