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   BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03   

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https://dejure.org/2004,881
BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03 (https://dejure.org/2004,881)
BFH, Entscheidung vom 08.03.2004 - VII B 334/03 (https://dejure.org/2004,881)
BFH, Entscheidung vom 08. März 2004 - VII B 334/03 (https://dejure.org/2004,881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision wegen Bedeutung der Rechtssache und Fortbildung des Rechts - Erforderliche Darlegung der Zulassungsgründe - Erfordernisse an das Vorbringen einer Divergenzrüge - Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes (VA) - Einwand der ...

  • Judicialis

    FGO § 102 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; AO 1977 § 69; ; AO 1977 § 130 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der grds. Bedeutung, der Divergenz und der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 01.10.1981 - IV B 13/81

    Verwaltungsakt - Nichtigkeit

    Auszug aus BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03
    Vielmehr rügt die Klägerin die Bezugnahme auf eine BFH-Entscheidung (BFH-Beschluss vom 1. Oktober 1981 IV B 13/81, BFHE 134, 223, BStBl II 1982, 133) durch das FG als unzutreffend, weil dieser Entscheidung ein vom Streitfall abweichender Sachverhalt zugrunde gelegen habe.

    Denn entgegen der Auffassung der Klägerin ist dem Urteil des BFH in BFHE 134, 223, BStBl II 1982, 133 nicht zu entnehmen, dass das FG im Streitfall das Vorliegen einer schwerwiegenden Fehlerhaftigkeit des Haftungsbescheides hätte annehmen müssen.

  • BFH, 06.06.2001 - XI B 134/99

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Steuerstrafrechtliche Ermittlungen -

    Auszug aus BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03
    Darüber hinaus gehört zur schlüssigen Rüge des von der Klägerin geltend gemachten Verfahrensmangels auch der Vortrag, warum kein entsprechender Beweisantrag gestellt worden ist oder warum sich dem FG die Notwendigkeit der Beweiserhebung trotzdem hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1140, und vom 5. Juli 2000 VIII B 81/99, BFH/NV 2000, 1492).
  • BFH, 05.07.2000 - VIII B 81/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensmangel; grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03
    Darüber hinaus gehört zur schlüssigen Rüge des von der Klägerin geltend gemachten Verfahrensmangels auch der Vortrag, warum kein entsprechender Beweisantrag gestellt worden ist oder warum sich dem FG die Notwendigkeit der Beweiserhebung trotzdem hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1140, und vom 5. Juli 2000 VIII B 81/99, BFH/NV 2000, 1492).
  • BFH, 12.12.2001 - III B 103/01

    FGO-Novelle; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03
    Da die Klägerin keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung herausgestellt hat und eine solche für den Senat auch nicht offenkundig ist, bedarf es keiner Entscheidung zu den in § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO aufgeführten Zulassungsgründen (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2001 III B 103/01, BFH/NV 2002, 652).
  • BFH, 06.03.1991 - II R 133/87

    Bebautes Grundstück als Gegenstand des Erwerbsvorgangs, wenn der

    Auszug aus BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03
    Ausgehend von diesen Überlegungen hat das FG den Inhalt der vom FA getroffenen Entscheidung auf Ermessensfehler überprüft und ist --unter Beachtung der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 26. März 1991 VII R 15/89, BFHE 164, 215, BStBl II 1991, 532)-- zu dem Ergebnis gelangt, dass die Ermessensentscheidung nicht zu beanstanden sei.
  • BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02

    Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft

    Auszug aus BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 26.03.1991 - VII R 15/89

    Ablehnung einer Zurücknahme (§ 130 Abs. 1 AO 1977) wegen Umständen, die bei

    Auszug aus BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03
    Ausgehend von diesen Überlegungen hat das FG den Inhalt der vom FA getroffenen Entscheidung auf Ermessensfehler überprüft und ist --unter Beachtung der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 26. März 1991 VII R 15/89, BFHE 164, 215, BStBl II 1991, 532)-- zu dem Ergebnis gelangt, dass die Ermessensentscheidung nicht zu beanstanden sei.
  • BFH, 11.04.2001 - VIII S 8/97

    Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG

    Auszug aus BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03
    Darüber hinaus gehört zur schlüssigen Rüge des von der Klägerin geltend gemachten Verfahrensmangels auch der Vortrag, warum kein entsprechender Beweisantrag gestellt worden ist oder warum sich dem FG die Notwendigkeit der Beweiserhebung trotzdem hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1140, und vom 5. Juli 2000 VIII B 81/99, BFH/NV 2000, 1492).
  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03
    Dies kann indessen nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 III B 16/00, BFH/NV 2001, 202; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 06.10.2000 - III B 16/00

    Verfahrensmangel bei fehlerhafter Beweiswürdigung?

  • BFH, 18.02.2008 - II B 109/06

    Ausführung der Schenkung von Wertpapieren - Erweiterte Mitwirkungspflicht des

    Darüber hinaus bedarf es substantiierter Angaben, inwieweit die aufgeworfene Frage im Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts klärungsbedürftig und im konkreten Fall auch klärungsfähig ist (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Januar 2003 X B 23/02, BFH/NV 2003, 504; vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974; vom 12. Juni 2007 I B 148/06, BFH/NV 2007, 1927).

    Hierzu wäre erforderlich gewesen, in der Beschwerdeschrift abstrakte Rechtssätze des erstinstanzlichen Urteils einerseits und der bezeichneten Divergenzentscheidung andererseits herauszuarbeiten und gegenüberzustellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 974; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 42).

  • BFH, 07.09.2005 - IV B 67/04

    Vollmacht

    Eine ordnungsgemäße Divergenzrüge hätte jedoch erfordert, dass abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und dem genannten Urteil des BFH andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt worden wären, so dass die behauptete Abweichung erkennbar gewesen wäre (s. aus der neueren Rechtsprechung den BFH-Beschluss vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974).
  • BFH, 29.06.2005 - I B 13/05

    Divergenz

    Dem ist nur genügt, wenn abstrakte und tragende Rechtssätze sowohl des vorinstanzlichen Urteils als auch der Divergenzentscheidung(en) so genau bezeichnet und gegenübergestellt werden, dass diese Abweichung erkennbar wird (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juli 2004 VII B 344/03, BFHE 206, 226, BStBl II 2004, 896; vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974).

    Damit rügt sie allenfalls einen Subsumtionsfehler des Tatsachengerichts, der indes, selbst wenn er vorliegen würde, nicht zur Zulassung der Revision führen könnte (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 974; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 55, m.w.N.).

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