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   BFH, 08.01.2001 - VII B 239/00   

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https://dejure.org/2001,10222
BFH, 08.01.2001 - VII B 239/00 (https://dejure.org/2001,10222)
BFH, Entscheidung vom 08.01.2001 - VII B 239/00 (https://dejure.org/2001,10222)
BFH, Entscheidung vom 08. Januar 2001 - VII B 239/00 (https://dejure.org/2001,10222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Befangenheit - Präsident des Finanzgerichts - Ablehnung des Richters - Zuständige Steuerberaterkammer - Bestellung als Steuerberater

  • Judicialis

    FGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; StBerG § 46 Abs. 4; ; StBerG § 157 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 46 Abs. 4, § 157 Abs. 6
    Steuerberater, Widerruf der Bestellung; Beteiligtenwechsel von Landesbehörden zu Steuerberaterkammern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.02.1987 - VII R 23/85

    Änderung der räumlichen Zuständigkeit der Finanzämter während des

    Auszug aus BFH, 08.01.2001 - VII B 239/00
    Damit ist ein gesetzlicher Wechsel des Beteiligten eingetreten, der auch im Rubrum wie geschehen zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 1987 VII R 23/85, BFH/NV 1987, 283).
  • BFH, 19.02.2003 - VII B 45/02

    Verlegung des Orts der Niederlassung, Beteiligtenwechsel der Steuerberaterkammer?

    Die deswegen erhobene Klage richtete sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 8. Januar 2001 VII B 239/00, BFH/NV 2001, 491) gegen die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt als Beklagte.
  • FG Sachsen-Anhalt, 08.01.2001 - 1 K 314/00

    Beteiligte und anzuwendendes Verfahrensrecht für Antrag auf Aufhebung eines

    Der Bundesfinanzhof hat in einem Beschluss vom 08. Januar 2001 ( VII B 239/00, nicht veröffentlicht) ohne nähere Begründung ausgeführt, mit der Neuregelung sei ein gesetzlicher Wechsel des Beteiligten eingetreten, weil die Steuerberaterkammer seit dem 01. Januar 2001 für den Widerruf der Bestellung als Steuerberater zuständig sei.
  • FG Baden-Württemberg, 04.09.2002 - 13 K 216/00

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Fehlens einer

    Damit ist ein gesetzlicher Wechsel des Beteiligten auf der Beklagtenseite eingetreten, den das Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Januar 2001 VII B 239/00, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2001, 491 ).
  • FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Düsseldorf, 13.03.2002 - 2 K 3111/00

    Widerruf einer Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls;

    Durch die organisationsrechtliche Übertragung von Zuständigkeiten ist ein gesetzlicher Wechsel des Beteiligten eingetreten, der auch im Rubrum zu berücksichtigen ist (vgl BFH, Beschluss vom 8.1.2001 -VII B 239/00- Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2001, 491; ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 10.05.2001 - 1 K 3/00

    Passivlegitimation in Klageverfahren gegen den Widerruf der Bestellung zum

    Der Bundesfinanzhof hat in einem Beschluss vom 08. Januar 2001 ( VII B 239/00, nicht veröffentlicht) ohne nähere Begründung ausgeführt, mit der Neuregelung sei ein gesetzlicher Wechsel des Beteiligten eingetreten, weil die Steuerberaterkammer seit dem 01. Januar 2001 für den Widerruf der Bestellung als Steuerberater zuständig sei.
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