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   BFH, 22.12.2003 - VII B 65/03   

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https://dejure.org/2003,7323
BFH, 22.12.2003 - VII B 65/03 (https://dejure.org/2003,7323)
BFH, Entscheidung vom 22.12.2003 - VII B 65/03 (https://dejure.org/2003,7323)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - VII B 65/03 (https://dejure.org/2003,7323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KraftStG § 9
    KraftStG : Einordnung als Pkw oder Lkw

  • datenbank.nwb.de

    Einordnung eines Fahrzeugs als PKW oder LKW von der Bauart, Einrichtung sowie Herstellerkonzeption abhängig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Abweichung der angefochtenen Entscheidung von anderweit bestehender einschlägiger Rechtsprechung

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.02.2001 - VII R 73/00

    Kfz-Steuer bei Pick-up-Fahrzeugen

    Auszug aus BFH, 22.12.2003 - VII B 65/03
    Selbst wenn aus ihrem diesbezüglichen Vorbringen sollte entnommen werden können, dass die Beschwerde rechtsgrundsätzlich geklärt wissen will, ob und in welcher Weise jene Verhältniszahl für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Unterscheidung von PKW und LKW von Bedeutung ist, fehlt es für eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache an einer Auseinandersetzung mit der dazu ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Senats, der in seinem Urteil vom 8. Februar 2001 VII R 73/00 (BFHE 194, 264, BStBl II 2001, 368) erkannt hat, es sei eines von mehreren Zuordnungskriterien --und zwar in der Regel ein ausschlaggebendes--, ob die Ladefläche eines Fahrzeuges die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche übertrifft (zur Bedeutung der Größe der Ladefläche vgl. auch schon Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2000 VII R 26/99, BFHE 194, 257, BStBl II 2001, 72).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 27/99

    Größe der Ladefläche als Kriterium für die Einordnung als Lkw

    Auszug aus BFH, 22.12.2003 - VII B 65/03
    Auch mit der Rüge, es sei ein ungeeignetes Kriterium für die kraftfahrzeugsteuerrechtlich erforderliche Zuordnung, welche Konzeption ein Fahrzeug ursprünglich vom Hersteller her habe, wird die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht dargelegt, weil in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt ist, dass die sog. Herstellerkonzeption, insbesondere in Umbaufällen, entgegen der Auffassung der Beschwerde ein solches wichtiges, wenn auch nicht allein entscheidendes und mitunter unergiebiges Kriterium darstellt (vgl. u.a. Urteil des Senats vom 1. August 2000 VII R 27/99, BFH/NV 2001, 648, m.w.N.).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Auszug aus BFH, 22.12.2003 - VII B 65/03
    Selbst wenn aus ihrem diesbezüglichen Vorbringen sollte entnommen werden können, dass die Beschwerde rechtsgrundsätzlich geklärt wissen will, ob und in welcher Weise jene Verhältniszahl für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Unterscheidung von PKW und LKW von Bedeutung ist, fehlt es für eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache an einer Auseinandersetzung mit der dazu ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Senats, der in seinem Urteil vom 8. Februar 2001 VII R 73/00 (BFHE 194, 264, BStBl II 2001, 368) erkannt hat, es sei eines von mehreren Zuordnungskriterien --und zwar in der Regel ein ausschlaggebendes--, ob die Ladefläche eines Fahrzeuges die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche übertrifft (zur Bedeutung der Größe der Ladefläche vgl. auch schon Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2000 VII R 26/99, BFHE 194, 257, BStBl II 2001, 72).
  • BFH, 01.10.2008 - II R 63/07

    Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen

    Die Möglichkeit, durch Umklappen der Sitze die Ladefläche zu vergrößern, verändert hierbei nicht den Charakter des Fahrzeugs als PKW (BFH-Urteil vom 9. April 2008 II R 62/07, BFHE nn, BStBl II 2008, 691; BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2003 VII B 65/03, BFH/NV 2004, 536).

    Die Möglichkeit, durch Umklappen der Sitze die Ladefläche zu vergrößern, verändert hierbei den Charakter des Fahrzeugs als PKW nicht (BFH-Urteil in BFHE nn, BStBl II 2008, 691; BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 536).

  • BFH, 09.04.2008 - II R 62/07

    Besteuerung von Geländefahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8

    Das Erscheinungsbild eines Kfz wird durch die Möglichkeit, die Rücksitzbank umzuklappen, nicht entscheidend geprägt (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2003 VII B 65/03, BFH/NV 2004, 536).
  • FG Hamburg, 30.03.2007 - 7 K 22/06

    Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung eines Toyota Landcruiser ab Mai 2005

    Dieses Kriterium folgt aus der im Straßenverkehrsrecht angelegten (s.o.) und vom KraftStG übernommenen Unterscheidung zwischen vorwiegend zur Personenbeförderung "geeigneten und bestimmten" Fahrzeugen und "sonstigen" Fahrzeugen (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2003, VII B 65/03, BFH/NV 2004, 536).

    Dabei ist die Vergrößerung der Ladefläche durch Umklappen der Rücksitzbank nicht zu berücksichtigen, da dies das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht entscheidend prägt (vgl. auch Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, § 8 KraftStG Rz. 10; BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2003, VII B 65/03, BFH/NV 2004, 536).

  • BFH, 21.02.2006 - VII B 171/05

    Kfz-Steuer: Einordnung Fahrzeug als Pkw oder Lkw

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, obliegt die Einordnung eines Fahrzeuges als PKW oder LKW aufgrund einer komplexen Würdigung von Bauart und Einrichtung sowie der Herstellerkonzeption im Wesentlichen dem Tatrichter und ist deshalb einer revisionsrechtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich (Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003 VII B 65/03, BFH/NV 2004, 536).
  • BFH, 14.02.2007 - IX B 219/06

    Abgrenzung zwischen Pkw und Lkw bei der Kraftfahrzeugsteuer nach Wegfall des § 23

    Zwar hat der Antragsteller Einwände gegen die Ermittlung der Ladefläche erhoben, sie wurden aber nicht konkret belegt; zudem kann trotz einer relativ großen Ladefläche die Zuordnung zum Typ PKW erfolgen, wenn die Ladefläche bei der gebotenen Gesamtwürdigung von Bauart und Ausstattung des Fahrzeugs dessen Charakter --wie hier-- nicht entscheidend prägt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 2003 VII B 65/03, BFH/NV 2004, 536; vom 21. Februar 2006 VII B 171/05, BFH/NV 2006, 1352).
  • BFH, 14.02.2006 - VII B 269/05

    Kfz-Steuer: Einordnung eines Fahrzeugs als Pkw oder Lkw

    Hierzu hätte es einer Auseinandersetzung mit der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bedurft, zumal der Senat wiederholt darauf hingewiesen hat, dass die Einordnung eines Fahrzeuges als PKW oder LKW aufgrund einer komplexen Würdigung von Bauart und Einrichtung sowie der Herstellerkonzeption im Wesentlichen dem Tatrichter obliegt und deshalb einer revisionsrechtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich ist (Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003 VII B 65/03, BFH/NV 2004, 536).
  • FG Thüringen, 14.12.2011 - 4 K 639/10

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Land Rover Defender 130

    Ferner ist die Vergrößerung der Ladefläche durch Herunterklappen der Heckklappe nicht zu berücksichtigen, da dies nicht dauerhaft ist und dies das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht entscheidend prägt (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2003, VII B 65/03 a. a. O.; und vom 26. Oktober 2006 VII B 215/06, BFH/NV 2007, 774; vgl. auch Strodthoff, Kommentar zur Kraftfahrzeugsteuer, § 8 Rz. 18c).
  • FG Baden-Württemberg, 20.08.2007 - 8 V 1/07

    Kraftfahrzeugsteuer - Aussetzung der Vollziehung - Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO

    Die durch umgeklappte Rücksitze entstehende, vergrößerte Ladefläche verändert nicht den sich aus dem äußeren Erscheinungsbild, der Bauart, der Einrichtung sowie der Herstellerkonzeption ergebenden Charakter eines Kfz als PKW (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2003 VII B 65/03, BFH/NV 2004, 536 m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2004 - VII B 88/04

    Einordnung eines Fahrzeugs als Pkw oder Lkw

    Denn abgesehen davon, dass dies nach § 115 Abs. 2 FGO kein Grund ist, der zur Zulassung einer Revision führen kann, hat der Senat ebenfalls in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Einordnung eines Fahrzeuges als PKW oder LKW aufgrund einer komplexen Würdigung von Bauart und Einrichtung sowie der Herstellerkonzeption im Wesentlichen dem Tatrichter obliegt und deshalb einer revisionsgerichtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich ist (vgl. statt aller Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2003 VII B 65/03, BFH/NV 2004, 536).
  • FG München, 08.09.2004 - 4 K 3889/04

    Zur Ladefläche eines LKW

    Ergänzend führt der Senat aus: Ein wesentliches Indiz für das Vorliegen eines Lkw ist, dass die Ladefläche mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (s. BFH-Urteile vom 01.08.2000 VII R 26/99, BStBI II 2001, 73, 75 und vom 22.12.2003 VII B 65/03, BFH/NV 2004, 536 ).
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