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   BFH, 23.08.1994 - VII B 70/94   

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https://dejure.org/1994,6287
BFH, 23.08.1994 - VII B 70/94 (https://dejure.org/1994,6287)
BFH, Entscheidung vom 23.08.1994 - VII B 70/94 (https://dejure.org/1994,6287)
BFH, Entscheidung vom 23. August 1994 - VII B 70/94 (https://dejure.org/1994,6287)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.02.1993 - VII B 204/92

    Neuberechnung und Festsetzung von Fettgehalt und Garantiemengen bei

    Auszug aus BFH, 23.08.1994 - VII B 70/94
    Der Senat hat im übrigen bereits in seinem Beschluß vom 2. Februar 1993 VII B 204/92 (BFH/NV 1993, 507) ausgeführt, es bestünden keine Zweifel daran, daß bei Übertragung der ARM eines Betriebes auf einen anderen Betrieb der Referenzfettgehalt der Gesamt-ARM nach dem maßgebenden EG-Vorschriften nur aus dem gewogenen Mittel der Referenzfettgehalte beider ARM ermittelt werden könne.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 23.08.1994 - VII B 70/94
    Denn im Revisionsverfahren wäre der Senat nur zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH verpflichtet, wenn er die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts im vorliegenden Fall nicht für offenkundig hielte (EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415--3442, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 107/81
    Auszug aus BFH, 23.08.1994 - VII B 70/94
    Denn im Revisionsverfahren wäre der Senat nur zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH verpflichtet, wenn er die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts im vorliegenden Fall nicht für offenkundig hielte (EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415--3442, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).
  • BFH, 03.05.1994 - VII B 22/94

    Rechtscharakter der Referenzmengenfestsetzung von Molkereien

    Auszug aus BFH, 23.08.1994 - VII B 70/94
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, können Ausführungen, die wie im Streitfall allein darauf abzielen, daß die Rechtsfragen höchstrichterlich noch nicht entschieden sind und eine Vielzahl von Fällen betreffen, deren grundsätzliche Bedeutung nicht begründen (s. Senatsbeschluß vom 3. Mai 1994 VII B 22/94, BFH/NV 1995, 79).
  • BFH, 01.12.2005 - VII B 95/05

    Duldungsbescheid

    Allein die Tatsache, dass eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage noch nicht vorliegt, verleiht der Frage keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 23. August 1994 VII B 70/94, BFH/NV 1995, 412).
  • BFH, 07.09.2011 - X B 113/10

    Anforderungen an den Vortrag zur Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bei

    Soweit die Klägerin ausführt, dass eine klare Aussage des BFH zu dieser Fragestellung noch fehle, kann ein solcher Hinweis allein nicht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 1994 VII B 70/94, BFH/NV 1995, 412).
  • BFH, 13.07.2004 - X B 175/03

    Divergenz

    Hiermit wird indessen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht dargetan, weil nicht ausgeführt wird, dass und weshalb die Rechtsfragen streitig sind und welche vernünftigen Zweifel an ihrer Beantwortung bestehen können (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 1994 VII B 70/94, BFH/NV 1995, 412).
  • BFH, 06.10.2003 - VII B 7/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Getreide-Mitverantwortungsabgabe

    Hiermit wird indessen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht dargetan, weil nicht ausgeführt wird, dass und weshalb die Rechtsfrage streitig ist und welche vernünftigen Zweifel an ihrer Beantwortung bestehen können (vgl. Senatsbeschluss vom 23. August 1994 VII B 70/94, BFH/NV 1995, 412).
  • BFH, 31.08.1995 - I B 62/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Insbesondere kann der Hinweis darauf, daß eine Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, deren grundsätzliche Bedeutung nicht begründen (z. B. BFH-Beschluß vom 23. August 1994 VII B 70/94, BFH/NV 1995, 412).
  • BFH, 10.08.2004 - I B 202/03

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Erforderlichkeit einer

    Mit diesem Vortrag wird die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache indes nicht dargetan (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 79; in BFH/NV 2002, 1463; vom 23. August 1994 VII B 70/94, BFH/NV 1995, 412).
  • BFH, 30.09.1997 - VII B 32/97

    Voraussetzung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei der

    Ihre Beantwortung im Sinne der Vorentscheidung ergibt sich eindeutig aus Art. 10 Abs. 2 Anstrich 3 i. V. m. Art. 14 VO Nr. 1722/93. Zweifel an der zutreffenden Auslegung des Gemeinschaftsrechts bestehen nicht, so daß es nicht erforderlich ist, zu deren Klärung eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Zulassung der Revision zu ermöglichen (vgl. Bundesfinanzhof -- BFH --, Beschluß vom 23. August 1994 VII B 70/94, BFH/NV 1995, 412).
  • BFH, 10.06.1997 - VII B 198/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats reicht hierzu die bloße Behauptung, einer Rechtsfrage komme aufgrund der Vielzahl der sie betreffenden Fälle grundsätzliche Bedeutung zu, nicht aus (vgl. Senatsbeschluß vom 23. August 1994 VII B 70/94, BFH/NV 1995, 412).
  • FG Baden-Württemberg, 27.06.1995 - 2 K 178/91

    Besteuerung von Einkünften eines Grenzgängers im Inland; In der Schweiz erzielte

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  • BFH, 04.07.1995 - III B 38/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Allein der Hinweis darauf, daß eine Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden ist und verfassungsrechtlich zweifelhaft erscheint, genügt dafür nicht (Beschluß des BFH vom 23. August 1994 VII B 70/94, BFH/NV 1995, 412).
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