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   BFH, 06.06.1989 - VII B 230/88   

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https://dejure.org/1989,13676
BFH, 06.06.1989 - VII B 230/88 (https://dejure.org/1989,13676)
BFH, Entscheidung vom 06.06.1989 - VII B 230/88 (https://dejure.org/1989,13676)
BFH, Entscheidung vom 06. Juni 1989 - VII B 230/88 (https://dejure.org/1989,13676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestätigung eines klageabweisenden Urteils bei Erledigungserklärung des Finanzamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85

    Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid, der mangels zeitraumbezogener Aufgliederung des

    Auszug aus BFH, 06.06.1989 - VII B 230/88
    Es müssen vielmehr Mängel vorliegen, die so schwerwiegend sind, daß von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. Urteil des Senats vom 22. November 1988 VII R 173/85, BFHE 155, 24, 28).
  • BFH, 07.07.1987 - VII R 167/84

    Steuerliche Behandlung von Schmiergeldzahlungen als steuerliche Einkünfte -

    Auszug aus BFH, 06.06.1989 - VII B 230/88
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), daß im Fall der Erledigung eines Rechtsstreits im Revisionsverfahren, wenn nur das FA als Revisionsbeklagter die Erledigung der Hauptsache erklärt hat, der Kläger und Revisionskläger aber auf einer Sachentscheidung besteht, ein klageabweisendes Urteil im Ergebnis zu bestätigen ist (Senatsurteil vom 7. Juli 1987 VII R 167/84, BFH/NV 1987, 702; Urteil vom 27. April 1982 VIII R 36/70, BFHE 135, 264, BStBl II 1982, 407; Beschluß des Großen Senats vom 5. März 1979 GrS 3/78, BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378).
  • BFH, 06.06.1989 - VII B 229/88
    Auszug aus BFH, 06.06.1989 - VII B 230/88
    Anmerkung: Die Begründung ist identisch mit derjenigen des Beschlusses vom 6. Juni 1989 VII B 229/88 (nicht amtlich veröffentlicht).
  • BFH, 27.04.1982 - VIII R 36/70

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Erklärung der Erledigung -

    Auszug aus BFH, 06.06.1989 - VII B 230/88
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), daß im Fall der Erledigung eines Rechtsstreits im Revisionsverfahren, wenn nur das FA als Revisionsbeklagter die Erledigung der Hauptsache erklärt hat, der Kläger und Revisionskläger aber auf einer Sachentscheidung besteht, ein klageabweisendes Urteil im Ergebnis zu bestätigen ist (Senatsurteil vom 7. Juli 1987 VII R 167/84, BFH/NV 1987, 702; Urteil vom 27. April 1982 VIII R 36/70, BFHE 135, 264, BStBl II 1982, 407; Beschluß des Großen Senats vom 5. März 1979 GrS 3/78, BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378).
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78

    Revisionsverfahren - Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Abweisung der

    Auszug aus BFH, 06.06.1989 - VII B 230/88
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), daß im Fall der Erledigung eines Rechtsstreits im Revisionsverfahren, wenn nur das FA als Revisionsbeklagter die Erledigung der Hauptsache erklärt hat, der Kläger und Revisionskläger aber auf einer Sachentscheidung besteht, ein klageabweisendes Urteil im Ergebnis zu bestätigen ist (Senatsurteil vom 7. Juli 1987 VII R 167/84, BFH/NV 1987, 702; Urteil vom 27. April 1982 VIII R 36/70, BFHE 135, 264, BStBl II 1982, 407; Beschluß des Großen Senats vom 5. März 1979 GrS 3/78, BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378).
  • FG Münster, 16.09.1988 - IV 3452/86
    Auszug aus BFH, 06.06.1989 - VII B 230/88
    Das FG wies den Antrag mit der - in den Entscheidungen der Finanzgerichte 1989, 28 abgedruckten - Begründung als unzulässig zurück, daß § 154 Satz 1 FGO, nach dem das Gericht des ersten Rechtszugs unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber der Finanzbehörde ein Zwangsgeld androhen, festsetzen und auch von Amts wegen vollstrecken lassen könne, im Streitfall nicht anwendbar sei.
  • BFH, 21.10.1999 - VII B 197/99

    Vollstreckung gegen die öffentliche Hand

    Insbesondere ist darauf hinzuweisen, daß im Zusammenhang mit Anfechtungsklagen (§ 100 FGO) lediglich die ausdrücklich angeordnete Folgenbeseitigung (§ 100 Abs. 1 Satz 2 FGO) im Ausspruch zur Sache vollstreckbar und zwangsgeldbewehrt ist, nicht aber auch andere Typen von Urteilsaussprüchen aufgrund von Anfechtungsklagen (vgl. dazu die im Senatsbeschluß vom 6. Juni 1989 VII B 230/88, BFH/NV 1990, 117 referierte Entscheidung der Vorinstanz).
  • BFH, 26.03.1996 - VII R 40/95

    Vorläufige Bestellung als Steuerbevollmächtigter - Zulassung zum steuerberatenden

    Eine Nichtigkeit kommt nur in Betracht, wenn für den Verwaltungsakt auf keine vertretbare Weise überhaupt eine rechtliche Grundlage oder eine gesetzliche Begründung gefunden werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juni 1989 VII B 230/88, BFH/NV 1990, 117; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 125 AO 1977 Tz. 3); denn dann ist für jeden verständigen Dritten der schwerwiegende Fehler des Verwaltungsakts, der in seiner völligen Rechtslosigkeit liegt, offenkundig.
  • BFH, 29.07.1997 - VII R 112/96
    Der Senat hat allerdings in seinem Beschluß vom 6. Juni 1989 VII B 230/88 (BFH/NV 1990, 117) für möglich gehalten, daß ein Verwaltungsakt dann nichtig ist, wenn für ihn auf keine vertretbare Weise eine rechtliche Grundlage gefunden werden kann.
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