Rechtsprechung
   BFH, 03.06.2004 - VII B 295/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6255
BFH, 03.06.2004 - VII B 295/03 (https://dejure.org/2004,6255)
BFH, Entscheidung vom 03.06.2004 - VII B 295/03 (https://dejure.org/2004,6255)
BFH, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - VII B 295/03 (https://dejure.org/2004,6255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; AnfG § ... 3 Abs. 1 Nr. 4 a.F.; ; AnfG 1999 § 20 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 79b; ; FGO § 79b Abs. 2; ; FGO § 79b Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 191; ; AO 1977 § 191 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gundsätzliche Bedeutung; Duldungsbescheid; AnfG

  • datenbank.nwb.de

    Vor dem 1. 1. 1999 erlassene Duldungsbescheide werden durch das AnfG 1999 nicht berührt; keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Präklusion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Anfechtung durch Duldungsbescheid; Auswirkungen der Neuregelung des Anfechtungsgesetzes ( AnfG) von 1999 auf zuvor ergangene Bescheide; Gleichsetzung gerichtlicher Geltendmachung mit Erlass eines Duldungsbescheides; Fehlerhaftigkeit der Fristsetzung oder ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 10.06.1999 - IV R 23/98

    Versäumung der Präklusionsfrist

    Auszug aus BFH, 03.06.2004 - VII B 295/03
    Eine Berücksichtigung des verspäteten Vorbringens hätte mit Sicherheit dazu geführt, dass der Rechtsstreit länger gedauert hätte als bei Zurückweisung des Vorbringens (vgl. zu diesem Gesichtspunkt --absoluter Verzögerungsbegriff-- das BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 23/98, BFHE 189, 3, BStBl II 1999, 664), denn der Rechtsstreit hätte schon deshalb nicht in der auf den 22. Juli 2003 anberaumten mündlichen Verhandlung erledigt werden können, weil es dem FA nicht zuzumuten gewesen wäre, innerhalb von nur sieben Tagen zum Schriftsatz der Klägerin mit den zahlreichen Beweisanträgen Stellung zu nehmen.

    Da schließlich der Sachverhalt mit geringem Aufwand auch nicht vom FG selbst bis zur Entscheidungsreife ermittelt werden konnte, weil die aufzuklärenden Umstände ausschließlich in den Wissensbereich der Klägerin fielen, waren alle Voraussetzungen des § 79b Abs. 3 FGO für eine Zurückweisung des verspäteten Vorbringens erfüllt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 3, BStBl 1999, 664, und BFH-Beschluss vom 19. Februar 2002 II B 21/01, BFH/NV 2002, 801).

  • BFH, 19.02.2002 - II B 21/01

    Fristsetzung nach § 79 b Abs. 2 FGO; Zurückweisung von Erklärungen und

    Auszug aus BFH, 03.06.2004 - VII B 295/03
    Da schließlich der Sachverhalt mit geringem Aufwand auch nicht vom FG selbst bis zur Entscheidungsreife ermittelt werden konnte, weil die aufzuklärenden Umstände ausschließlich in den Wissensbereich der Klägerin fielen, waren alle Voraussetzungen des § 79b Abs. 3 FGO für eine Zurückweisung des verspäteten Vorbringens erfüllt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 3, BStBl 1999, 664, und BFH-Beschluss vom 19. Februar 2002 II B 21/01, BFH/NV 2002, 801).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 03.06.2004 - VII B 295/03
    Dazu ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 01.03.2004 - VII B 255/03

    Keine grds. Bedeutung der Rechtsfrage der Anfechtung durch Duldungsbescheid;

    Auszug aus BFH, 03.06.2004 - VII B 295/03
    An dieser Rechtsprechung hat der BFH auch in der Folge festgehalten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 2002 VII B 14/01, BFH/NV 2002, 757, und zuletzt vom 1. März 2004 VII B 255/03, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 23.04.1999 - I B 120/98

    Fristsetzung gem. § 79 b FGO

    Auszug aus BFH, 03.06.2004 - VII B 295/03
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus materiell-rechtlichen oder formellen Gründen ganz oder teilweise außer Betracht lassen (BFH-Beschlüsse vom 23. April 1999 I B 120/98, BFH/NV 1999, 1360, und vom 24. Oktober 2003 V B 85/03, juris).
  • BFH, 27.01.2000 - VII B 90/99

    Duldungsbescheid

    Auszug aus BFH, 03.06.2004 - VII B 295/03
    Mit Beschluss vom 27. Januar 2000 VII B 90/99 (BFH/NV 2000, 821), worauf schon das FG die Klägerin hingewiesen hat, hat der BFH entschieden, dass nach klarer Regelung des Gesetzes vor dem 1. Januar 1999 erlassene Duldungsbescheide durch das AnfG 1999 nicht berührt werden sollen.
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 03.06.2004 - VII B 295/03
    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605), die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. die Hinweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 115 Rz. 23 ff.).
  • BFH, 07.02.2002 - VII B 14/01

    Duldungsbescheid

    Auszug aus BFH, 03.06.2004 - VII B 295/03
    An dieser Rechtsprechung hat der BFH auch in der Folge festgehalten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 2002 VII B 14/01, BFH/NV 2002, 757, und zuletzt vom 1. März 2004 VII B 255/03, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 07.05.2002 - X B 137/01

    Ausschlussfrist nach § 79 b Abs. 3 Satz 1 FGO; Fristversäumnis wegen

    Auszug aus BFH, 03.06.2004 - VII B 295/03
    Im Gegensatz zur Auffassung der Klägerin musste das FG die Klägerin auch nicht darauf hinweisen, etwaige Entschuldigungsgründe bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung noch geltend zu machen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Mai 2002 X B 137/01, BFH/NV 2002, 1459).
  • BFH, 24.10.2003 - V B 85/03

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Fristsetzung zur Angabe von Tatsachen

    Auszug aus BFH, 03.06.2004 - VII B 295/03
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus materiell-rechtlichen oder formellen Gründen ganz oder teilweise außer Betracht lassen (BFH-Beschlüsse vom 23. April 1999 I B 120/98, BFH/NV 1999, 1360, und vom 24. Oktober 2003 V B 85/03, juris).
  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 317/04
  • BFH, 26.04.2010 - II B 131/08

    Keine notwendige Hinzuziehung/Beiladung eines Gesamtschuldners im Verfahren eines

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus materiell-rechtlichen oder formellen Gründen ganz oder teilweise außer Betracht lassen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. Juni 2004 VII B 295/03, BFH/NV 2004, 1415; vom 27. September 2006 VI B 59/06, BFH/NV 2007, 88).
  • BFH, 02.09.2022 - VI B 5/22

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Zurückweisung präkludierten

    Das FG hat in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 03.06.2004 - VII B 295/03, BFH/NV 2004, 1415) zutreffend darauf abgestellt, dass eine Verzögerung des Rechtsstreits bei Berücksichtigung des verspäteten Vorbringens schon deshalb eingetreten wäre, weil es dem FA nicht zuzumuten gewesen wäre, innerhalb weniger Stunden zu dem umfangreichen Schriftsatz der Klägerin vom 30.11.2021 mit seinen (zahlreichen) Beweisanträgen Stellung zu nehmen.
  • BFH, 29.08.2011 - II B 86/10

    Rechtsschutz des Versicherungsnehmers bei Steuerentrichtung durch

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus materiell-rechtlichen oder formellen Gründen ganz oder teilweise außer Betracht lassen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. Juni 2004 VII B 295/03, BFH/NV 2004, 1415; vom 27. September 2006 VI B 59/06, BFH/NV 2007, 88).
  • BFH, 01.12.2005 - VII B 95/05

    Duldungsbescheid

    In seinem Beschluss in BFH/NV 2002, 757 hat der Senat unter Hinweis auf § 191 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz AO 1977 i.d.F. von Art. 17 Nr. 14 des Steuerbereinigungsgesetzes (StBereinG) 1999 vom 22. Dezember 1999 (BGBl 1, 2601) i.V.m. Art. 97 § 11b Satz 1 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung i.d.F. von Art. 18 Nr. 5 StBereinG 1999 ausgeführt, dass auch das neue AnfG es zulasse, dass die Finanzbehörde den Rückgewähranspruch durch Erlass eines Duldungsbescheids geltend machen könne (vgl. auch den Senatsbeschluss vom 3. Juni 2004 VII B 295/03, BFH/NV 2004, 1415).
  • BFH, 22.12.2004 - II B 166/03

    Besetzung des Gerichts; ehrenamtlicher Richter

    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (BFH-Beschluss vom 3. Juni 2004 VII B 295/03, BFH/NV 2004, 1415, m.w.N.).
  • BFH, 01.08.2005 - X B 28/05

    Präklusionsfrist des § 79b Abs. 3 FGO

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus materiell-rechtlichen oder formellen Gründen ganz oder teilweise außer Betracht lassen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. April 1999 I B 120/98, BFH/NV 1999, 1360, und vom 3. Juni 2004 VII B 295/03, BFH/NV 2004, 1415).
  • BFH, 19.05.2009 - II B 183/08

    Darlegung von Verfahrensmängeln - Rechtliches Gehör

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus materiell-rechtlichen oder formellen Gründen ganz oder teilweise außer Betracht lassen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juni 2004 VII B 295/03, BFH/NV 2004, 1415; vom 27. September 2006 VI B 59/06, BFH/NV 2007, 88).
  • BFH, 30.09.2008 - VII S 17/08

    Ausschlussfristsetzung zur Anforderung von detaillierten Angaben und Nachweisen

    Diese Verpflichtung gewährt ebenso wenig wie der Anspruch auf rechtliches Gehör (dazu Senatsbeschluss vom 3. Juni 2004 VII B 295/03, BFH/NV 2004, 1415, m.w.N.) Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus materiell-rechtlichen oder formellen Gründen ganz oder teilweise außer Betracht lassen.
  • BFH, 27.09.2006 - VI B 59/06

    Keine Verletzung des Rechts auf Gehör bei Präklusion

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus materiell-rechtlichen oder formellen Gründen ganz oder teilweise außer Betracht lassen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juni 2004 VII B 295/03, BFH/NV 2004, 1415).
  • BFH, 14.12.2006 - II B 23/06

    Ausschlussfrist nach § 79b FGO; rechtliches Gehör

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus materiell-rechtlichen oder formellen Gründen ganz oder teilweise außer Betracht lassen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. April 1999 I B 120/98, BFH/NV 1999, 1360; vom 3. Juni 2004 VII B 295/03, BFH/NV 2004, 1415; vom 1. August 2005 X B 28/05, BFH/NV 2005, 2038; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 96 FGO Rz. 218, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 27.07.2005 - V 142/05

    Pflicht zur Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AnfG a.F.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht