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   BFH, 08.08.1995 - VII B 42/95   

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https://dejure.org/1995,8315
BFH, 08.08.1995 - VII B 42/95 (https://dejure.org/1995,8315)
BFH, Entscheidung vom 08.08.1995 - VII B 42/95 (https://dejure.org/1995,8315)
BFH, Entscheidung vom 08. August 1995 - VII B 42/95 (https://dejure.org/1995,8315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe (PKH) für beabsichtigte finanzgerichtliche Untätigkeitsklage - Maßgeblicher Zeitpunkt und Kenntnisstand hinsichtlich der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93
    Auszug aus BFH, 08.08.1995 - VII B 42/95
    Eine zwischenzeitliche Veränderung der Tatsachengrundlage soll in diesem Falle nicht berücksichtigt werden, wenn die Entscheidung ohne schuldhaftes Versäumnis des Antragstellers unterblieben ist oder wenn das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (Oberlandesgericht -- OLG -- Karlsruhe, Beschluß vom 21. Dezember 1993 2 WF 65/93, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -- FamRZ -- 1994, 1123--1125; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 53. Aufl., § 114 Rdnr. 82, 83, § 119 Rdnr. 5; weitere Nachweise bei Zöller/Philippi, a. a. O., § 119 Rdnr. 45, der allerdings stets auf den tatsächlichen Entscheidungszeitpunkt abstellt).

    Dabei sind einerseits die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen, andererseits das Gebot der Zügigkeit des Verfahrens zu beachten; ferner setzt die Entscheidungsreife voraus, daß dem Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme (§ 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO) innerhalb eines angemessenen Zeitraums gegeben worden ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1123, 1125; Hartmann in Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, a. a. O., § 114 Rdnr. 82, § 119 Rdnr. 5).

  • BFH, 07.08.1984 - VII B 27/84

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Versagung - Beendigung der Instanz -

    Auszug aus BFH, 08.08.1995 - VII B 42/95
    Demgemäß hat der Senat im Beschluß vom 7. August 1984 VII B 27/84 (BFHE 141, 494, BStBl II 1984, 838) in einem PKH-Beschwerdeverfahren wegen der inzwischen erfolgten rechtskräftigen Abweisung der Klage in der Hauptsache die Beschwerde gegen die Versagung der PKH durch das FG zurückgewiesen.
  • BFH, 06.11.1991 - VII B 207/91

    Vioraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 08.08.1995 - VII B 42/95
    Der Senat hat in Übereinstimmung mit der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum entschieden, daß für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung (§ 114 ZPO) die Verhältnisse und der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag maßgeblich sind (Beschluß vom 6. November 1991 VII B 207/91, BFH/NV 1992, 489, m. w. N.).
  • BFH, 05.07.1991 - III R 3/87

    1. § 68 FGO gilt bei der Verpflichtungsklage entsprechend 2. Keine

    Auszug aus BFH, 08.08.1995 - VII B 42/95
    Über einen Antrag nach § 68 FGO, der bei der Verpflichtungsklage entsprechende Anwendung findet (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Juli 1991 III R 3/87, BFHE 165, 143, BStBl II 1991, 854), kann der Abrechnungsbescheid vom 30. April 1993 schon deshalb nicht zum Gegenstand des Klageverfahrens gemacht werden, weil die Antragsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des neuen Verwaltungsakts (§ 68 Satz 2 FGO) inzwischen abgelaufen ist; das gilt auch für die mangels entsprechender Rechtsbehelfsbelehrung etwa geltende Jahresfrist (vgl. § 68 Satz 3 i. V. m. § 55 Abs. 2 FGO; Schwarz, Finanzgerichtsordnung, § 68 Rz. 30 a).
  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Der erkennende Senat hat im übrigen hierzu in Übereinstimmung mit der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum bereits mehrfach entschieden, daß für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung (§ 114 ZPO) die Verhältnisse und der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag maßgeblich sind (Beschlüsse vom 6. November 1991 VII B 207/91, BFH/NV 1992, 489, m.w.N; vom 8. August 1995 VII B 42/95, BFH/NV 1996, 66).

    Der Senat hat zwar in BFH/NV 1996, 66 letztlich die Frage offen gelassen, ob im Falle einer Verzögerung der gerichtlichen Entscheidung über das PKH-Gesuch für die Prüfung der Erfolgsaussicht die Sach- und Rechtslage maßgeblich sein kann, die zum Zeitpunkt einer rechtzeitigen Entscheidung bei ordnungsgemäßem Verfahrensablauf bestanden hätte (Zeitpunkt der Entscheidungsreife), und ob eine zwischenzeitliche Veränderung der Tatsachengrundlage berücksichtigt werden dürfte, wenn die Entscheidung ohne schuldhaftes Versäumnis des Antragstellers unterblieben ist oder wenn das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.

