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   BFH, 07.01.1998 - VII B 233/97   

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https://dejure.org/1998,10112
BFH, 07.01.1998 - VII B 233/97 (https://dejure.org/1998,10112)
BFH, Entscheidung vom 07.01.1998 - VII B 233/97 (https://dejure.org/1998,10112)
BFH, Entscheidung vom 07. Januar 1998 - VII B 233/97 (https://dejure.org/1998,10112)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 105.84

    Funktion - Form - Wirkung - Prozeßvollmacht - Nachreichen - Frist -

    Auszug aus BFH, 07.01.1998 - VII B 233/97
    Dabei ist es unerheblich, ob eine Ausschlußfrist gesetzt war oder nicht (Gräber/Koch, a. a. O.; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Januar 1985 9 C 105/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1986, 650).
  • BFH, 28.04.1998 - VII B 71/98

    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung - Vollstreckungsaufschub - Nachreichen

    Unerheblich ist dabei, ob eine Ausschlußfrist gesetzt war oder nicht (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 1985 9 C 105.84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1986, 650, und Senatsbeschluß vom 7. Januar 1998 VII B 233/97, nicht veröffentlicht --NV--).

    Der Prozeßvertreter der Klägerin mußte als Rechtsanwalt auch wissen, daß die Klage durch Prozeßurteil abzuweisen ist, wenn die angeforderte Vollmacht nicht spätestens im Termin zur mündlichen Verhandlung vorgelegt werden würde (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Januar 1998 VII B 233/97, NV).

    Da die Bevollmächtigten der Klägerin die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision nur namens der Klägerin und nicht im eigenen Namen eingelegt haben und diese im übrigen die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels nicht enthält, war die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen ohne daß der Senat darauf einzugehen hätte, ob die Prozeßbevollmächtigten --etwa im Hinblick auf die gegen sie ergangene Kostenentscheidung des FG-- überhaupt eine eigene Beschwerdebefugnis gehabt hätten (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Januar 1998 VII B 233/97, NV).

  • BFH, 22.01.2008 - X B 245/07

    Kostenpflicht eines vollmachtlosen Vertreters

    Die Bestimmung der Ausschlussfrist steht jedoch im Ermessen des Gerichts (BFH-Beschluss vom 6. März 2003 VI B 173/00, BFH/NV 2003, 814; vom 7. Januar 1998 VII B 233/97, BFH/NV 1998, 728).
  • BFH, 06.03.2003 - VI B 173/00

    Fehlende Prozessvollmacht: Prozessurteil ohne zuvor gesetzte Ausschlussfrist

    Das Fehlen einer vom Gericht gesetzten Ausschlussfrist zur Vorlage der Originalvollmacht steht nach ganz herrschender Auffassung der Abweisung der Klage durch Prozessurteil nicht entgegen, wenn die Prozessvollmacht bis zur mündlichen Verhandlung nicht vorgelegt wird (BFH-Beschluss vom 7. Januar 1998 VII B 233/97, BFH/NV 1998, 728; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 62 Rz. 2).
  • FG Sachsen, 28.07.2003 - 3 K 1806/01

    Begriff des steuerpflichtigen Rechtssubjekts; Gesetzlicher Vertreter einer

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  • FG Sachsen-Anhalt, 19.05.2003 - 3 K 1806/01

    Vertretung einer durch Tod des letzten Gesellschafters erloschenen

    Fehlt es hieran, muss die Klage als unzulässig abgewiesen werden (allg. M., vgl. statt aller Beschluss des BFH vom 07. Januar 1998, VII B 233/97, BFH/NV 1998, 728 m. w. N.).
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