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   BFH, 17.03.2000 - VII B 271/99   

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https://dejure.org/2000,9035
BFH, 17.03.2000 - VII B 271/99 (https://dejure.org/2000,9035)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2000 - VII B 271/99 (https://dejure.org/2000,9035)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2000 - VII B 271/99 (https://dejure.org/2000,9035)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Duldung der Zwangsvollstreckung - Immobiliarzwangsvollstreckung - Anfechtung der Grundstücksübertragung - Grundschuldübernahme - Anfechtungshandlung - Gläubigerbenachteiligungsabsicht

  • Judicialis

    BGB § 1093; ; AnfG § ... 3 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 71 Abs. 2; ; FGO § 78 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 155; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Finanzbehörde; Rüge des Übergehens von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.05.1996 - X B 129/95

    Zulassung einer Revision bei Ausdehnung des Umfangs einer Außenprüfung durch

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 271/99
    Denn als mögliche Verfahrensfehler, bei deren Vorliegen die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) begehrt werden kann, kommen nur solche Verfahrensfehler in Betracht, die dem FG im gerichtlichen Verfahren unterlaufen sind, nicht aber auch solche, die möglicherweise das FA im Verwaltungsverfahren begangen hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Mai 1996 X B 129/95, BFH/NV 1996, 835, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.1994 - X B 222/94

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen einem Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 271/99
    Zur "Bezeichnung" des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags i.S. des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört nämlich auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 1994 X B 222/94, BFH/NV 1995, 787, und vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 271/99
    Zur "Bezeichnung" des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags i.S. des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört nämlich auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 1994 X B 222/94, BFH/NV 1995, 787, und vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 271/99
    Zur "Bezeichnung" des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags i.S. des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört nämlich auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 1994 X B 222/94, BFH/NV 1995, 787, und vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 03.08.2017 - IX B 54/17

    Nichtzulassungsbeschwerde: Greifbare Gesetzwidrigkeit; Verfahrensfehler

    Denn als mögliche Verfahrensfehler, bei deren Vorliegen die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begehrt werden kann, kommen nur solche Verfahrensfehler in Betracht, die dem FG im gerichtlichen Verfahren unterlaufen sind, nicht aber auch solche, die möglicherweise das FA im Verwaltungsverfahren begangen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 17. März 2000 VII B 271/99, BFH/NV 2000, 1126).
  • BFH, 23.08.2005 - V B 101/05

    USt: Strohmanngeschäfte - grundsätzliche Bedeutung

    Die Klägerin hätte deshalb vortragen müssen, dass sie in der mündlichen Verhandlung vor dem FG die Ablehnung ihres Beweisantrags (hierzu BFH-Beschluss vom 17. März 2000 VII B 271/99, BFH/NV 2000, 1126) und des Antrags auf Terminverlegung (dazu BFH-Beschluss vom 15. Februar 1995 VII B 156/94, BFH/NV 1995, 903) gerügt oder im Hinblick auf das Benennungsverlangen des FG eine Vertagung beantragt hat oder weshalb ihr all dies nicht möglich war.
  • BFH, 07.05.2003 - IV B 206/01

    Verfassungsmäßigkeit der Außenprüfung

    Was die im selben Zusammenhang erhobene Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör angeht, so hat der Kläger nicht dargelegt, warum er in der anschließenden mündlichen Verhandlung nicht gerügt hat, dass die für die Akteneinsicht gewährte Zeit zu kurz gewesen sei (vgl. zur Rügepflicht z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2000 VII B 271/99, BFH/NV 2000, 1126).
  • BFH, 05.04.2005 - I B 162/04

    Darlegung von grundsätzlicher Bedeutung und Verfahrensmängeln

    Die Klägerin hätte deshalb vortragen müssen, dass sie in der mündlichen Verhandlung vor dem FG die Ablehnung ihres Beweisantrags (hierzu BFH-Beschluss vom 17. März 2000 VII B 271/99, BFH/NV 2000, 1126) und des Antrags auf Terminverlegung (dazu BFH-Beschluss vom 15. Februar 1995 VII B 156/94, BFH/NV 1995, 903) gerügt oder im Hinblick auf das Benennungsverlangen des FG eine Vertagung beantragt hat oder weshalb ihr all dies nicht möglich war.
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