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   BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00   

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BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00 (https://dejure.org/2001,646)
BFH, Entscheidung vom 06.02.2001 - VII B 277/00 (https://dejure.org/2001,646)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - VII B 277/00 (https://dejure.org/2001,646)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EG Art. 56 ff.; GG Art. ... 95 Abs. 1; AO 1977 § 208 Abs. 1; FGO § 2, § 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3, § 70 Satz 2, § 114, § 128 Abs. 1, § 155; GVG § 17a Abs. 2 Satz 3, Abs. 4 Satz 3 bis 6 und Abs. 5; EGGVG § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EG Art. 56 ff.; GG Art. 95 Abs. 1; AO 1977 § 208 Abs. 1; FGO § 2, § 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3, § 70 Satz 2, § 114, § 128 Abs. 1, § 155; GVG § 17a Abs. 2 Satz 3, Abs. 4 Satz 3 b... is 6 und Abs. 5; EGGVG § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren - Weitergabe von Unterlagen und Belegen - Abgabenangelegenheit - Finanzrechtsweg - Geld- oder Kapitalanlagen im Ausland - Steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht

  • Judicialis

    EG Art. 56 ff.; ; GG Art. ... 95 Abs. 1; ; AO 1977 § 208 Abs. 1; ; FGO § 2; ; FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 33 Abs. 2; ; FGO § 33 Abs. 3; ; FGO § 70 Satz 2; ; FGO § 114; ; FGO § 128 Abs. 1; ; FGO § 155; ; GVG § 17a Abs. 2 Satz 3; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 3; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 4; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 5; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 6; ; GVG § 17a Abs. 5; ; EGGVG § 23 Abs. 1; ; EGGVG § 25 Abs. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weitergabe von Beweismaterial durch Steuerfahndung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitalanlagen - Rechte der Anleger bei Bankenfahndungen gestärkt

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EGV Art. 56 ff; GG Art. 95 Abs. 1; AO § ... 208 Abs. 1; FGO §§ 2, 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3, § 70 Satz 2, §§ 114, 128 Abs. 1, § 155; GVG § 17a Abs. 2 Satz 3, Abs. 4 Sätze 3-6, Abs. 5; EGGVG § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 1
    Kein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht bei zufälliger Entdeckung von nicht anonymisierten Kapitalanlegern allein wegen Auslandstransfers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bank kann gegen Weitergabe von Belegen klagen, soweit sie Kunden betreffen, gegen die kein Ermittlungsverfahren läuft

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bankenfälle - BFH oder BGH?

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Begründung eines steuerstrafrechtlichen Anfangsverdachts bei Abwicklung von Geld- und Kapitalanlagen im Ausland über ein deutsches Kreditinstitut in banküblicher Weise

  • drburkhard.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Unverschleierte Kapitaltransfers ins Ausland begründen keinen steuerstrafrechtlichen Anfangsverdacht (RA Dr. jur. Jörg Burkhard; StbG 2001, 154)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 26
  • NJW 2001, 2573
  • ZIP 2001, 455
  • WM 2001, 558
  • BB 2001, 561
  • BStBl II 2001, 306
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 06.05.1997 - VII B 4/97

    Rechtsweg für eine Klage auf Auskunftserteilung über eine Informationsperson

    Auszug aus BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00
    § 70 Satz 2 FGO steht nicht entgegen, da dort lediglich die Zulässigkeit der Beschwerde in Bezug auf Entscheidungen des FG über die örtliche und sachliche Zuständigkeit geregelt ist (zum Ganzen vgl. BFH-Beschluss vom 6. Mai 1997 VII B 4/97, BFHE 182, 515, BStBl II 1997, 543, m.w.N.).

    a) Die Frage, welcher Rechtsweg gegeben ist, ist auf Grund des Sachvortrags des Rechtsuchenden, hier der Antragstellerin, nach der Rechtsnatur des Klage- bzw. Antragsbegehrens zu entscheiden (BFH-Urteil vom 7. Mai 1985 VII R 25/82, BFHE 143, 503, BStBl II 1985, 571; BFH-Beschluss in BFHE 182, 515, BStBl II 1997, 543).

    Es hängt daher vom Einzelfall ab, ob im konkreten Fall eine Abgabenangelegenheit oder eine dem Straf- oder Bußgeldverfahren zuzuordnende Sache zu entscheiden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1986 I B 28/86, BFHE 147, 492, BStBl II 1987, 440, und in BFHE 182, 515, BStBl II 1997, 543).

  • BFH, 29.10.1986 - I B 28/86

    Tätigkeit der Steuerfahndung im Besteuerungs- oder Strafverfahren;

    Auszug aus BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00
    Es hängt daher vom Einzelfall ab, ob im konkreten Fall eine Abgabenangelegenheit oder eine dem Straf- oder Bußgeldverfahren zuzuordnende Sache zu entscheiden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1986 I B 28/86, BFHE 147, 492, BStBl II 1987, 440, und in BFHE 182, 515, BStBl II 1997, 543).

    Nur wenn die Behörde in solchen Fällen nach außen objektiv und eindeutig erkennbar außerhalb des eingeleiteten Steuerstrafverfahrens ausschließlich im Besteuerungsverfahren tätig wird, handelt es sich um eine Abgabenangelegenheit und ist der Finanzrechtsweg gegeben (vgl. BFH in BFHE 147, 492, BStBl II 1987, 440).

  • BFH, 28.10.1997 - VII B 40/97

    Weitergabe von Zufallsfunden durch die Steuerfahndung

    Auszug aus BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00
    Zwar hatte er in seinen Beschlüssen vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97 (BFH/NV 1998, 424) und vom 25. Juli 2000 VII B 28/99 (BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643) die Frage des Rechtswegs wegen der Bindungswirkung nach § 17a Abs. 5 GVG nicht zu überprüfen, doch hat er, namentlich in der zweitgenannten Entscheidung, deutlich zu erkennen gegeben, dass er die von der jeweiligen Vorinstanz (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 1996 3 V 37/96, EFG 1997, 519; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 4. Dezember 1998 X 524/98 V, EFG 1999, 149) vertretene Rechtsauffassung (Zulässigkeit des Finanzrechtswegs in solchen Fällen) teilt.

    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich ferner, dass es für die Frage des Rechtswegs unerheblich ist, ob die von der Steufa gegen die nicht verfahrensbeteiligten Bankkunden getroffenen oder zu treffenden Maßnahmen in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren stehen (so der vom BFH in BFHE 192, 260, BStBl II 2000, 648, entschiedene Fall) oder außerhalb, nur gelegentlich des straf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungsauftrags zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle durchgeführt werden (Fälle in BFH/NV 1998, 424, und in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643).

  • BFH, 07.05.1985 - VII R 25/82

    Finanzbehörde - Denunziation - Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00
    a) Die Frage, welcher Rechtsweg gegeben ist, ist auf Grund des Sachvortrags des Rechtsuchenden, hier der Antragstellerin, nach der Rechtsnatur des Klage- bzw. Antragsbegehrens zu entscheiden (BFH-Urteil vom 7. Mai 1985 VII R 25/82, BFHE 143, 503, BStBl II 1985, 571; BFH-Beschluss in BFHE 182, 515, BStBl II 1997, 543).

    In solchen Fällen ist nach § 33 Abs. 3 FGO der Finanzrechtsweg nicht gegeben (BFH in BFHE 143, 503, BStBl II 1985, 571).

  • BFH, 25.07.2000 - VII B 28/99

    Unzulässige Rasterfahndung der Steuerfahndung

    Auszug aus BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00
    Zwar hatte er in seinen Beschlüssen vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97 (BFH/NV 1998, 424) und vom 25. Juli 2000 VII B 28/99 (BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643) die Frage des Rechtswegs wegen der Bindungswirkung nach § 17a Abs. 5 GVG nicht zu überprüfen, doch hat er, namentlich in der zweitgenannten Entscheidung, deutlich zu erkennen gegeben, dass er die von der jeweiligen Vorinstanz (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 1996 3 V 37/96, EFG 1997, 519; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 4. Dezember 1998 X 524/98 V, EFG 1999, 149) vertretene Rechtsauffassung (Zulässigkeit des Finanzrechtswegs in solchen Fällen) teilt.

    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich ferner, dass es für die Frage des Rechtswegs unerheblich ist, ob die von der Steufa gegen die nicht verfahrensbeteiligten Bankkunden getroffenen oder zu treffenden Maßnahmen in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren stehen (so der vom BFH in BFHE 192, 260, BStBl II 2000, 648, entschiedene Fall) oder außerhalb, nur gelegentlich des straf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungsauftrags zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle durchgeführt werden (Fälle in BFH/NV 1998, 424, und in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643).

  • BFH, 04.09.2000 - I B 17/00

    Auskunftserteilung nach dem EG-Amtshilfe-Gesetz ( EGAHiG )

    Auszug aus BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00
    Dann ist der Finanzrechtsweg eröffnet (vgl. BFH-Beschluss vom 4. September 2000 I B 17/00, BFHE 192, 260, BStBl II 2000, 648).

    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich ferner, dass es für die Frage des Rechtswegs unerheblich ist, ob die von der Steufa gegen die nicht verfahrensbeteiligten Bankkunden getroffenen oder zu treffenden Maßnahmen in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren stehen (so der vom BFH in BFHE 192, 260, BStBl II 2000, 648, entschiedene Fall) oder außerhalb, nur gelegentlich des straf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungsauftrags zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle durchgeführt werden (Fälle in BFH/NV 1998, 424, und in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643).

  • EuGH, 26.09.2000 - C-478/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00
    Die allgemeine Annahme, dass eine Steuerhinterziehung oder -umgehung stattfinden werde, ist kein rechtfertigender Grund für einen Eingriff in diese garantierte Grundfreiheit (vgl. Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 26. September 2000 Rs. C-478/98 --Kommission/Belgien--, Finanz-Rundschau --FR-- 2000, 1360).
  • FG Niedersachsen, 04.12.1998 - X 524/98

    Befugnis zur Sichtung und Auswertung von Unterlagen, die bei Beschlagnahme und

    Auszug aus BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00
    Zwar hatte er in seinen Beschlüssen vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97 (BFH/NV 1998, 424) und vom 25. Juli 2000 VII B 28/99 (BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643) die Frage des Rechtswegs wegen der Bindungswirkung nach § 17a Abs. 5 GVG nicht zu überprüfen, doch hat er, namentlich in der zweitgenannten Entscheidung, deutlich zu erkennen gegeben, dass er die von der jeweiligen Vorinstanz (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 1996 3 V 37/96, EFG 1997, 519; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 4. Dezember 1998 X 524/98 V, EFG 1999, 149) vertretene Rechtsauffassung (Zulässigkeit des Finanzrechtswegs in solchen Fällen) teilt.
  • FG Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 V 37/96

    Ermittlungsverfahren gegen eine unbekannte Anzahl zum Teil namentlich noch nicht

    Auszug aus BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00
    Zwar hatte er in seinen Beschlüssen vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97 (BFH/NV 1998, 424) und vom 25. Juli 2000 VII B 28/99 (BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643) die Frage des Rechtswegs wegen der Bindungswirkung nach § 17a Abs. 5 GVG nicht zu überprüfen, doch hat er, namentlich in der zweitgenannten Entscheidung, deutlich zu erkennen gegeben, dass er die von der jeweiligen Vorinstanz (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 1996 3 V 37/96, EFG 1997, 519; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 4. Dezember 1998 X 524/98 V, EFG 1999, 149) vertretene Rechtsauffassung (Zulässigkeit des Finanzrechtswegs in solchen Fällen) teilt.
  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Auszug aus BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00
    In diesen Gründen heißt es unter Verweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. März 1994 2 BvR 396/94 (Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht, 1994, 221) wörtlich: "Es entspricht kriminalistischer Erfahrung, dass die grenzüberschreitenden Vermögensanlagen dann den Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung ... begründen, wenn die Anlagen gezielt anonym oder unter Vermeidung des zutreffenden Kundennamens im inländischen Zahlungsverkehr getätigt werden.
  • BFH, 25.06.1991 - VII B 136/90

