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Rechtsprechung
   BFH, 01.07.1998 - VII B 33/98   

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BFH, 01.07.1998 - VII B 33/98 (https://dejure.org/1998,6965)
BFH, Entscheidung vom 01.07.1998 - VII B 33/98 (https://dejure.org/1998,6965)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 1998 - VII B 33/98 (https://dejure.org/1998,6965)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.07.1996 - VII B 42/96

    Keine Erstattung der notwendigen Aufwendungen im isolierten Einspruchsverfahren

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - VII B 33/98
    Diesen Ausführungen vermag der Senat aber nur zu entnehmen, daß die Klägerin mit der Senatsentscheidung nicht einverstanden ist und nach wie vor die von ihr aufgeworfene, aber vom Senat bereits entschiedene Rechtsfrage der Erstattungsfähigkeit von im Vorverfahren entstandenen Kosten (Senatsurteil vom 23. Juli 1996 VII B 42/96, BFHE 180, 529, BStBl II 1996, 501) für von grundsätzlicher Bedeutung hält.
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - VII B 33/98
    Soweit ausnahmsweise nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322) und der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. im einzelnen Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., Vor § 115 Anm. 27) eine Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird, geschieht dies nur in Fällen, in denen die Entscheidung offenkundig auf einer Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) beruht oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ergangen ist (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluß vom 14. März 1997 V S 3, 4/97, BFH/NV 1997, 887).
  • BFH, 11.01.1995 - V B 45/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - VII B 33/98
    Diese Voraussetzungen einer Gegenvorstellung müssen substantiiert dargetan werden (BFH, Beschlüsse vom 10. Januar 1995 VII R 85/93 und VII B 226/93, BFH/NV 1995, 804, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.1997 - VII E 6/97

    Keine Gerichtsgebührenfreiheit für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau.

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - VII B 33/98
    Die Vorschrift des § 115 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung, aus deren Nichtbeachtung durch den Senat die Klägerin eine Verletzung ihres Rechts auf Gehör herleiten will, ist für die gegenwärtige Rechtslage ohne Bedeutung (Senatsbeschluß vom 11. November 1997 VII E 6/97, BFHE 184, 237, BStBl II 1998, 121).
  • BFH, 10.01.1995 - VII R 85/93
    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - VII B 33/98
    Diese Voraussetzungen einer Gegenvorstellung müssen substantiiert dargetan werden (BFH, Beschlüsse vom 10. Januar 1995 VII R 85/93 und VII B 226/93, BFH/NV 1995, 804, m.w.N.).
  • BFH, 14.03.1997 - V S 3/97

    Statthaftigkeit einer förmlichen Gegenvorstellung im finanzgerichtlichen

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - VII B 33/98
    Soweit ausnahmsweise nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322) und der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. im einzelnen Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., Vor § 115 Anm. 27) eine Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird, geschieht dies nur in Fällen, in denen die Entscheidung offenkundig auf einer Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) beruht oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ergangen ist (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluß vom 14. März 1997 V S 3, 4/97, BFH/NV 1997, 887).
  • BFH, 27.07.1999 - VII B 300/98

    Unzulässige Gegenvorstellung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Beschluß vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322), der die obersten Gerichtshöfe des Bundes gefolgt sind und die im Schrifttum neben Widerspruch (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., Vor § 115 Anm. 27) überwiegend Zustimmung gefunden hat, ist die Selbstkorrektur einer rechtskräftigen Entscheidung durch das erkennende Gericht aufgrund einer Gegenvorstellung dann zulässig, wenn die Entscheidung offenkundig auf einer Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beruht oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters ergangen ist (vgl. den Beschluß des Senats vom 1. Juli 1998 VII B 33/98, zur Veröffentlichung in BFH/NV vorgesehen).
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Rechtsprechung
   BFH, 24.03.1998 - VII B 33/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9824
BFH, 24.03.1998 - VII B 33/98 (https://dejure.org/1998,9824)
BFH, Entscheidung vom 24.03.1998 - VII B 33/98 (https://dejure.org/1998,9824)
BFH, Entscheidung vom 24. März 1998 - VII B 33/98 (https://dejure.org/1998,9824)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 24.03.1998 - VII B 33/98
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO ist es erforderlich, daß der Kläger eine konkrete Rechtsfrage benennt und auf ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. z.B. Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152 , BStBl II 1983, 479 ).
  • BFH, 21.08.1986 - V B 46/86

    Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe

    Auszug aus BFH, 24.03.1998 - VII B 33/98
    Ferner sind zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache Angaben dazu erforderlich, inwiefern die richtige Antwort auf die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu ihr in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (vgl. BFH-Beschluß vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 23.01.1992 - II B 64/91

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Auszug aus BFH, 24.03.1998 - VII B 33/98
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Rechtsfrage handeln (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676).
  • BFH, 23.07.1996 - VII B 42/96

    Keine Erstattung der notwendigen Aufwendungen im isolierten Einspruchsverfahren

    Auszug aus BFH, 24.03.1998 - VII B 33/98
    Diesen Anforderungen werden die Ausführungen der Klägerin in der Beschwerdeschrift schon deswegen nicht gerecht, weil sich die Klägerin nicht mit der Rechtsprechung des Senats auseinandergesetzt hat, in der die hier streitige Rechtsfrage, ob dem Einspruchsführer die notwendigen Kosten in einem isolierten, zu seinen Gunsten entschiedenen Vorverfahren zu erstatten sind, mit eingehender Begründung verneint wird (Senatsbeschluß vom 23. Juli 1996 VII B 42/96, BFHE 180, 529 , BStBl II 1996, 501 ).
  • BFH, 27.03.1992 - III B 547/90

    Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 24.03.1998 - VII B 33/98
    Es ist nicht ausreichend, daß die Klägerin, ohne auf diese Rechtsprechung einzugehen, lediglich auf einen bestimmten, "instruktiven" Beitrag in einer Fachzeitschrift verweist und einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG rügt (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842, 844).
  • FG Sachsen, 21.05.2002 - 2 K 704/02

    Verteilung der Kosten des Einspruchsverfahrens

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  • FG Sachsen-Anhalt, 21.05.2002 - 2 K 704/02

    Kosten des Einspruchsverfahrens; Kostenfestsetzungsanträge 1999

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass der im Einspruchsverfahren nach der AO obsiegende Steuerpflichtige keinen Ersatz der Kosten erhält, die ihm durch die (notwendige) Zuziehung eines Bevollmächtigten entstanden sind (vgl. BFH, BStBl II 1996, 501; Entscheidung des BFH vom 24. März 1998; Az: VII B 33/98).
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