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   BFH, 28.01.1999 - VII B 228/98   

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https://dejure.org/1999,7629
BFH, 28.01.1999 - VII B 228/98 (https://dejure.org/1999,7629)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1999 - VII B 228/98 (https://dejure.org/1999,7629)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - VII B 228/98 (https://dejure.org/1999,7629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zollanmeldung - Zigaretten - Steuerbescheid - Einfuhrabgaben - Steueränderungsbescheid - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussicht

  • Judicialis

    FGO § 142; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 142 Abs. 1; ZPO § 114
    PKH; hinreichende Erfolgsaussichten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.08.1994 - VII B 71/94

    Folgen einer vorschriftswidrigen Verbringung von Zigaretten in das Zollgebiet

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - VII B 228/98
    Eine unzulässige Vorwegnahme des Ergebnisses einer etwaigen künftigen Beweisaufnahme liegt darin nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375).
  • BFH, 26.04.1993 - VI B 162/92

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - VII B 228/98
    Sofern, wie im Streitfall, nur der Sachverhalt streitig ist, ist die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung nur zu bejahen, wenn das Gericht in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung durch die Antragstellerin im Klageverfahren überzeugt ist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 26. April 1993 VI B 162/92, BFH/NV 1993, 682).
  • BFH, 22.02.2000 - X B 102/99

    PKH

    Im Übrigen geht der Senat für dieses Verfahren davon aus, dass die Einsicht in den Geschäftsverteilungsplan des FA keine von den Angaben der Vorsteherin abweichenden Erkenntnisse bringen würde (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Januar 1999 VII B 228/98, BFH/NV 1999, 956).
  • BFH, 22.02.2000 - X B 103/99

    Erweiterte Prüfungsanordnung - Aussetzung der Vollziehung - Unterzeichnung durch

    Im Übrigen geht der Senat für dieses Verfahren davon aus, dass die Einsicht in den Geschäftsverteilungsplan des FA keine von den Angaben der Vorsteherin abweichenden Erkenntnisse bringen würde (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Januar 1999 VII B 228/98, BFH/NV 1999, 956).
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