Rechtsprechung
   BFH, 22.04.2004 - VII B 297/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9431
BFH, 22.04.2004 - VII B 297/03 (https://dejure.org/2004,9431)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2004 - VII B 297/03 (https://dejure.org/2004,9431)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2004 - VII B 297/03 (https://dejure.org/2004,9431)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; MinöStV § 53; ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3
    Grundsätzliche Bedeutung; Vergütung ausgefallener MinöSt

  • datenbank.nwb.de

    Vergütung ausgefallener MinöSt; gerichtliche Verfolgung des Zahlungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.01.2003 - VII B 148/02

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 22.04.2004 - VII B 297/03
    Ein Mineralölhändler hat allerdings als sorgfältiger Kaufmann die nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV erforderlichen weiteren Maßnahmen in die Wege zu leiten, also entweder letztmalig unter kurzer Fristsetzung und Androhung gerichtlicher Schritte zu mahnen oder sofort den Erlass eines Mahnbescheids beim Amtsgericht zu beantragen, wenn eine mit seinem Abnehmer abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung --wie im Streitfall-- notleidend wird (vgl. Senatsbeschlüsse in BFHE 191, 179, 183, sowie vom 28. Januar 2003 VII B 148/02, BFH/NV 2003, 661, 662).

    Dies entbindet den Mineralölhändler nicht von der ihn treffenden Obliegenheit, seine Ansprüche rechtzeitig gerichtlich zu verfolgen, um sich zumindest die Möglichkeit offen zu halten, mit Hilfe staatlicher Vollstreckungsorgane befriedigt zu werden (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 661, 662).

  • BFH, 08.01.2003 - VII R 7/02

    Anspruch gegen den Fiskus auf Vergütung von in einer Kaufpreisforderung über

    Auszug aus BFH, 22.04.2004 - VII B 297/03
    Der Senat hat zwar entschieden, dass der Mineralölhändler grundsätzlich spätestens zwei Monate nach der Belieferung des Schuldners die gerichtliche Verfolgung des Anspruchs in die Wege zu leiten hat (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFHE 188, 217, 222; Senatsurteil vom 8. Januar 2003 VII R 7/02, BFHE 200, 475, 478).

    Entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung entspricht es zudem ständiger Rechtsprechung des Senats, dass es für die Beantwortung der Frage, ob ein Mineralölhändler seinen Anspruch rechtzeitig gerichtlich verfolgt hat, auf eine Betrachtung ex-ante und nicht auf Kausalitätserwägungen auf Grund einer ex-post-Betrachtung ankommt (vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, BFHE 188, 199, 206, sowie in BFHE 200, 475, 479).

  • BFH, 08.02.2000 - VII B 269/99

    Mineralöllieferant - Zahlungsverzug des Abnehmers - Mahnung - Fristsetzung -

    Auszug aus BFH, 22.04.2004 - VII B 297/03
    Dabei hat er in Betracht gezogen, die Vereinbarung solcher Ratenzahlungen unter bestimmten Umständen im Hinblick auf den Vergütungsanspruch nach § 53 MinöStV nicht von vornherein als anspruchshindernd anzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFHE 191, 179, 182).

    Ein Mineralölhändler hat allerdings als sorgfältiger Kaufmann die nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV erforderlichen weiteren Maßnahmen in die Wege zu leiten, also entweder letztmalig unter kurzer Fristsetzung und Androhung gerichtlicher Schritte zu mahnen oder sofort den Erlass eines Mahnbescheids beim Amtsgericht zu beantragen, wenn eine mit seinem Abnehmer abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung --wie im Streitfall-- notleidend wird (vgl. Senatsbeschlüsse in BFHE 191, 179, 183, sowie vom 28. Januar 2003 VII B 148/02, BFH/NV 2003, 661, 662).

  • BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97

    Revisionsfrist - Gerichtliche Vertretung der Behörde - Mineralölsteuer -

    Auszug aus BFH, 22.04.2004 - VII B 297/03
    Entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung entspricht es zudem ständiger Rechtsprechung des Senats, dass es für die Beantwortung der Frage, ob ein Mineralölhändler seinen Anspruch rechtzeitig gerichtlich verfolgt hat, auf eine Betrachtung ex-ante und nicht auf Kausalitätserwägungen auf Grund einer ex-post-Betrachtung ankommt (vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, BFHE 188, 199, 206, sowie in BFHE 200, 475, 479).
  • BFH, 27.05.2002 - VIII B 150/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung

    Auszug aus BFH, 22.04.2004 - VII B 297/03
    Für die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) muss der Beschwerdeführer eine bestimmte für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche Rechtsfrage herausstellen; erforderlich ist ferner ein substantiierter Vortrag, warum im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Fortentwicklung des Rechts im allgemeinen Interesse liegt, also ein Vortrag zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 2002 VIII B 150/01, BFH/NV 2002, 1463; Senatsbeschluss vom 14. November 2003 VII B 123/03, BFH/NV 2004, 512, 513).
  • BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98

    Mahnung unter Fristsetzung - Hinweis auf Rechtshängigkeit - Rechtzeitigkeit der

    Auszug aus BFH, 22.04.2004 - VII B 297/03
    Der Senat hat zwar entschieden, dass der Mineralölhändler grundsätzlich spätestens zwei Monate nach der Belieferung des Schuldners die gerichtliche Verfolgung des Anspruchs in die Wege zu leiten hat (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFHE 188, 217, 222; Senatsurteil vom 8. Januar 2003 VII R 7/02, BFHE 200, 475, 478).
  • BFH, 14.10.2003 - X B 90/03

