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   BFH, 24.09.1998 - VII B 54/98   

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https://dejure.org/1998,7261
BFH, 24.09.1998 - VII B 54/98 (https://dejure.org/1998,7261)
BFH, Entscheidung vom 24.09.1998 - VII B 54/98 (https://dejure.org/1998,7261)
BFH, Entscheidung vom 24. September 1998 - VII B 54/98 (https://dejure.org/1998,7261)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Stundung - Gefährdung des Abgabenanspruchs - Pfändung - Schadensersatzleistung gegenüber Versicherung - Verzögerung der Vollstreckung - Vollstreckbarkeitsvoraussetzung - Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    AO 1977 § 257 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 115 Abs. 1 Sätze 1 und 2; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 1 bis 4; ; ZPO § 570 ZPO; ; BSHG § 76 Abs. 2 a; ; FGO § 155

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 03.08.1993 - VII B 71/93

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 24.09.1998 - VII B 54/98
    Zwar kann die Beschwerde hinsichtlich der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen grundsätzlich auch auf neues tatsächliches Vorbringen gestützt werden (vgl. § 570 ZPO i.V.m. § 155 der Finanzgerichtsordnung und Senatsbeschluß vom 3. August 1993 VII B 71/93, BFH/NV 1994, 257, m.w.N.).

    Durch die erstmals im Beschwerdeverfahren konkretisierten Tilgungsleistungen der Antragstellerin hat sich an der Rechtmäßigkeit des FG-Beschlusses im Zeitpunkt seines Ergehens nichts geändert, weil die Bewilligung von PKH grundsätzlich nur für die Zukunft wirkt (Senatsbeschluß in BFH/NV 1994, 257, und BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 736, jeweils m.w.N.).

    Eine Rückwirkung der Bewilligung auf den Zeitpunkt der Antragstellung hat der BFH nur dann und insoweit zugelassen, als der Antragsteller einen formgerechten Antrag unter Beifügung sämtlicher erforderlicher Unterlagen gestellt hat (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1994, 257, und in BFH/NV 1994, 734).

  • BFH, 22.02.1994 - VIII B 79/93

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 24.09.1998 - VII B 54/98
    Indessen läßt sich hieraus nicht die rückwirkende Gewährung von PKH in Form geringerer Ratenzahlungen für das Klageverfahren der Antragstellerin rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluß vom 22. Februar 1994 VIII B 79/93, BFH/NV 1994, 736).

    Durch die erstmals im Beschwerdeverfahren konkretisierten Tilgungsleistungen der Antragstellerin hat sich an der Rechtmäßigkeit des FG-Beschlusses im Zeitpunkt seines Ergehens nichts geändert, weil die Bewilligung von PKH grundsätzlich nur für die Zukunft wirkt (Senatsbeschluß in BFH/NV 1994, 257, und BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 736, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 23.11.1993 - VII B 175/93

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei entsprechenden persönlichen und

    Auszug aus BFH, 24.09.1998 - VII B 54/98
    Zu Recht hat das FG seiner Entscheidung über die Bewilligung von PKH in Form von Ratenzahlungen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin zugrunde gelegt, die ihm im Zeitpunkt der Entscheidung über das PKH-Gesuch bekannt und durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachgewiesen worden waren (vgl. hierzu Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 1993 VII B 175/93, BFH/NV 1994, 734).

    Eine Rückwirkung der Bewilligung auf den Zeitpunkt der Antragstellung hat der BFH nur dann und insoweit zugelassen, als der Antragsteller einen formgerechten Antrag unter Beifügung sämtlicher erforderlicher Unterlagen gestellt hat (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1994, 257, und in BFH/NV 1994, 734).

  • BFH, 24.02.1997 - XI B 179/96

    Begründung einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe mit der

    Auszug aus BFH, 24.09.1998 - VII B 54/98
    Einfluß auf die Rechtmäßigkeit der vom FG getroffenen Entscheidung hat die Nachholung der erforderlichen Angaben jedenfalls nicht (BFH-Beschluß vom 24. Februar 1997 XI B 179/96, BFH/NV 1997, 527).
  • BFH, 07.02.1996 - III B 182/95

    Offenbahrung von persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen für die

    Auszug aus BFH, 24.09.1998 - VII B 54/98
    Danach könnten die von der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren erstmals näher bezeichneten und belegten Ratenzahlungen allenfalls noch mit Wirkung für die Zukunft berücksichtigt werden (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 7. Februar 1996 III B 182/95, BFH/NV 1996, 781, m.w.N.).
  • BFH, 15.09.1992 - VII B 62/92

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabgabe von

    Auszug aus BFH, 24.09.1998 - VII B 54/98
    Der Senat ist im Beschwerdeverfahren gegen einen Beschluß des FG über die Bewilligung oder Versagung von PKH zwar nicht darauf beschränkt, die Entscheidung der Vorinstanz auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, sondern hat das Begehren der Antragstellerin erneut in jeder Hinsicht und unter Einbeziehung der Änderung der Verhältnisse zu würdigen (BFH-Beschluß vom 18. Januar 1988 V B 106/87, BFH/NV 1990, 76, und Senatsbeschluß vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149).
  • BFH, 07.08.1984 - VII B 27/84

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Versagung - Beendigung der Instanz -

    Auszug aus BFH, 24.09.1998 - VII B 54/98
    Die Beschwerde ist zulässig, weil sie vor der Entscheidung des FG über die Klage in der Hauptsache erhoben worden ist (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 7. August 1984 VII B 27/84, BFHE 141, 494, BStBl II 1984, 838 unter 1. b. der Gründe).
  • BFH, 18.09.1997 - VIII B 37/97
    Auszug aus BFH, 24.09.1998 - VII B 54/98
    Neues Vorbringen hinsichtlich der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers kann im Beschwerdeverfahren über die Bewilligung von PKH aber grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft berücksichtigt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 18. September 1997 VIII B 37/97, BFH/NV 1998, 490, 492, m.w.N.).
  • BFH, 18.01.1988 - V B 106/87
    Auszug aus BFH, 24.09.1998 - VII B 54/98
    Der Senat ist im Beschwerdeverfahren gegen einen Beschluß des FG über die Bewilligung oder Versagung von PKH zwar nicht darauf beschränkt, die Entscheidung der Vorinstanz auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, sondern hat das Begehren der Antragstellerin erneut in jeder Hinsicht und unter Einbeziehung der Änderung der Verhältnisse zu würdigen (BFH-Beschluß vom 18. Januar 1988 V B 106/87, BFH/NV 1990, 76, und Senatsbeschluß vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - L 20 B 126/06

    Sozialhilfe

    Wie bei einem prinzipiell jederzeit möglichen neuen Antrag könnten die aus der Heimunterbringung folgenden persönlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen daher frühestens ab dem Eingang der Beschwerde Berücksichtigung finden (vgl. auch Bundesfinanzhof, Beschluss vom 14.09.1998, VII B 54/98).
  • BFH, 28.09.1999 - VII B 107/99

    Ratenzahlung und PKH

    Die von der Antragstellerin hiergegen eingelegte Beschwerde wurde von dem beschließenden Senat mit Beschluß vom 24. September 1998 VII B 54/98 als unbegründet zurückgewiesen.
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