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   BFH, 11.08.1998 - VII B 3/98   

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https://dejure.org/1998,3875
BFH, 11.08.1998 - VII B 3/98 (https://dejure.org/1998,3875)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1998 - VII B 3/98 (https://dejure.org/1998,3875)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1998 - VII B 3/98 (https://dejure.org/1998,3875)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.11.1993 - VII B 175/93

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei entsprechenden persönlichen und

    Auszug aus BFH, 11.08.1998 - VII B 3/98
    Das gilt jedoch nicht, soweit im Beschwerdeverfahren erstmals die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt wird; denn die Bewilligung von PKH wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft (BFH-Beschluß vom 23. November 1993 VII B 175/93, BFH/NV 1994, 734).
  • BFH, 05.03.1997 - X B 216/96

    Voraussetzungen für die rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 11.08.1998 - VII B 3/98
    Dieser Zeitpunkt war aber nicht Gegenstand des angefochtenen finanzgerichtlichen Beschlusses und kann somit auch nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein (BFH-Beschluß vom 5. März 1997 X B 216/96, BFH/NV 1997, 436).
  • BFH, 02.11.1999 - X B 51/99

    PKH; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    Dieser Zeitpunkt war aber nicht Gegenstand des angefochtenen finanzgerichtlichen Beschlusses und kann somit auch nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein (ständige Rechtsprechung; BFH-Beschlüsse vom 5. März 1997 X B 216/96, BFH/NV 1997, 436; vom 11. August 1998 VII B 3/98, BFH/NV 1999, 207; vom 4. Januar 1999 V B 153/98, BFH/NV 1999, 818).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.03.2002 - 3 Ta 22/02

    Prozeßkostenhilfe, Versagung, Erklärung über die persönlichen und

    Dass die erst im Beschwerdever-fahren vorgelegten Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, ist herrschende Ansicht, der sich die Kammer angeschlossen hat (vgl. u. a. BFH, Entscheidung vom 11.08.1998, VII B 3/98 in Juris Nr. STRE985101860).".
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2006 - 1 Ta 32/06

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Beendigung der Instanz, Erklärung über die

    Dass die erst im Beschwerdeverfahren vorgelegten Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, ist herrschende Ansicht, der sich die Kammer angeschlossen hat (vgl. u. a. BFH, Entscheidung vom 11.08.1998, VII B 3/98 in Juris Nr. STRE985101860).".
  • BFH, 22.01.2001 - VII B 177/00

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse -

    Dieser Zeitpunkt war aber nicht Gegenstand des angefochtenen finanzgerichtlichen Beschlusses und kann somit unbeschadet des Abhilfebeschlusses des FG, das für das vorliegende Beschwerdeverfahren ohne Bedeutung ist, auch nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 5. März 1997 X B 216/96, BFH/NV 1997, 436; vom 11. August 1998 VII B 3/98, BFH/NV 1999, 207; vom 4. Januar 1999 V B 153/98, BFH/NV 1999, 818; in BFH/NV 2000, 436, und in BFH/NV 2000, 581).
  • BFH, 16.02.2001 - IX B 120/00

    PKH; Erklärung gem. § 117 Abs. 2 ZPO

    Soweit die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren einen Bewilligungsbescheid des Sozialamts der Stadt X über laufende Leistungen zum Lebensunterhalt vorgelegt hat, ist dies zwar grundsätzlich geeignet, die subjektiven Voraussetzungen der PKH darzutun (BFH-Beschluss vom 29. April 1988 VI S 1/88, BFH/NV 1988, 803); die erst im Beschwerdeverfahren vorgenommene teilweise Vervollständigung der Erklärung ist jedoch verspätet, weil es dabei auf den Zeitpunkt der Entscheidung des FG ankommt (vgl. BFH-Beschluss vom 11. August 1998 VII B 3/98, BFH/NV 1999, 207, und in BFH/NV 1994, 734, m.w.N.).
  • BFH, 18.01.2001 - VII B 126/00

    Prozessvollmacht bei PKH; Inhalt der Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO

    Es bleibt den Antragstellern jedoch unbenommen, unter Vorlage der Originalvollmachten sowie der erforderlichen Erklärungen für die minderjährigen Kinder und der erforderlichen Belege und Erläuterungen zu den bisher vorliegenden Erklärungen der Eltern unter Darlegung neuer Tatsachen hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Rechtsstreits beim FG erneut PKH für das Klageverfahren zu beantragen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. August 1998 VII B 3/98, BFH/NV 1999, 207).
  • BFH, 30.03.2000 - VI B 323/98

    PKH; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    Die Nichtverwendung des Vordrucks ist wegen seines zwingenden Charakters in jedem Stadium des Verfahrens beachtlich (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. August 1998 VII B 3/98, BFH/NV 1999, 207).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2008 - 1 Ta 80/08

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Erklärung über die persönlichen und

    Dass die erst im Beschwerdeverfahren vorgelegten Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, ist herrschende Ansicht, der sich die Kammer angeschlossen hat (vgl. u. a. BFH, Entscheidung vom 11.08.1998, VII B 3/98 in Juris Nr. STRE985101860).".
  • BFH, 31.01.2001 - VI B 291/00

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Vordruck - Persönliche und wirtschaftliche

    Die Nichtverwendung des Vordrucks ist wegen seines zwingenden Charakters in jedem Stadium des Verfahrens beachtlich (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. August 1998 VII B 3/98, BFH/NV 1999, 207).
  • LAG Schleswig-Holstein, 31.07.2003 - 1 Ta 65/03

    Prozesskostenhilfe, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Belege,

    Dass die erst im Beschwerdeverfahren vorgelegten Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, ist herrschende Ansicht, der sich die Kammer angeschlossen hat (vgl. u. a. BFH, Entscheidung vom 11.08.1998, VII B 3/98 in Juris Nr. STRE985101860).,,.
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2003 - 1 Ta 21/03

    Prozesskostenhilfe, Belege, Nachreichen, Fristablauf

  • BFH, 30.08.1999 - VI B 87/99

    PKH; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2018 - L 5 AS 648/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Angelegenheiten nach dem Recht der

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