Weitere Entscheidung unten: BFH, 24.01.2002

Rechtsprechung
   BFH, 14.05.2002 - VII B 76/01 (1)   

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https://dejure.org/2002,13289
BFH, 14.05.2002 - VII B 76/01 (1) (https://dejure.org/2002,13289)
BFH, Entscheidung vom 14.05.2002 - VII B 76/01 (1) (https://dejure.org/2002,13289)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - VII B 76/01 (1) (https://dejure.org/2002,13289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler - Gegenvorstellung - Vorabentscheidung des EuGH - Auslegung von Gemeinschaftsrecht - Rechtliches Gehör - Gebot des gesetzlichen Richters

  • Judicialis

    -

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  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.01.1995 - V B 45/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 14.05.2002 - VII B 76/01
    Diese Voraussetzungen müssten nicht nur substantiiert dargetan werden (BFH-Beschluss vom 10. Januar 1995 VII R 85/93 und VII B 226/93, BFH/NV 1995, 804, m.w.N.), sondern auch erfüllt sein.
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BFH, 14.05.2002 - VII B 76/01
    Soweit ausnahmsweise nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322) und der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. im Einzelnen Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., Vor § 115 Anm. 27) eine Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird, geschieht dies nur in Fällen, in denen die Entscheidung offenkundig unter Verstoß gegen das sich aus Art. 101 des Grundgesetzes (GG) ergebende Gebot des gesetzlichen Richters ergangen ist oder auf einer offenkundigen Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. März 1997 V S 3, 4/97, BFH/NV 1997, 887, und vom 27. Juli 1999 VII B 300/98, BFH/NV 2000, 67).
  • BFH, 27.07.1999 - VII B 300/98

    Unzulässige Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 14.05.2002 - VII B 76/01
    Soweit ausnahmsweise nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322) und der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. im Einzelnen Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., Vor § 115 Anm. 27) eine Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird, geschieht dies nur in Fällen, in denen die Entscheidung offenkundig unter Verstoß gegen das sich aus Art. 101 des Grundgesetzes (GG) ergebende Gebot des gesetzlichen Richters ergangen ist oder auf einer offenkundigen Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. März 1997 V S 3, 4/97, BFH/NV 1997, 887, und vom 27. Juli 1999 VII B 300/98, BFH/NV 2000, 67).
  • BFH, 15.03.1999 - V S 5/99

    Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 14.05.2002 - VII B 76/01
    Eine Kostenentscheidung ist im vorliegenden Verfahren nicht zu treffen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228).
  • BFH, 10.01.1995 - VII R 85/93
    Auszug aus BFH, 14.05.2002 - VII B 76/01
    Diese Voraussetzungen müssten nicht nur substantiiert dargetan werden (BFH-Beschluss vom 10. Januar 1995 VII R 85/93 und VII B 226/93, BFH/NV 1995, 804, m.w.N.), sondern auch erfüllt sein.
  • BFH, 14.03.1997 - V S 3/97

    Statthaftigkeit einer förmlichen Gegenvorstellung im finanzgerichtlichen

    Auszug aus BFH, 14.05.2002 - VII B 76/01
    Soweit ausnahmsweise nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322) und der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. im Einzelnen Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., Vor § 115 Anm. 27) eine Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird, geschieht dies nur in Fällen, in denen die Entscheidung offenkundig unter Verstoß gegen das sich aus Art. 101 des Grundgesetzes (GG) ergebende Gebot des gesetzlichen Richters ergangen ist oder auf einer offenkundigen Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. März 1997 V S 3, 4/97, BFH/NV 1997, 887, und vom 27. Juli 1999 VII B 300/98, BFH/NV 2000, 67).
  • BFH, 08.09.2015 - V B 5/15

    Festsetzungsfrist von Zinsbescheiden - Verschulden des FA - Aussetzung des

    Eine Aussetzung des Beschwerdeverfahrens entsprechend § 74 FGO zur Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH kommt nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht in Betracht (BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2003 III B 98/02, BFH/NV 2003, 1214; vom 14. Mai 2002 VII B 76/01, nicht veröffentlicht, sowie vom 29. Oktober 1998 V B 87/98, BFH/NV 1999, 681).
  • BFH, 06.06.2003 - III B 98/02

    NZB: Begründungsanforderungen, Begründungsfrist, Vorabentscheidungsersuchen an

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist im Übrigen nur über den Zugang zum BFH zu entscheiden, so dass eine Aussetzung der Vollziehung und ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften oder auch die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht in Betracht kommt (BFH-Beschluss vom 14. Mai 2002 VII B 76/01, nicht veröffentlicht --n.v.--; die Verfassungsbeschwerde dagegen hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen: Beschluss vom 17. Dezember 2002 1 BvR 1320/02, Deutsche Steuer-Zeitung 2003, 205).
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Rechtsprechung
   BFH, 24.01.2002 - VII B 76/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14111
BFH, 24.01.2002 - VII B 76/01 (https://dejure.org/2002,14111)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2002 - VII B 76/01 (https://dejure.org/2002,14111)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - VII B 76/01 (https://dejure.org/2002,14111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Ungenehmigte Warenbeförderung - LKW - Hauptzollamt - Vorübergehende Verwendung - Formlose Bewilligung - Steueränderungsbescheid

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO a.F. § 115 Abs. 3 Satz 3; ; 2.FGOÄndG Art. 4

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.01.1992 - II B 64/91

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Auszug aus BFH, 24.01.2002 - VII B 76/01
    Dazu gehören Ausführungen, aus denen sich ergibt, dass es sich um aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Rechtsfragen handelt (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676) und inwiefern die richtige Antwort auf die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu ihr in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (Klärungsbedürftigkeit, vgl. BFH-Beschluss vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 21.08.1986 - V B 46/86

    Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe

    Auszug aus BFH, 24.01.2002 - VII B 76/01
    Dazu gehören Ausführungen, aus denen sich ergibt, dass es sich um aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Rechtsfragen handelt (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676) und inwiefern die richtige Antwort auf die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu ihr in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (Klärungsbedürftigkeit, vgl. BFH-Beschluss vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
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