Rechtsprechung
   BFH, 14.11.2007 - VII B 57/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16855
BFH, 14.11.2007 - VII B 57/07 (https://dejure.org/2007,16855)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2007 - VII B 57/07 (https://dejure.org/2007,16855)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2007 - VII B 57/07 (https://dejure.org/2007,16855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,16855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    StBerG § 36 Abs. 3; ; StBerG § 38 Abs. 2 Satz 1; ; StBerG § 38 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 36 Abs. 3, § 38 Abs. 1 Nr. 4 lit. a
    Befreiung von der Steuerberaterprüfung

  • datenbank.nwb.de

    Ermittlung der für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung geforderten Mindestzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.04.1984 - VII R 68/83
    Auszug aus BFH, 14.11.2007 - VII B 57/07
    Danach sind durch Krankheit verursachte Ausfälle im Regelfall als unschädlich anzusehen, soweit sie die Dauer der durchschnittlichen krankheitsbedingten Fehlzeiten nicht erheblich übersteigen (Senatsurteil vom 10. April 1984 VII R 68/83, nicht veröffentlicht).

    Sie vergleicht lediglich den Kläger mit dem Beamten in dem vom Senat mit Urteil vom 10. April 1984 VII R 68/83 entschiedenen Fall und vertritt die Ansicht, dass dem Kläger im Rahmen einer Gesamtwertung seine Ausbildungszeit in der Finanzverwaltung sowie der Umstand zugute zu halten sei, dass er an keinem Tag unentschuldigt gefehlt habe, und dass der Kläger bei einer Berechnung nach Arbeitswochen nicht überdurchschnittlich lange arbeitsunfähig krank gewesen sei.

  • BFH, 29.06.1987 - X B 26/87

    Genaue Bezeichnung eines Zulassungsgrundes einer Revision durch den

    Auszug aus BFH, 14.11.2007 - VII B 57/07
    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze der Divergenzentscheidung(en) des Bundesfinanzhofs (BFH) so genau zu bezeichnen und gegenüberzustellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, 480, m.w.N.; vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239).
  • BFH, 28.09.2004 - VII B 124/04

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Finanzbeamter

    Auszug aus BFH, 14.11.2007 - VII B 57/07
    Wenn bei dieser Würdigung die Arbeitstage, an denen der Beamte arbeitsunfähig krank gewesen ist, den Sollarbeitstagen eines Jahres gegenübergestellt werden, so ist dies aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden; auch ist der Tatrichter rechtlich nicht gehalten, längere in bestimmten Zeiten aufgetretene krankheitsbedingte Fehlzeiten mit anderen Zeitabschnitten, in denen solche Fehlzeiten nur in geringem Umfang angefallen sind, zu verrechnen (Senatsbeschluss vom 28. September 2004 VII B 124/04, BFH/NV 2005, 251).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 14.11.2007 - VII B 57/07
    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze der Divergenzentscheidung(en) des Bundesfinanzhofs (BFH) so genau zu bezeichnen und gegenüberzustellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, 480, m.w.N.; vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239).
  • FG Hamburg, 16.12.2008 - 1 K 70/08

    Anspruch eines Finanzbeamten im gehobenen Dienst auf Befreiung von der

    Längere in bestimmten Zeiten aufgetretene krankheitsbedingte Fehlzeiten müssen zudem nicht mit anderen Zeitabschnitten, in denen solche Fehlzeiten nur in geringem Umfang angefallen sind, verrechnet werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. November 2007 - VII B 57/07 - BFH/NV 2008, 412 und vom 28. September 2004 - VII B 124/04 - BFH/NV 2005, 251).

    Insbesondere muss nicht auf Arbeitswochen abgestellt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 14. November 2007 - VII B 57/07 - BFH/NV 2008, 412).

    Der Verweis in § 38 Abs. 2 Satz 1 StBerG auf § 36 Abs. 3 StBerG ist nicht so zu verstehen, dass auch bei vollzeitbeschäftigten Bediensteten die Ableistung von lediglich sechzehn Arbeitsstunden zur vollen Anerkennung der jeweiligen Arbeitswoche im Zuge der Berechnung der Tätigkeitszeiten im Sinne von § 38 Abs. 1 Nr. 4 a StBerG führt (offen gelassen BFH-Beschluss vom 14. November 2007 - VII B 57/07 - BFH/NV 2008, 412).

    Für Vollzeitbeschäftigte verkürzt sich daher die Mindestzeit von 15 Jahren berufspraktischer Tätigkeit nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 a StBerG über § 36 Abs. 2 StBerG nicht in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 3 StBerG dadurch, dass sie eine längere Wochenarbeitszeit als 16 Stunden haben (vgl. BFH-Beschluss vom 14. November 2007 - VII B 57/07 - BFH/NV 2008, 412).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht