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   BFH, 09.01.1996 - VII B 225/95   

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BFH, 09.01.1996 - VII B 225/95 (https://dejure.org/1996,919)
BFH, Entscheidung vom 09.01.1996 - VII B 225/95 (https://dejure.org/1996,919)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 1996 - VII B 225/95 (https://dejure.org/1996,919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 501
  • NJW 1996, 1367
  • ZIP 1996, 343
  • BB 1996, 169
  • BB 1996, 258
  • DB 1996, 258
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Hamburg, 19.05.1995 - IV 119/95

    Anwendbarkeit der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 des Rates vom 13.2.1993 über die

    Auszug aus BFH, 09.01.1996 - VII B 225/95
    Auf diesen, von der Antragstellerin mit der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angegriffenen Beschluß (vom 22. August 1995 VII B 153, 154,167,172/95, BFHE 178, 15, BStBl II 1995, 645) sowie auf den Beschluß der Vorinstanz in EFG 1995, 730 wird verwiesen.

    Diese in EuGHE 1991, I-534, 544 aufgestellten Voraussetzungen, sollten sie auch bei den im Streitfall im Vordergrund stehenden Anwendungszweifeln zu beachten sein, hält der Senat in Übereinstimmung mit der Vorinstanz für gegeben (Hinweis insbesondere auf deren Vorlagebeschluß in EFG 1995, 730; vgl. auch BFHE 178, 15, 21, mit Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1995, 730).

    Die Zweifel des Senats gründen sich auf den im Rahmen des Streitschlichtungsverfahrens nach Art. XXIII Abs. 2 GATT am 18. Januar 1994 vorgelegten "Panel"-Bericht (EFG 1995, 730 f.; Kuschel, Recht der internationalen Wirtschaft 1995, 218, 221), nach dem folgende Regelungen GATT-widrig sind:.

    Das FG hat diese vom EuGH bislang nicht entschiedene Frage in einem anderen Verfahren zur Vorabentscheidung gemäß Art. 177 EGV vorgelegt (EFG 1995, 730, 732 f.).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Einfuhrverpflichtungen, wie hier (EFG 1995, 730 f.), vor Inkrafttreten bzw. Anwendbarkeit der streitigen Abgabenregelung entstanden waren.

  • BFH, 22.08.1995 - VII B 153/95

    Zu den Voraussetzungen für den Erlaß einer das Ergebnis der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 09.01.1996 - VII B 225/95
    Auf diesen, von der Antragstellerin mit der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angegriffenen Beschluß (vom 22. August 1995 VII B 153, 154,167,172/95, BFHE 178, 15, BStBl II 1995, 645) sowie auf den Beschluß der Vorinstanz in EFG 1995, 730 wird verwiesen.

    Es hält ausreichende Aussetzungsgründe i.S. von Art. 244 ZK unter Hinweis auf das zur Bananenmarktordnung ergangene Urteil des EuGH (vom 5. Oktober 1994 Rs.C-280/93, EuGHE 1994, I-5039) selbst unter Berücksichtigung der anhängigen Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Senatsbeschluß in BFHE 178, 15, BStBl II 1995, 645 nicht für gegeben und trägt vor, die Antragstellerin habe in Kenntnis ihres Unvermögens, den in der Bananenmarktordnung vorgesehenen Drittlandszoll zu entrichten, immer weitere Einfuhren getätigt.

    Diese in EuGHE 1991, I-534, 544 aufgestellten Voraussetzungen, sollten sie auch bei den im Streitfall im Vordergrund stehenden Anwendungszweifeln zu beachten sein, hält der Senat in Übereinstimmung mit der Vorinstanz für gegeben (Hinweis insbesondere auf deren Vorlagebeschluß in EFG 1995, 730; vgl. auch BFHE 178, 15, 21, mit Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1995, 730).

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BFH, 09.01.1996 - VII B 225/95
    Die Entscheidungsmaßstäbe wären dem ("Maastricht"-)Urteil des BVerfG vom 12. Oktober 1993 2 BvR 2134, 2159/92 (BVerfGE 89, 155; dazu etwa Kirchhof, Deutsche Richterzeitung 1995, 253, 259) zu entnehmen.

