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   BFH, 16.07.2007 - VII B 338/06   

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https://dejure.org/2007,17160
BFH, 16.07.2007 - VII B 338/06 (https://dejure.org/2007,17160)
BFH, Entscheidung vom 16.07.2007 - VII B 338/06 (https://dejure.org/2007,17160)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 2007 - VII B 338/06 (https://dejure.org/2007,17160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO § 281

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 281; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsätzliche Bedeutung; Ermessensfehlgebrauch; Vollstreckung in Geschäftskonto statt in das Anlagevermögen

  • datenbank.nwb.de

    Vollstreckung in das Geschäftskonto statt in das Anlagevermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Brandenburg, 21.08.1998 - 1 V 1658/98

    Pfändung eines Geschäftskontos durch das Finanzamt kann rechtswidrig sein

    Auszug aus BFH, 16.07.2007 - VII B 338/06
    Außerdem hält sie eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung für erforderlich, da die Vorentscheidung und die Entscheidung des FG Hamburg vom 18. Februar 2000 II 376/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 536) von einer Entscheidung des 1. Senats des FG des Landes Brandenburg vom 5. August 1998 1 V 1658/98 KV (EFG 1998, 1451) abwichen.

    Denn schon aus dem Leitsatz der vermeintlich divergierenden Entscheidung des 1. Senats des FG Brandenburg in EFG 1998, 1451 "Die sofortige Pfändung des Geschäftskontos eines Vollstreckungsschuldners ist ermessensfehlerhaft, wenn es die Finanzbehörde zuvor unterlassen hat zu überprüfen, ob weniger einschneidende Vollstreckungsmaßnahmen im konkreten Fall in Betracht kommen." ergibt sich, dass auch dieser --ebenso wie der 3. Senat in der angefochtenen Entscheidung-- die Rechtmäßigkeit der Pfändung eines Geschäftskontos von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig macht.

  • FG Hamburg, 18.02.2000 - II 376/99

    Zur Wahl des geeigneten Vollstreckungsmittels durch die

    Auszug aus BFH, 16.07.2007 - VII B 338/06
    Außerdem hält sie eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung für erforderlich, da die Vorentscheidung und die Entscheidung des FG Hamburg vom 18. Februar 2000 II 376/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 536) von einer Entscheidung des 1. Senats des FG des Landes Brandenburg vom 5. August 1998 1 V 1658/98 KV (EFG 1998, 1451) abwichen.
  • BFH, 30.10.2002 - IX B 129/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verstoß gegen das GG

    Auszug aus BFH, 16.07.2007 - VII B 338/06
    Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung ist schlüssig und substantiiert darzutun, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2002 IX B 129/02, BFH/NV 2003, 328, m.w.N.).
  • BFH, 14.02.1979 - VII R 54/78

    Pfändbarkeit von Rentenansprüche - Ermessensentscheidung der

    Auszug aus BFH, 16.07.2007 - VII B 338/06
    Welches der geringstmögliche Eingriff ist, hat die Finanzbehörde unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. schon BFH-Urteil vom 14. Februar 1979 VII R 54/78, BFHE 127, 304, BStBl II 1979, 427).
  • FG Bremen, 27.11.2018 - 2 K 164/18

    Einstellung der Vollstreckung bis zur Tilgung von Abgabenrückstände durch Zahlung

    Auch für die Pfändung von Girokonten bestehen keine Einschränkungen (vgl. FG Hamburg, Urteil in EFG 2000, 536 , juris Rz 7; Hessisches FG, Beschluss vom 8. Mai 2001 4 V 1625/01, juris Rz 5; BFH, Beschluss vom 16. Juli 2007 VII B 338/06, BFH/NV 2007, 2229 , juris Rz 6).
  • FG München, 04.02.2010 - 14 K 1163/09

    Ermessen bei der Auswahl der Vollstreckungsmaßnahme

    Welches der geringstmögliche Eingriff ist, hat die Finanzbehörde unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 16. Juli 2007 VII B 338/06, BFH/NV 2007, 2229).
  • FG Sachsen, 25.09.2009 - 5 K 1957/07

    Rechtmäßigkeit der Pfändung einer Eigentümergrundschuld aus einer

    Für Vollstreckungsmaßnahmen ist dabei insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten, der eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls erfordert (Beschluss des BFH vom 16. Juli 2007, VII B 338/06, BFH/NV 2007, 2229).
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