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   BFH, 22.07.2004 - VII B 359/03   

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https://dejure.org/2004,9225
BFH, 22.07.2004 - VII B 359/03 (https://dejure.org/2004,9225)
BFH, Entscheidung vom 22.07.2004 - VII B 359/03 (https://dejure.org/2004,9225)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - VII B 359/03 (https://dejure.org/2004,9225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 6 Abs. 3; ; FGO § 6 Abs. 4; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 126 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 126 Abs. 4; KraftStG § 9
    Kfz-Steuer: Kleinwagen kein Lkw

  • datenbank.nwb.de

    Einordnung eines umgebauten Kleinwagens als LKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Auszug aus BFH, 22.07.2004 - VII B 359/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats, auf die sich die Beschwerde ebenso wie das angefochtene Urteil beziehen, insbesondere dem Urteil vom 1. August 2000 VII R 26/99 (BFHE 194, 257, BStBl II 2001, 72), ist von den für die Einstufung eines Kfz als PKW oder LKW maßgeblichen Merkmalen von Bauart und Einrichtung des Fahrzeuges in der Regel keines alleinentscheidend, wenn auch manche von ihnen ein besonderes Gewicht haben.

    Auch die dann folgende Überlegung des FG, für die Einstufung eines Fahrzeuges als LKW sei das Vorhandensein einer vollständigen Abtrennung zwischen dem Lade- und Fahrgastraum ein "wesentliches" Merkmal, ist zutreffend und entspricht den Ausführungen des Senats im vorgenannten Urteil in BFHE 194, 257, BStBl II 2001, 72, in dem der Senat eine solche abgeschlossene Ladefläche als LKW-"typisch" bezeichnet hat.

  • BFH, 18.01.2000 - VII R 2/99

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter; Vertretungsmangel

    Auszug aus BFH, 22.07.2004 - VII B 359/03
    Hat der Senat einen Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen (§ 6 Abs. 1 FGO), so kann eine Revision bzw. eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision nach § 6 Abs. 4 FGO grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, die Übertragungsvoraussetzungen hätten nicht vorgelegen oder der Richter hätte den Rechtsstreit nach § 6 Abs. 3 FGO auf den Senat zurückübertragen müssen (Beschluss des Senats vom 18. Januar 2000 VII R 2/99, BFH/NV 2000, 599).
  • BFH, 28.11.2006 - VII R 11/06

    Umgebauter VW-Bus: Abtrennung zwischen Fahrgastraum und Laderaum als wesentliches

    Der Senat teilt die schon in früheren Entscheidungen des FG (Urteil vom 28. Oktober 2003 6 K 4305/02, nachgehend Senatsbeschluss vom 22. Juli 2004 VII B 359/03, BFH/NV 2005, 79) hervorgehobene Prämisse nicht, dass eine Trennwand ein wesentliches und unverzichtbares Merkmal für die Einstufung als LKW sei.

    Der Senat hat wiederholt (zuletzt in BFH/NV 2005, 79, m.w.N.) darauf hingewiesen, dass kein Merkmal von Bauart und Einrichtung des Fahrzeuges als von vornherein allein entscheidend angesehen werden kann, wenn auch einzelne Merkmale ein besonderes Gewicht haben und die Zuordnung zum Typus des PKW oder des LKW indizieren.

  • BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06

    Aussetzung nach § 74 FGO; Übertragung auf den Einzelrichter

    Die gleichen Grundsätze gelten auch für die in § 6 Abs. 3 Satz 1 FGO vorgesehene Möglichkeit der Rückübertragung des Rechtsstreits vom Einzelrichter auf den Senat (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 2004 VII B 359/03, BFH/NV 2005, 79, unter 3.).
  • FG Berlin, 25.01.2006 - 6 K 6319/05

    Umgebauter VW-Bus - Abtrennung zwischen Fahrgastraum und Laderaum als

    Da der BFH in seinen früheren Entscheidungen (vgl. zuletzt Beschluss vom 22. Juli 2003, VII B 359/03, BFH/NV 2005, S. 79) bisher bewusst offen gelassen hat, ob für die Einordnung eines Fahrzeugs als Lkw eine vollständige Abtrennung zwischen dem Lade- und Fahrgastraum ein wesentliches und unverzichtbares Merkmal ist, bietet der vorliegende Rechtsstreit die Möglichkeit, insoweit eine Klärung herbeizuführen.
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