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   BFH, 04.12.2006 - VII B 316/05   

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https://dejure.org/2006,4404
BFH, 04.12.2006 - VII B 316/05 (https://dejure.org/2006,4404)
BFH, Entscheidung vom 04.12.2006 - VII B 316/05 (https://dejure.org/2006,4404)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - VII B 316/05 (https://dejure.org/2006,4404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 118 Abs. 2; VO Nr. 3950/92 Art. 1, Art. 9 Buchst. c

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; VO Nr. 3950/92 Art. 1; ; VO Nr. 3950/92 Art. 9 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Milch-Garantiemengen-Abgabe: Pächter von Kühen als Milcherzeuger

  • datenbank.nwb.de

    Milchgarantiemengenabgabe: Pächter von Kühen als Milcherzeuger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kuh-Pächter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kuh-Pächter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einordnung eines Pächters als Milcherzeuger bei selbstständiger Bewirtschaftung der gepachteten Produktionsmittel; Unvereinbarkeit der Annahme einer selbstständigen Bewirtschaftung mit Erfahrungssätzen bei kurzen Pachtzeiten; Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 216, 455
  • BB 2007, 539
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95

    Vorliegen einer Umgehung der Milch-Garantiemengenregelung - Vorübergehende

    Auszug aus BFH, 04.12.2006 - VII B 316/05
    In Fällen dieser Art setzt die Anrechnung der gelieferten Milchmenge auf die Referenzmenge des Pächters jedoch voraus, dass er die gepachteten Produktionseinheiten selbständig betreibt und dass die von ihm erzeugten Milchmengen eindeutig von den vom Verpächter --falls dieser ebenfalls Erzeuger ist-- erzeugten Milchmengen zu unterscheiden sind (Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 15. Januar 1991 Rs. C-341/89, EuGHE 1991, I-25; Senatsurteil vom 23. Januar 1996 VII R 67/95, BFH/NV 1996, 654).

    Darüber hinaus hat der Senat bereits entschieden, dass allein die kurze Dauer eines Pachtvertrags der Annahme einer selbständigen Nutzung der gepachteten Produktionsmittel durch den Pächter nicht entgegensteht (Senatsurteil in BFH/NV 1996, 654).

    Aus den genannten Entscheidungen des EuGH in EuGHE 1991, I-25, und des Senats in BFH/NV 1996, 654, folgt bereits, dass die administrative Kontrolle der gemeinschaftsrechtlichen Milchmengenregelung gewährleistet sein muss.

  • EuGH, 15.01.1991 - C-341/89

    Ballmann / Hauptzollamt Osnabrück

    Auszug aus BFH, 04.12.2006 - VII B 316/05
    In Fällen dieser Art setzt die Anrechnung der gelieferten Milchmenge auf die Referenzmenge des Pächters jedoch voraus, dass er die gepachteten Produktionseinheiten selbständig betreibt und dass die von ihm erzeugten Milchmengen eindeutig von den vom Verpächter --falls dieser ebenfalls Erzeuger ist-- erzeugten Milchmengen zu unterscheiden sind (Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 15. Januar 1991 Rs. C-341/89, EuGHE 1991, I-25; Senatsurteil vom 23. Januar 1996 VII R 67/95, BFH/NV 1996, 654).

    Aus den genannten Entscheidungen des EuGH in EuGHE 1991, I-25, und des Senats in BFH/NV 1996, 654, folgt bereits, dass die administrative Kontrolle der gemeinschaftsrechtlichen Milchmengenregelung gewährleistet sein muss.

  • BFH, 01.02.2000 - VII B 214/99

    Milcherzeugung; GbR

    Auszug aus BFH, 04.12.2006 - VII B 316/05
    a) Die Erzeugereigenschaft kommt demjenigen zu, der den Milch erzeugenden Betrieb oder die Produktionsmittel in eigener Verantwortung leitet und bewirtschaftet (Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1990 VII B 196/89, BFH/NV 1991, 565; vom 1. Februar 2000 VII B 214/99, BFH/NV 2000, 1002).
  • BFH, 26.06.1990 - VII B 196/89

    Zulässigkeit des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 04.12.2006 - VII B 316/05
    a) Die Erzeugereigenschaft kommt demjenigen zu, der den Milch erzeugenden Betrieb oder die Produktionsmittel in eigener Verantwortung leitet und bewirtschaftet (Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1990 VII B 196/89, BFH/NV 1991, 565; vom 1. Februar 2000 VII B 214/99, BFH/NV 2000, 1002).
  • BFH, 25.09.2007 - VII R 28/06

    Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?