    Rechtsweg für Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer

  • FG Köln, 28.12.2020 - 2 V 1217/20

    Berechtigung der Oberfinanzdirektion Auskunftsersuchen an Steuerverwaltung in

    Nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens sei regelmäßig davon auszugehen, dass die Steuerfahndung in Ausübung ihrer Primäraufgabe im Rahmen des Steuerstrafverfahrens ermittle, selbst wenn dies zugleich dem Besteuerungsverfahren diene (Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 6. Februar 2001, VII B 277/00).

    Nur wenn die Behörde in solchen Fällen nach außen objektiv und eindeutig erkennbar außerhalb des eingeleiteten Steuerstrafverfahrens ausschließlich im Besteuerungsverfahren tätig wird, handelt es sich um eine Abgabenangelegenheit und ist der Finanzrechtsweg gegeben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1986, I B 28/86, BStBl. II 1987, 440; vom 6. Februar 2001 VII B 277/00, BFH/NV 2001, 709).

    γ) Etwas anderes folgt schließlich auch nicht aus den von dem Antragsteller angeführten Entscheidungen des BFH vom 20. April 1983 (VII R 2/82, BStBl. II 1983, 482) und vom 6. Februar 2001 (VII B 277/00, BStBl. II 2001, 306).

    Das der Entscheidung vom 6. Februar 2001 (VII B 277/00) zugrundeliegende Verfahren betraf einen Fall, in dem die Steuerfahndung im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen erlangte Unterlagen und angefertigte Aufzeichnungen an weitere örtlich zuständige Steuerfahndungsstellen und an die zuständigen Wohnsitz-Finanzämter der betroffenen Bankkunden weiterleiten wollte, und zwar zum Zweck der Besteuerung sowohl betreffend Steuerpflichtige, gegen die das Strafverfahren geführt wurde, als auch Steuerpflichtige, gegen die keine derartigen Ermittlungen geführt wurden.

    Zwar hat der BFH im Verfahren VII B 277/00 ausgeführt, dass die Steuerfahndung im Straf- oder Bußgeldverfahren gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO tätig wird, wenn ein steuerstrafrechtliches oder bußgeldrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet und noch nicht abgeschlossen ist, auch wenn sie im Zusammenhang mit dem eingeleiteten Ermittlungsverfahren gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO die Besteuerungsgrundlagen ermittelt.

    Zudem hat der BFH in der besagten Entscheidung vom 6. Februar 2001 (VII B 277/00) ergänzend auf die vorstehend bereits dargelegte ständige Rechtsprechung abgestellt, wonach es für die Frage, in welcher Funktion die Steuerfahndung tätig wird, maßgeblich darauf ankommt, in welcher Funktion und in welchem Verfahren die Finanzbehörde nach außen objektiv und eindeutig erkennbar tätig geworden ist oder tätig werden will.

  • BFH, 07.04.2020 - II B 82/19

    Rechtsweg im Datenschutzrecht

    Ist jedoch gegen den Betroffenen ein Verfahren i.S. des § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO eingeleitet und noch nicht abgeschlossen, wird die Steuerfahndung auch in diesem Verfahren tätig, selbst wenn sie in diesem Zusammenhang Besteuerungsgrundlagen ermittelt (vgl. BFH-Beschluss vom 06.02.2001 - VII B 277/00, BFHE 194, 26, BStBl II 2001, 306, unter II.2.a aa).
  • BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01

    Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Der Beschluss ist in dem Strafverfahren gegen "namentlich bekannte und namentlich bisher nicht bekannte Kunden" der Z-Bank und X-Lux ergangen (vgl. hierzu BVerfG-Entscheidung in NJW 1994, 2079, 2080; BFH-Beschluss vom 6. Februar 2001 VII B 277/00, BFHE 194, 26, BStBl II 2001, 306, zu Abschn. II. 2. b bb; Pfeiffer, Strafprozeßordnung, Kommentar, § 152 Rz. 3 a.E.; Franzen/Gast-de Haan/Joecks, Steuerstrafrecht, 5. Aufl., § 397 AO 1977 Rz. 42).

    Zum anderen ist die Durchsuchungsanordnung nach der genannten Entscheidung in BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624 --auch zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit nach Art. 56 EGVtr n.F. = Art. 73b EGVtr a.F. (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss in BFHE 194, 26, BStBl II 2001, 306)-- dahin auszulegen, dass sie sich lediglich gegen diejenigen Kunden richtete, gegen die ein strafrechtlicher Anfangsverdacht bestand (sog. Verfahrensbeteiligte), weil sie ihre Geldgeschäfte in unüblicher oder zumindest ungewöhnlicher und damit nicht banktypischer Weise, z.B. durch Verschleierung von Geldüberweisungen aufgrund der Buchung auf bankinternen Konten (BVerfG-Entscheidung in NJW 1994, 2079) oder durch Anonymisierung aufgrund Abkoppelung der (Bar-)Zahlungen für ein Tafelgeschäft von bestehenden Konten, betrieben hatten.

    Die Antragsteller verkennen hierbei, dass die auf den Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gestützte Durchsuchung regelmäßig auch dazu dient, Beweismittel gegen den --bekannten oder noch nicht bekannten-- Haupttäter sicherzustellen (BVerfG-Entscheidung in NJW 1995, 2839; Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 208 AO 1977 Tz. 72; vgl. auch BFH-Beschlüsse in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643, zu Abschn. II. 2. a; in BFHE 194, 26, BStBl II 2001, 306, zu Abschn. II. 2. a und b bb).

  • FG Nürnberg, 12.10.2004 - VI 345/03

    Befugnisse der Steuerfahndung im Bankenbereich

    Auf Grund des Beschlusses des Bundesfinanzhof s vom 6. Februar 2001 VII B 277/00 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 2001, 306), dessen Leitsätze wie folgt lauteten .

    Aus zulässigen Bankgeschäften resultiere zunächst kein strafrechtlicher Anfangsverdacht ( BFH-Beschluss vom 06.02.2001 VII B 277/00,BStBl II 2001, 306 [BFH 06.02.2001 - VII B 277/00] ); allein die Durchführung fraglos legaler Bankgeschäfte biete keinen hinreichenden Ermittlungsanlass ( BFH-Beschluss vom 25.07.2000 VII B 28/99 "Tafelpapierentscheidung",BStBl II 2000, 643 [BFH 25.07.2000 - VII B 28/99] ).

    Würde sich die Steuerfahndung über die Direktiven desBFH ( Beschluss vom 06.02.2001 VII B 277/00 ) hinwegsetzen und allein die Vornahme "offener Transfers" als hinreichenden Anlass für Ermittlungen auf der Grundlage des § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO begreifen, läge ein unüberbrückbarer Widerspruch zum Recht der Europäischen Gemeinschaften vor, weil die in Art. 56 EG-V gemeinschaftsrechtlich garantierte Freiheit des Kapitalverkehrs innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wäre.

    Gegen diese Maßnahmen ist deshalb der Rechtsweg zu den Finanzgerichten nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO eröffnet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. September 2000 I B 17/00 ,BStBl. II 2000, 648und vom 6. Februar 2001 VII B 277/00 ,BStBl II 2001, 306).

    Neben den diese Aussage bestätigenden Bankenverfahren, die in der Rechtsprechung ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97 ,BFH/NV 1998, 424, vom 6. Februar 2001 VII B 277/00,BStBl II 2001, 306und vom 15. Juni 2001 VII B 11/00 ,BStBl II 2001, 624) ist gerichtsbekannt, dass sich in den 90er Jahren eine Vielzahl von örtlichen und überörtlichen (Raiffeisen-, Volks-)Banken und (Kreis-)Sparkassen wegen Geldtransfers nach Luxemburg mit Steuerfahndungsmaßnahmen konfrontiert sahen.

  • BFH, 21.03.2002 - VII B 152/01

    Auskunftsersuchen - Sammelauskunftsersuchen der Steufa zur Ermittlung von

    Da diese auf der Rechtsprechung des Senats beruhen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424; in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643; vom 6. Februar 2001 VII B 277/00, BFHE 194, 26, BStBl II 2001, 306) und die Beteiligten hiergegen keine Einwendungen erhoben haben, sieht der Senat von einer weiter gehenden Begründung ab.
  • FG Hessen, 13.06.2005 - 11 K 3858/01

    Verwertungsverbot; rechtswidrige Durchsuchung; Unterlagen; Besteuerungsverfahrens

    Auch die Interpretation des BFH-Beschlusses vom 06.02.2001 ( VII B 277/00) durch den Kläger sei unzutreffend.

    Eine lediglich allgemeine Annahme, dass eine Steuerhinterziehung oder -umgehung stattfinden werde, ist kein rechtfertigender Grund für einen Eingriff in diese EG-vertraglich garantierte Grundfreiheit (vgl. BFH, Beschluss vom 6. Februar 2001 VII B 277/00, BStBl II 2001, 306 ; EUGH, Urteil vom 26. September 2000 Rs. C - 478/98 - Kommision/Belgien - FR 2000, 1360).

    Daraus ergibt sich, dass die Durchführung eines banküblichen Auslandsgeschäfts allein keinen Verdacht für das Vorliegen einer Steuerhinterziehung begründet und nicht die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens rechtfertigt (vgl. BFH, Beschluss vom 6. Februar 2001 VII B 277/00, a.a.O.).

  • BFH, 29.06.2005 - II R 3/04

    Steuerfahndung - Kontrollmaterial über Anlagen in der Schweiz

    Ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegen die Kläger war allerdings allein wegen der Überweisung eines hohen Betrags auf das Schweizer Konto nicht begründet, da die Überweisung in banküblicher Weise von einem gemäß § 154 Abs. 2 AO 1977 legitimationsgeprüften Konto vorgenommen worden war (BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 2001 VII B 277/00, BFHE 194, 26, BStBl II 2001, 306, und vom 29. Januar 2002 VIII B 91/01, BFH/NV 2002, 749).

    Unzulässig wäre es danach, allein an die Kapitalanlage im Ausland den strafrechtlichen Anfangsverdacht einer Steuerverkürzung zu knüpfen (BFH-Beschlüsse in BFHE 194, 26, BStBl II 2001, 306, und in BFH/NV 2002, 749).

  • BFH, 15.06.2001 - VII B 11/00

    Steuerhinterziehung: Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

    Entsprechend verhält es sich hinsichtlich von Geld- oder Kapitalanlagen im Ausland, die von den Anlegern über ein deutsches Kreditinstitut in banküblicher Weise abgewickelt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2001 VII B 277/00, BStBl II 2001, 306).
  • FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08

    Verwertungsverbot für im Rahmen einer Durchsuchung aufgefundene Beweismittel;

    Im Übrigen habe auch für die Zeiträume ab 1993 unter Beachtung des BFH-Beschlusses vom 06.02.2001 (BStBl II 2001, 306 ) kein steuerlicher Anfangsverdacht bestanden, da es sich bei den von der Steuerfahndung aufgegriffenen Vorgängen um bankübliche Auslandsgeschäfte von legitimationsgeprüften Konten eines namentlich bekannten Bankkunden und nicht um anonyme Transaktionen gehandelt habe.

