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   BFH, 20.07.2004 - VII B 310/03   

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https://dejure.org/2004,12167
BFH, 20.07.2004 - VII B 310/03 (https://dejure.org/2004,12167)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2004 - VII B 310/03 (https://dejure.org/2004,12167)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - VII B 310/03 (https://dejure.org/2004,12167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    MOG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; VwVfG § ... 48; ; VwVfG § 48 Abs. 2 Satz 5; ; VwVfG § 48 Abs. 2 Satz 6; ; VwVfG § 48 Abs. 2 Satz 7; ; VwVfG § 48 Abs. 2 Satz 8 a.F.; ; VwVfG § 49a; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattung

  • datenbank.nwb.de

    Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattung nach vorangegangener Abtretung des Erstattungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatsächlicher Empfänger zu Unrecht gewährter Ausfuhrerstattungen im Abtretungsfall; Rückforderungsanspruch gegen Abtretungsempfänger; Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Umstände des Einzelfalls

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.10.1992 - VII R 46/92

    Ausfuhrerstattungsanspruch (§ 10 Abs. 1 S. 1 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 S. 5 bis 8

    Auszug aus BFH, 20.07.2004 - VII B 310/03
    Es ist vielmehr durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, dass sich die auf § 10 Abs. 1 Satz 1 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 Sätze 5-8 VwVfG a.F. (bzw. § 49a VwVfG) gestützte Rückforderung zu Unrecht gewährter Ausfuhrerstattungen gegen denjenigen richtet, der die Leistung tatsächlich empfangen hat und bei dem es sich im Fall einer Abtretung eines Ausfuhrerstattungsanspruchs auch um den Abtretungsempfänger handeln kann, und dass es hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage, gegen wen der Rückforderungsanspruch zu richten ist, entscheidend auf die wirtschaftlichen Umstände des Einzelfalls und nicht auf die rechtsformalen Gegebenheiten ankommt (Senatsurteil vom 27. Oktober 1992 VII R 46/92, BFHE 169, 570).

    Ob diese rechtliche Würdigung zutreffend ist und den Unterschieden des Streitfalls im Vergleich zu den Gründen der Senatsurteile in BFHE 169, 570 sowie vom 1. August 1995 VII R 80/94 (BFH/NV 1996, 5) hinreichend Rechnung trägt, ist nicht zu entscheiden, da diesbezügliche Mängel des angefochtenen Urteils keinen Grund für die Zulassung der Revision darstellen.

  • BFH, 01.08.1995 - VII R 80/94

    Voraussetzungen für einen Rückforderungsbescheid - Prüfungspflicht des

    Auszug aus BFH, 20.07.2004 - VII B 310/03
    Ob diese rechtliche Würdigung zutreffend ist und den Unterschieden des Streitfalls im Vergleich zu den Gründen der Senatsurteile in BFHE 169, 570 sowie vom 1. August 1995 VII R 80/94 (BFH/NV 1996, 5) hinreichend Rechnung trägt, ist nicht zu entscheiden, da diesbezügliche Mängel des angefochtenen Urteils keinen Grund für die Zulassung der Revision darstellen.
  • BFH, 21.07.2009 - VII R 50/06

    Von der Behörde falsch berechnete Subventionen muss man nicht zurückweisen

    Dabei wird es freilich nicht allein auf den reinen unmittelbaren Zahlungsweg ankommen (vgl. schon Entscheidungen des Senats vom 27. Oktober 1992 VII R 46/92, BFHE 169, 570, und vom 20. Juli 2004 VII B 310/03, BFH/NV 2005, 87), also darauf, ob --wie zwischen den Beteiligten offenbar nicht streitig ist-- das HZA die Ausfuhrerstattung auf ein unter dem Namen der L geführtes Bankkonto überwiesen hat.
  • BFH, 02.03.2005 - VII B 173/04

    Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige

    Eine erneute Klärung der Frage beträfe daher nur noch auslaufendes Recht und könnte eine in die Zukunft gerichtete Wirkung nicht mehr entfalten (zur Klärungsbedürftigkeit bei auslaufendem Recht vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juli 2004 VII B 310/03, BFH/NV 2005, 87, 88; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 35).
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