    Ebenso wenig stehe allein eine kurze Dauer des Pachtvertrages der Annahme einer selbständigen Nutzung der gepachteten Produktionsmittel durch den Pächter entgegen (Urteil des Senats vom 23. Januar 1996 VII R 67/95, BFH/NV 1996, 654), wobei allerdings gerade bei kurzer Pachtzeit die selbständige Bewirtschaftung fremder Produktionsmittel durch einen Pächter von einer bloßen Hilfstätigkeit für den Erzeuger zu unterscheiden sei (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Dezember 2006 VII B 316/05, BFH/NV 2007, 843, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

    Ob diese Voraussetzungen einer selbständigen Bewirtschaftung gepachteter Produktionseinheiten vorliegen, ist aufgrund einer Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu entscheiden (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2007, 1216, und in BFH/NV 2007, 843).

  • BFH, 26.05.2009 - VII R 28/08

    Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?

    Er hat in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2006 VII B 316/05 (BFHE 216, 455, ZfZ 2007, 78) sogar für möglich gehalten, dass eine Verpachtung der Stallanlage einschließlich der dort aufgestellten Milchkühe an einen anderen Milcherzeuger für nur sechs Tage dessen Milcherzeugerstellung begründen könne, allerdings in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass eine Würdigung des Tatrichters, dass der Pächter während der Pachtzeit die Milchproduktion mit Hilfe der gepachteten Produktionsmittel selbständig betrieben habe, nicht mehr möglich, sondern unvereinbar mit Erfahrungssätzen sein dürfte, wenn es sich um eine Pacht von Milchproduktionsmitteln für einen noch kürzeren Zeitraum handele, weil bei derart kurzen "Pachtzeiten" die angeblich selbständige Bewirtschaftung fremder Produktionsmittel durch einen Pächter von einer bloßen Aushilfe für einen kurzfristig an der Verrichtung der für die Milchproduktion erforderlichen Tätigkeiten verhinderten Erzeuger nicht mehr sicher unterschieden werden könne.
  • BFH, 26.05.2009 - VII R 45/08

    Anforderungen an den Nachweis, dass ein Kurzzeitpächter Milcherzeuger ist

    Er hat in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2006 VII B 316/05 (BFHE 216, 455, ZfZ 2007, 78) sogar für möglich gehalten, dass eine Verpachtung der Stallanlage einschließlich der dort aufgestellten Milchkühe an einen anderen Milcherzeuger für nur sechs Tage dessen Milcherzeugerstellung begründen könne, allerdings in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass eine Würdigung des Tatrichters, dass der Pächter während der Pachtzeit die Milchproduktion mit Hilfe der gepachteten Produktionsmittel selbständig betrieben habe, nicht mehr möglich, sondern unvereinbar mit Erfahrungssätzen sein dürfte, wenn es sich um eine Pacht von Milchproduktionsmitteln für einen noch kürzeren Zeitraum handele, weil bei derart kurzen "Pachtzeiten" die angeblich selbständige Bewirtschaftung fremder Produktionsmittel durch einen Pächter von einer bloßen Aushilfe für einen kurzfristig an der Verrichtung der für die Milchproduktion erforderlichen Tätigkeiten verhinderten Erzeuger nicht mehr sicher unterschieden werden könne.
  • BFH, 09.01.2007 - VII B 210/05

    Milchgarantiemenge; Unternehmerrisiko

    Ob danach in Fällen gepachteter Produktionsmittel der Pächter als Milcherzeuger anzusehen ist und die erzeugten und gelieferten Milchmengen ihm zuzurechnen sind, ist eine im Wesentlichen dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung der im Einzelfall festgestellten Tatsachen, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden kann, ob sie gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze verstößt (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2006 VII B 316/05, BFHE ..., ...) und ob sie auf einer hinreichenden Grundlage beruht, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt nachzuvollziehen, wie das FG zu der seine Entscheidung tragenden Überzeugung gelangt ist (Senatsurteile vom 11. April 2002 VII R 1/02, BFH/NV 2002, 950, und vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70).
  • BFH, 29.10.2007 - VII B 339/06

    Pächter als Milcherzeuger?

    Im Anschluss an dieses Urteil hat der beschließende Senat in mehreren Entscheidungen die Milcherzeugereigenschaft eines Pächters insbesondere auch dann anerkannt, wenn die fraglichen Produktionsmittel nicht langfristig oder dauerhaft gepachtet worden waren (vgl. Urteil vom 23. Januar 1996 VII R 67/95, BFH/NV 1996, 654, und Beschluss vom 4. Dezember 2006 VII B 316/05, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2007, 843).
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