    Zwar hat der BFH - wie die Kläger zutreffend ausführen - mit Beschluss vom 06.02.2001 VII B 277/00 (BStBl II 2001, 306 ) entschieden, dass Geld- oder Kapitalanlagen im Ausland, die von Anlegern über ein deutsches Kreditinstitut in banküblicher Weise abgewickelt werden, nicht geeignet sind, einen strafrechtlichen Anfangsverdacht zu begründen.

  • OVG Hamburg, 17.10.2013 - 3 So 119/13

    Rechtsweg für den Rechtsstreit über ein Hausverbot; Zulassung der

    Die Zulassung der Beschwerde im vorliegenden Verfahren widerspricht der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 08. August 2006, NVwZ 2006, 1291, wonach in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wie hier eine weitere Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nach § 17 a Abs. 4 GVG zur Klärung des Rechtsweges ausgeschlossen ist (anderer Auffassung als das Bundesverwaltungsgericht: z.B. BFH, Beschl v. 06.02.2001, NJW 2001, 2573, 2574; BAG, Beschl. v. 24.05.2000, NJW 2000, 2524).
  • FG Niedersachsen, 05.12.2001 - 6 V 384/01

    Verwertung von Bankunterlagen (einstweilige Anordnung)

  • FG Niedersachsen, 24.06.2003 - 6 V 142/01

    Zulässigkeit des Finanzrechtswegs; Qualifizierung einer Maßnahme der

  • BFH, 30.10.2008 - VIII B 146/07

    Formelles und materiell-rechtliches Verwertungsverbot - Verletzung des

  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 1 K 354/03

    Beginn der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen bei Selbstanzeige

  • BFH, 26.02.2004 - VII B 341/03

    Zuständigkeit - Negativer Kompetenzkonflikt

  • FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 242/03

    Verwertungsverbot hinsichtlich von Steuerfahndung bei einer Bank beschlagnahmter

  • BFH, 14.03.2005 - II B 11/04

    Auseinanderfallen von Tenor und Entscheidungsgründen

  • BFH, 18.11.2003 - VII B 277/03

    Rechtsweg bei Klage auf Freigabe einer Bürgschaft

  • BFH, 27.06.2008 - II B 19/07

    Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen -

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2019 - 3 K 91/19

    Für Ansprüche nach den Informationsfreiheitsgesetzen bleiben die

  • FG Hessen, 29.04.2005 - 6 V 2827/04

    Zuständigkeit; Steuerstrafverfahren; Abgabenangelegenheit; Besteuerungsgrundlage;

  • BFH, 04.05.2005 - XI B 230/03

    Steuerfahndung; Rechtsweg; Grundsatz "in dubio pro reo"

  • FG Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 10 K 1493/19

    Kein Finanzrechtsweg im Datenschutzrecht

  • FG München, 05.06.2007 - 5 V 1112/07

    Einstweilige Anordnung bei Beschlagnahme von Kanzleiunterlagen

  • FG Niedersachsen, 22.06.2001 - 6 V 672/00

    Zulässigkeit eines Auskunftsersuchens an ein Kreditinstitut zwecks Ermittlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - 22d A 2672/01

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Ruhestandsbeamten aufgrund eines

  • FG Hamburg, 22.10.2015 - 1 V 108/15

    Kein Finanzrechtsweg bei wegen der Beitreibung von rückständigen

  • FG Baden-Württemberg, 05.02.2007 - 6 K 408/02

    Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen -

  • FG Nürnberg, 15.01.2009 - VI 237/06

    Weiterleitung von Kontrollmaterial über Kapitalanlagen durch die Steuerfahndung -

  • FG Münster, 25.06.2012 - 15 K 874/10

    Finanz- und Abgaberecht

  • VG Hamburg, 04.11.2010 - 11 K 2221/10

    Zum Rechtsweg für den Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Einsicht in die bei

  • AG München, 30.09.2002 - 453 C 7515/02

    Vereinbarung einer Staffelmiete durch Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag; Vorlage

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