    NZB: Fortbildung des Rechts

    Auszug aus BFH, 22.04.2004 - VII B 297/03
    Selbst wenn man der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage entnehmen wollte, ist die Revision auch nicht deshalb zuzulassen, weil der Kläger neue und gewichtige, vom Senat noch nicht geprüfte Argumente vorgebracht hätte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. April 2000 VIII B 99/99, BFH/NV 2000, 985, 986; vom 14. Oktober 2003 X B 90/03, BFH/NV 2004, 220, 221).
  • BFH, 03.04.2000 - VIII B 99/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 22.04.2004 - VII B 297/03
    Selbst wenn man der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage entnehmen wollte, ist die Revision auch nicht deshalb zuzulassen, weil der Kläger neue und gewichtige, vom Senat noch nicht geprüfte Argumente vorgebracht hätte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. April 2000 VIII B 99/99, BFH/NV 2000, 985, 986; vom 14. Oktober 2003 X B 90/03, BFH/NV 2004, 220, 221).
  • BFH, 14.11.2003 - VII B 123/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 22.04.2004 - VII B 297/03
    Für die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) muss der Beschwerdeführer eine bestimmte für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche Rechtsfrage herausstellen; erforderlich ist ferner ein substantiierter Vortrag, warum im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Fortentwicklung des Rechts im allgemeinen Interesse liegt, also ein Vortrag zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 2002 VIII B 150/01, BFH/NV 2002, 1463; Senatsbeschluss vom 14. November 2003 VII B 123/03, BFH/NV 2004, 512, 513).
  • BFH, 01.07.2008 - VII R 31/07

    Zu den Voraussetzungen für eine rechtzeitige gerichtliche Verfolgung des

    Liegen besondere Umstände vor, kann ein geringfügiges Überschreiten dieser Frist hingenommen werden (Senatsbeschlüsse vom 22. April 2004 VII B 297/03, BFH/NV 2004, 1296, und vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFHE 191, 179).
  • FG Hamburg, 10.03.2006 - IV 14/05

    Vergütungsanspruch nach § 53 MinöStV bei rechtzeitiger gerichtlicher

    Der Mineralölhändler hat die nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV notwendigen Schritte jedenfalls dann umgehend in die Wege zu leiten, wenn die Ratenzahlungsvereinbarung Not leidend wird (BFH, Beschluss v. 8.2.2000, VII B 269/99; Beschluss v. 22.4.2004, VII B 297/03).

    Danach muss der Mineralölhändler die nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV erforderlichen weiteren Maßnahmen in die Wege leiten, also entweder letztmalig unter kurzer Fristsetzung und Androhung gerichtlicher Schritte mahnen oder sofort den Erlass eines Mahnbescheids beim Amtsgericht beantragen, wenn die Ratenzahlungsvereinbarung Not leidend wird (BFH, Beschluss vom 28.1.2003, VII B 148/02; Beschluss vom 22.4.2004, VII B 297/03).

  • FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 558/05

    Erstattung der Mineralölsteuer aufgrund des Zahlungsausfalls eines Kunden;

    Zwar hat der BFH im Einzelfall eine Ausnahme für die Fristen gerichtlicher Geltendmachung bei Vereinbarungen über Ratenzahlungen erwogen, wenn diese allein geeignet erscheinen, vorübergehende Liquiditätsengpässe des Kunden zu umgehen, sofern ihnen ein vernünftiger Ratenzahlungsplan zugrunde liegt und sie der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechen (Beschlüsse 06.02.2006 VII B 52/05, aaO.; v. 22.04.2004 VII B 297/03 BFH/NV 2004, 1296 f.; v. 08.02.2000 VII B 269/99, BFH/NV 2000, 930 ff., 931).
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 1 K 615/06

    Voraussetzungen für einen Mineralölsteuervergütungsanspruch - Zeitlicher Rahmen

    Liegen besondere Umstände vor, kann ein geringfügiges Überschreiten dieser Frist hingenommen werden (vgl. BFH, Beschlüsse vom 22. April 2004 VII B 297/03, BFH/NV 2004, 1296, vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFH/NV 2000, 930).
  • FG Hamburg, 27.04.2005 - IV 246/03

    Vergütung von beim Warenempfänger ausgefallener Mineralölsteuer

    Der Mineralölhändler hat die nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV notwendigen Schritte jedenfalls dann umgehend in die Wege zu leiten, wenn die Ratenzahlungsvereinbarung notleidend wird (BFH, Beschluss v. 8.2.2000, VII B 269/99; Beschluss v. 22.4.2004, VII B 297/03).
  • FG Hamburg, 16.09.2010 - 4 K 62/10

    Energiesteuer: Obliegenheiten des Mineralölhändlers bei der gerichtlichen

    Liegen besondere Umstände vor, kann ein geringfügiges Überschreiten dieser Frist hingenommen werden (vgl. BFH, Beschlüsse vom 22. April 2004 VII B 297/03, BFH/NV 2004, 1296, vom 08. Februar 2000 VII B 269/99, BFH/NV 2000, 930).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht