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   BFH, 28.11.2008 - VII B 59/08   

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https://dejure.org/2008,8209
BFH, 28.11.2008 - VII B 59/08 (https://dejure.org/2008,8209)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2008 - VII B 59/08 (https://dejure.org/2008,8209)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2008 - VII B 59/08 (https://dejure.org/2008,8209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Milchabgabe; zeitweilige Überlassung von Referenzmengen; Nottötungen von Kühen aufgrund höherer Gewalt; für Entscheidung über eine Verpflichtungsklage maßgebliche Rechtslage; keine Zulassung der Revision bei aus anderen Gründen richtiger FG-Entscheidung; rechtzeitige ...

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 126 Abs. 4; ; MilchAbgV 2004 § 7a Abs. 1 S. 1; ; MilchAbgV 2004 § 7a Abs. 2 S. 2; ; MilchAbgV 2004 § 7a Abs. 4 S. 1; ; MilchAbgV 2007 § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; MilchAbgV 2007 § 30 Abs. 2 S. 2; ; MilchAbgV 2007 § 30 Abs. 3; ; VO Nr. 1788/2003/EG Art. 16; ; VO Nr. 1788/2003/EG Art. 16 Abs. 1 Unterabs. 1; ; VO Nr. 1788/2003/EG Art. 16 Abs. 1 Unterabs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und des Verfahrensmangels gestützte Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach der Möglichkeit der Erteilung einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Milchabgabe: zeitweilige Überlassung von Referenzmengen; Nottötungen von Kühen aufgrund höherer Gewalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und des Verfahrensmangels gestützte Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach der Möglichkeit der Erteilung einer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.04.1988 - I R 67/84

    Empfängerbenennung - Verwaltungsakt - Vorbereitungshandlung - Rechtmäßigkeit -

    Auszug aus BFH, 28.11.2008 - VII B 59/08
    Welche Auffassung das FG letztlich zum Ausdruck bringen wollte, kann dahinstehen, da sich das Urteil des FG jedenfalls aus anderen als von ihm angenommenen Gründen als richtig erweist, so dass die Revision nach § 126 Abs. 4 FGO, der im Beschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden ist, nicht zuzulassen ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 20. April 1988 I R 67/84, BFHE 154, 5, 6, BStBl II 1988, 927; vom 13. November 1997 V R 62/96, BFH/NV 1998, 606, 607).
  • BFH, 13.11.1997 - V R 62/96

    Voraussetzungen für Anspruch eines einzelnen Gesellschafters auf Veranlagung zur

    Auszug aus BFH, 28.11.2008 - VII B 59/08
    Welche Auffassung das FG letztlich zum Ausdruck bringen wollte, kann dahinstehen, da sich das Urteil des FG jedenfalls aus anderen als von ihm angenommenen Gründen als richtig erweist, so dass die Revision nach § 126 Abs. 4 FGO, der im Beschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden ist, nicht zuzulassen ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 20. April 1988 I R 67/84, BFHE 154, 5, 6, BStBl II 1988, 927; vom 13. November 1997 V R 62/96, BFH/NV 1998, 606, 607).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BFH, 28.11.2008 - VII B 59/08
    Hat sich seit dem Erlass der ablehnenden Verwaltungsentscheidung das materielle Recht geändert, ist zu prüfen, ob sich diese Rechtsänderung auch auf das mit der vorangegangenen Rechtslage zusammenhängende Bestehen bzw. Nichtbestehen des seinerzeit geltend gemachten Rechtsanspruchs auswirkt (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1976 IV C 80.74, BVerwGE 51, 15; vom 27. April 1990 8 C 87.88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1991, 360).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

    Auszug aus BFH, 28.11.2008 - VII B 59/08
    Hat sich seit dem Erlass der ablehnenden Verwaltungsentscheidung das materielle Recht geändert, ist zu prüfen, ob sich diese Rechtsänderung auch auf das mit der vorangegangenen Rechtslage zusammenhängende Bestehen bzw. Nichtbestehen des seinerzeit geltend gemachten Rechtsanspruchs auswirkt (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1976 IV C 80.74, BVerwGE 51, 15; vom 27. April 1990 8 C 87.88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1991, 360).
  • BFH, 16.03.2009 - VII B 167/08

    Milchabgabe - Zeitweilige Überlassung von Referenzmengen

    Daher ist zu berücksichtigen, dass die in dem vorgenannten Urteil des FG Düsseldorf vertretene Rechtsauffassung in Anbetracht des nachfolgenden Beschwerdebeschlusses des Senats vom 28. November 2008 VII B 59/08 (BFH/NV 2009, 806) als überholt anzusehen ist.

    Des Weiteren ergibt sich aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 28. November 2008 VII B 59/08, dass der Auffassung, eine Registrierung der Überlassungsvereinbarung sei nach Ablauf des Zwölf-Monats-Zeitraums, für den sie gelten solle, nicht mehr möglich (sollte diese Ansicht dem Urteil des FG Düsseldorf überhaupt zu entnehmen sein), nicht zu folgen ist.

    Nach alledem sind die seitens der Beschwerde bezeichneten Fragen durch den Beschluss vom 28. November 2008 VII B 59/08 beantwortet, weshalb das angestrebte Revisionsverfahren zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich ist.

  • BFH, 24.07.2017 - VII B 165/16

    Keine rückwirkende Anwendung materiell-rechtlicher Vorschriften des

    Hat sich seit dem Erlass der ablehnenden Verwaltungsentscheidung das materielle Recht geändert, ist zu prüfen, ob sich diese Rechtsänderung auch auf das mit der vorangegangenen Rechtslage zusammenhängende Bestehen bzw. Nichtbestehen des seinerzeit geltend gemachten Rechtsanspruchs auswirkt (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1976 IV C 80.74, BVerwGE 51, 15; vom 27. April 1990  8 C 87.88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1991, 360; Senatsbeschluss vom 28. November 2008 VII B 59/08, BFH/NV 2009, 806).
  • BFH, 03.02.2010 - I B 32/09

    Bindung an eine Steuerbescheinigung i. S. des § 27 KStG 2002 - Ausschüttungen an

    Denn selbst wenn mit den Klägern davon auszugehen wäre, dass die den Anteilseignern ausgehändigte Bescheinigung der Kapitalgesellschaft nur ein Beweismittel wäre, wäre die Entscheidung des FG im Ergebnis zutreffend (§ 126 Abs. 4 FGO analog; vgl. BFH-Beschluss vom 28. November 2008 VII B 59/08, BFH/NV 2009, 806).
  • BFH, 28.04.2010 - VII B 92/09

    Zolltarif: Einreihung eines Schiffsdatenschreibersystems

    Insoweit ist das FG-Urteil jedenfalls im Ergebnis richtig (vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Senatsbeschluss vom 28. November 2008 VII B 59/08, BFH/NV 2009, 806, m.w.N.).
  • BFH, 21.01.2013 - VII B 44/12

    Energiesteuerbefreiung der gewerblichen Schifffahrt

    Selbst wenn man aber von alledem absähe, könnte die Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO (statt aller: Beschluss des Senats vom 28. November 2008 VII B 59/08, BFH/NV 2009, 806) nicht zugelassen werden, weil im Hinblick auf die richtige Auslegung und Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift für die Schifffahrt schon deshalb nicht die Erwartung einer weiteren Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren bestehen kann, weil --worauf bereits das FG mit Recht hingewiesen hat-- der Steuerbefreiung jedenfalls § 60 Abs. 7 EnergieStV entgegenstünde, wonach die Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen in Wasserfahrzeugen nur dann erlaubt ist, wenn diese ausschließlich zu steuerfreien Zwecken nach § 27 EnergieStG eingesetzt werden.
  • BFH, 24.06.2009 - VII B 154/08

    Milchabgabe; zeitweilige Überlassung von Referenzmengen

    Der Senat hat bereits entschieden (Beschluss vom 28. November 2008 VII B 59/08, BFH/NV 2009, 806), dass die Regelungen in § 7a MilchAbgV nicht gegen Art. 16 VO Nr. 1788/2003 verstoßen.
  • BFH, 08.05.2014 - VII B 39/13

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Freisetzung einer bereits verkauften

    Das FG-Urteil ist jedenfalls im Ergebnis richtig, weil die Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist (vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Senatsbeschluss vom 28. November 2008 VII B 59/08, BFH/NV 2009, 806, und Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 2012 I B 48/12, BFH/NV 2013, 742, jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 04.03.2009 - 4 K 358/08

    Erlaubnis zum steuerbegünstigten Bezug von Strom nach § 9 Abs. 3

    Damit richtet sich die Zuweisung zu einer bestimmten wirtschaftlichen Tätigkeit nach der zuvor geltenden Rechtlage (s. BFH Beschluss vom 28.11.2008, VII B 59/08, nv.).
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