    Wäre davon auszugehen, daß eine durch den Anwendungsvorrang des Völkerrechts --hier des GATT-- bestimmte und durch ihn begrenzte Gemeinschaftsgesetzgebung im Vertrag umschrieben und sie nur in diesem Umfang durch das nationale Zustimmungsgesetz gedeckt ist, so könnte --in letzter Linie-- unter Berücksichtigung der bereits angesprochenen Bedenken in der Bananenmarktordnung ein sog. ausbrechender Rechtsakt gesehen werden, an dessen Anwendung in der Bundesrepublik die deutschen Staatsorgane, auch die Gerichte, aus verfassungsrechtlichen Gründen gehindert wären (vgl. insbesondere BVerfGE 89, 155, 188, 190).

  • BFH, 03.04.1984 - VII R 12/78
    Auszug aus BFH, 09.01.1996 - VII B 225/95
    Darauf, ob die einschlägigen GATT-Vorschriften --weitere Vorlagefrage des FG-- berufungsfähig bzw. unmittelbar anwendbar sind (allgemein verneinend die Rechtsprechung: vgl. nur EuGH, aaO.; Senat, Urteil vom 3. April 1984 VII R 12/78, BFHE 141, 73, 76 f.; bejahend Kuschel, EuZW 1995, 689 f.; Petersmann, aaO., S. 131, 138), kommt es nach Ansicht des Senats nicht unbedingt an.
  • EuGH, 05.10.1995 - C-125/94

    Aprile / Amministrazione delle Finanze dello Stato

    Auszug aus BFH, 09.01.1996 - VII B 225/95
    Da nicht ersichtlich ist, daß die Vorlage unzulässig ist --die Entscheidungserheblichkeit der Frage beurteilt grundsätzlich allein das vorlegende Gericht (zuletzt EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1995 Rs.C-125/94, NV)--, wird mit einer Antwort des EuGH zur Sache zu rechnen sein.
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus BFH, 09.01.1996 - VII B 225/95
    Es hält ausreichende Aussetzungsgründe i.S. von Art. 244 ZK unter Hinweis auf das zur Bananenmarktordnung ergangene Urteil des EuGH (vom 5. Oktober 1994 Rs.C-280/93, EuGHE 1994, I-5039) selbst unter Berücksichtigung der anhängigen Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Senatsbeschluß in BFHE 178, 15, BStBl II 1995, 645 nicht für gegeben und trägt vor, die Antragstellerin habe in Kenntnis ihres Unvermögens, den in der Bananenmarktordnung vorgesehenen Drittlandszoll zu entrichten, immer weitere Einfuhren getätigt.
  • EuGH, 09.11.1995 - C-466/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (II) / Bundesamt für Ernährung und

    Auszug aus BFH, 09.01.1996 - VII B 225/95
    bb) Ein Verstoß der Bananenmarktordnung gegen Verpflichtungen aus dem GATT, das nach der Rechtsprechung des EuGH (zu ihr Ehlermann in Hilf/Petersmann, aaO., S. 203, 220) integrierender Teil der Gemeinschaftsrechtsordnung ist, könnte nach Auffassung des Senats die Anwendbarkeit der maßgebenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts unbeschadet ihrer vom EuGH (EuGHE 1994, I-5039; vgl. auch Urteil vom 9. November 1995 Rs.C-466/93, nicht veröffentlicht --NV--) festgestellten gemeinschaftsrechtlichen Gültigkeit in Frage stellen.
  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    Auszug aus BFH, 09.01.1996 - VII B 225/95
    An dieser Beurteilung würde sich auch nichts ändern, wenn das Begehren der Antragstellerin nicht nach Art. 244 ZK, sondern nach den vom EuGH (Urteil vom 21. Februar 1991 Rs.C-143/88 u. 92/89, EuGHE 1991, I-534) aufgestellten Grundsätzen zu beurteilen wäre.
  • BFH, 22.11.1994 - VII B 140/94

    Aussetzung der Vollziehung nach dem Zollkodex

    Auszug aus BFH, 09.01.1996 - VII B 225/95
    a) Rechtsgrundlage für die --gerichtliche-- Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides über nachgeforderte Einfuhrabgaben sind § 69 Abs. 3 FGO, Art. 244 Unterabs. 2 ZK (Senat, Beschluß vom 22. November 1994 VII B 140/94, BFHE 176, 170, 172 f.); zur Aussetzung führende begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides (Art. 244 Unterabs.2, 1.Alternative ZK) liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung auch gegen dessen Rechtmäßigkeit sprechende Gründe hervortreten, die eine Unentschiedenheit in der Beurteilung der Rechtslage oder Unklarheit in der Bewertung von Tatfragen bewirken.
  • BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 760/95

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BFH, 09.01.1996 - VII B 225/95
    Von dieser Möglichkeit (und einer entsprechenden gerichtlichen Prüfungskompetenz) geht, im Hinblick auf die Verpflichtungen der Bundesrepublik als selbständiges GATT-Mitglied, auch das BVerfG aus (Beschluß vom 26. April 1995 2 BvR 760/95, EuZW 1995, 412).
  • BFH, 12.06.1986 - VII B 112/85

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der Vollziehung - Berechtigtes Interesse -

  • FG Hessen, 31.03.1995 - 7 V 3115/94

    Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides ; Vorlage von Fragen im Wege

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08

    Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz - Zur Gültigkeit

    Die Klägerin sieht schließlich den Grundsatz des Vertrauensschutzes deshalb verletzt, weil sie nicht nur nach dem Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Januar 1996 VII B 225/95 (BFHE 179, 501) von der Unanwendbarkeit der VO Nr. 404/93, sondern vor allem nach dem Beitritt der Gemeinschaft zum GATT 1994 davon habe ausgehen können, dass die Gemeinschaft völkerrechtswidriges Gemeinschaftsrecht baldmöglich außer Kraft setzen werde.

    Der Beschluss des erkennenden Senats in BFHE 179, 501 und der eingangs erwähnte, ebenfalls im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangene Beschluss des FG haben in der Klägerin ebenfalls schwerlich Vertrauen darauf erwecken können, in den Genuss des Kontingentszollsatzes kommen zu müssen, ganz abgesehen davon, dass sie mit den streitigen Einfuhren Vertrauen in den Beschluss des Senats nicht in der erforderlichen Weise betätigt hätte, welche sie nämlich lange vor diesem Beschluss vorgenommen hatte.

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren -

    Die Klägerin sieht schließlich den Grundsatz des Vertrauensschutzes deshalb verletzt, weil sie nicht nur nach dem Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Januar 1996 VII B 225/95 (BFHE 179, 501) von der Unanwendbarkeit der VO Nr. 404/93, sondern vor allem nach dem Beitritt der Gemeinschaft zum GATT 1994 davon habe ausgehen können, dass die Gemeinschaft völkerrechtswidriges Gemeinschaftsrecht baldmöglich außer Kraft setzen werde.
  • BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvR 1951/95
    Der allein geltend gemachte Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG scheidet schon deshalb aus, weil die Beschwerdeführerin ihr Rechtsschutzziel in zumutbarer Weise auf dem vom Bundesfinanzhof aufgezeigten Weg über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Zollbescheide ohne Sicherheitsleistung (vgl. die stattgebende Entscheidung des Bundesfinanzhofs in BFHE 179, 501) und nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. November 1996 (Rs. C-68/95 - T. Port GmbH & Co. KG/Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung -, Slg. 1996, I-6065) auf europäischer Ebene hätte verfolgen können.
  • BFH, 20.08.1996 - VII B 125/96

    Voraussetzungen der zeitweiligen Untersagung der Inanspruchnahme einer

    Begründete Zweifel beständen aber insoweit, als Drittlandsbananen vollen Umfangs aus dem System der Gesamtbürgschaft ausgeschlossen und nunmehr Einzelbürgschaften für die Eingangsabgaben, berechnet auf Grundlage des Regelzollsatzes von 822 ECU/t, der rechtlichen Bedenken begegne (FG in EFG 1995, 730; Senat, Beschluß vom 9. Januar 1996 VII B 225/95, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1996, 207), verlangt würden.

    Letzteres gilt unbeschadet der Bedenken, die der Senat -- bei übrigens nur summarischer Prüfung -- an der Anwendbarkeit des hohen Bananenzolls in Deutschland geäußert hat (in VII B 225/95; vgl. dazu Anmerkung in HFR 1996, 209).

