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   BFH, 28.04.2004 - VII B 29/04   

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https://dejure.org/2004,19808
BFH, 28.04.2004 - VII B 29/04 (https://dejure.org/2004,19808)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2004 - VII B 29/04 (https://dejure.org/2004,19808)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2004 - VII B 29/04 (https://dejure.org/2004,19808)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.10.1986 - II R 88/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 28.04.2004 - VII B 29/04
    Wird nämlich die anzufechtende Entscheidung mehreren Vertretern zu verschiedenen Zeitpunkten zugestellt, so ist die erste Zustellung für den Fristbeginn maßgebend; die spätere Zustellung setzt keine neue Rechtsmittelfrist in Lauf (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1986 II R 88/86, BFH/NV 1988, 371; vom 28. Januar 1991 IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612).
  • BFH, 28.01.1991 - IX B 46/90

    Beginn einer neuer Rechtsmittelfrist durch spätere Zustellung eines Urteils an

    Auszug aus BFH, 28.04.2004 - VII B 29/04
    Wird nämlich die anzufechtende Entscheidung mehreren Vertretern zu verschiedenen Zeitpunkten zugestellt, so ist die erste Zustellung für den Fristbeginn maßgebend; die spätere Zustellung setzt keine neue Rechtsmittelfrist in Lauf (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1986 II R 88/86, BFH/NV 1988, 371; vom 28. Januar 1991 IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612).
  • BFH, 31.07.2008 - IV B 73/07

    Rechtsmittelfristen bei mehreren Bevollmächtigten - Wiedereinsetzung in den

    Da bei Bestellung mehrerer Bevollmächtigter die Rechtsmittelfristen nach der zuerst vorgenommenen Zustellung zu bestimmen sind (§ 84 ZPO; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Oktober 1986 II R 88/86, BFH/NV 1988, 371; vom 28. April 2004 VII B 29/04, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. März 2004 II ZB 21/03, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2004, 865; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 62 Rz 108, m.w.N.), ist im Streitfall die Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde am Freitag, dem 8. Juni 2007, abgelaufen (§ 54 FGO i.V.m. §§ 186, 187, 188 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--).
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