  • BFH, 17.10.1996 - X B 163/96

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung kommt es indes auf die Verhältnisse und den Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag an (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 6. November 1991 VII B 207/91, BFH/NV 1992, 489; vom 8. August 1995 VII B 42/95, BFH/NV 1996, 66 unter 3.).

    Der Beschluß in BFH/NV 1996, 66 hat offengelassen, ob im Falle einer Verzögerung der Entscheidung über das PKH-Gesuch durch das Gericht für die Prüfung der Erfolgsaussicht die Sach- und Rechtslage maßgeblich ist, wie sie zum Zeitpunkt einer rechtzeitigen Entscheidung bei ordnungsgemäßem Verfahrensablauf bestanden hätte.

    Die Verzögerung der Entscheidung kann allenfalls dann rechtserheblich sein, wenn der späte Entscheidungszeitpunkt ursächlich dafür ist, daß die Erfolgsaussichten der Klage wegen einer inzwischen eingetretenen Änderung der Sachlage anders zu beurteilen sind als dies im Zeitpunkt der Entscheidungsreife der Fall gewesen wäre (vgl. Beschluß in BFH/NV 1996, 66, unter 3. b).

  • BFH, 25.07.2001 - X B 122/00

    Gesamtrechtsnachfolge - Fahndungsprüfung - Geltendmachung als Betriebsausgaben -

    Wenn auch die Bewilligung von PKH in der Regel auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurückwirkt (vgl. Zöller/Philippi, Zivilprozeßordnung, 22. Aufl., § 119 Rz. 39, m.w.N.), sind gleichwohl für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung (§ 114 ZPO) die Verhältnisse und der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag maßgeblich (BFH-Beschlüsse vom 6. November 1991 VII B 207/91, BFH/NV 1992, 489, und vom 8. August 1995 VII B 42/95, BFH/NV 1996, 66 unter 3.), weil kein Gericht befugt ist, seine Entscheidung wider besseres Wissen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu treffen (BFH in BFH/NV 1996, 66; vgl. auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz. 54; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 142 Rz. 22; Zöller/ Philippi, a.a.O., § 119 Rz. 44, 45, 46, m.w.N.).

    Ergibt sich aber auf der Grundlage der Antragsbegründung, dass die Erfolgsaussichten der Klage in dem Stadium vor Ergehen der Sachentscheidung in der Hauptsache anders zu beurteilen gewesen wären, ist die in diesem früheren Zeitraum gegebene Sach- und Rechtslage der Entscheidung über das PKH-Begehren zugrunde zu legen (BFH-Beschluss vom 22. Februar 1994 VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822; offen gelassen in Beschlüssen in BFH/NV 1996, 66, und vom 17. Oktober 1996 X B 163/96, BFH/NV 1997, 525).

  • BFH, 28.12.2006 - VI S 15/05

    Trinkgeld; Sonderzahlung

    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung sind die Verhältnisse und der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag maßgeblich (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. August 1995 VII B 42/95, BFH/NV 1996, 66; vom 20. Juli 2005 VI S 5/04, BFH/NV 2005, 2000, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2005 - VI S 5/04

    Zufluss von Arbeitslohn - Wandelschuldverschreibungen

    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung sind die Verhältnisse und der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag maßgeblich (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. August 1995 VII B 42/95, BFH/NV 1996, 66, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 142 Rz. 29, 32).
  • BFH, 27.06.2005 - VII S 11/05

    PKH-Antrag - maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt

    An der abweichenden Auffassung seines Beschlusses vom 8. August 1995 VII B 42/95 (BFH/NV 1996, 66) hält der beschließende Senat nicht länger fest.
  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.2958

    Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei der Prozesskostenhilfe; Täuschung der

    Dies folgt letztlich auch aus der Erwägung, dass ein Gericht keine Entscheidung wider besseres Wissen auf der Grundlage einer in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überholten Prozesslage treffen soll (vgl. BFH, B. v. 8.8.1995 - VII B 42/95 -, BFH/NV 1996, 66).
  • BFH, 26.08.1997 - VII B 35/97
    In Anbetracht der in die Zeit zwischen Antragstellung und dem Termin zur mündlichen Verhandlung fallenden Urlaubszeit und der allgemein bekannten Belastung der Gerichte konnte die Klägerin, unabhängig davon, ob noch eine ergänzende Stellungnahme des FA notwendig war, nicht mit einer abschließenden Bearbeitung ihres Antrags vor dem 16. Oktober 1996, also gut zwei Monate nach Stellung ihres Antrags, rechnen (vgl. BFH, Beschluß vom 8. August 1995 VII B 42/95, BFH/NV 1996, 66).
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