  • FG Hamburg, 30.01.2008 - 4 K 224/07

    Bananenmarktordnung: Gültigkeit/Verfassungsmäßigkeit der Bananenmarktordnung

    Denn der Senat ist nicht, wie eine solche Vorlage voraussetzt, von der Verfassungswidrigkeit des Gemeinschaftsrechtes bzw. der Kompetenzüberschreitung der Gemeinschaft in Form eines ausbrechenden Rechtsaktes überzeugt, auch wenn insoweit Zweifel verbleiben, wie diese auch im Beschluss des BFH vom 09.01.1996, Az. VII B 225/95 bestätigt worden sind.
  • FG Hamburg, 30.01.2008 - 4 K 225/07

    Zoll auf Drittlandsbananen - gewährte Aussetzung der Vollziehung steht einen

    Denn der Senat ist nicht, wie eine solche Vorlage voraussetzt, von der Verfassungswidrigkeit des Gemeinschaftsrechtes bzw. der Kompetenzüberschreitung der Gemeinschaft in Form eines ausbrechenden Rechtsaktes überzeugt, auch wenn insoweit Zweifel verbleiben, wie diese auch im Beschluss des BFH vom 09.01.1996, Aktenzeichen VII B 225/95 bestätigt worden sind.
  • FG Hamburg, 31.01.2008 - 4 K 122/06

    Zoll auf Drittlandsbananen - einstweilige Anordnungen gewähren nur vorläufigen

    Denn der Senat ist nicht, wie eine solche Vorlage voraussetzt, von der Verfassungswidrigkeit des Gemeinschaftsrechtes bzw. der Kompetenzüberschreitung der Gemeinschaft in Form eines ausbrechenden Rechtsaktes überzeugt, auch wenn insoweit Zweifel verbleiben, wie diese auch im Beschluss des BFH vom 09.01.1996, Az. VII B 225/95 bestätigt worden sind.
  • BFH, 04.02.1997 - VII S 29/96

    Aussetzung der Vollziehung wegen Rechtmäßigkeitszweifeln an den angefochtenen

    Für die Entscheidung maßgebend ist Art. 244 des Zollkodex -- ZK -- (zuletzt Senat, Beschluß vom 9. Januar 1996 VII B 225/95, BFHE 179, 501, 504); ob dies auch in verbrauchsteuerrechtlicher Hinsicht gilt (so etwa für die Einfuhrumsatzsteuer im Hinblick auf § 21 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes FG Hamburg, Beschluß vom 19. Oktober 1994 IV 94/94 H, Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 446), kann offenbleiben, da die Aussetzungsvoraussetzungen nach Gemeinschaftsrecht und nach § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sich im wesentlichen entsprechen (vgl. auch Witte/Alexander, ZK, 1994, Art. 244 Rz. 7), zumindest, soweit es sich um begründete bzw. ernstliche Rechtmäßigkeitszweifel handelt.
  • FG Hamburg, 30.01.2008 - 4 K 123/06

    Zoll auf Drittlandsbananen

    Denn der Senat ist nicht, wie eine solche Vorlage voraussetzt, von der Verfassungswidrigkeit des Gemeinschaftsrechtes bzw. der Kompetenzüberschreitung der Gemeinschaft in Form eines ausbrechenden Rechtsaktes überzeugt, auch wenn insoweit Zweifel verbleiben, wie diese auch im Beschluss des BFH vom 09.01.1996, Az. VII B 225/95 bestätigt worden sind.
  • BFH, 23.01.1996 - VII B 200/95

    Anspruch eines Fruchtimporteurs auf Gewährung der Freistellung von gesetzlich

    Der Senat hat von der Möglichkeit der Rechtsschutzgewährung durch Aussetzung der Vollziehung -- § 69 Abs. 3 FGO -- in einem Parallelfall inzwischen bereits Gebrauch gemacht (vom 9. Januar 1996 VII B 225/95, zur amtl. Veröff. in BFHE vorgesehen).
  • FG Hamburg, 01.02.2001 - IV 178/95

    Verstoß der Bananenmarktordnung gegen das Gemeinschaftsrecht

  • FG Bremen, 08.02.1999 - 298250V 2

    Aussetzung eines Nacherhebungsbescheides gegen Gewährung einer

  • FG Hamburg, 19.04.1996 - IV 63/96

    Rechtmäßige Einschränkung der Inanspruchnahme einer Gesamtbürgschaft im externen

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