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   BFH, 19.10.2012 - VII B 79/12   

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https://dejure.org/2012,38597
BFH, 19.10.2012 - VII B 79/12 (https://dejure.org/2012,38597)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2012 - VII B 79/12 (https://dejure.org/2012,38597)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2012 - VII B 79/12 (https://dejure.org/2012,38597)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch abgelehnten Antrag auf Terminsverlegung - Prozessverschleppungsabsicht

  • openjur.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch abgelehnten Antrag auf Terminsverlegung; Prozessverschleppungsabsicht

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, ZPO § 227
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch abgelehnten Antrag auf Terminsverlegung - Prozessverschleppungsabsicht

  • Bundesfinanzhof

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch abgelehnten Antrag auf Terminsverlegung - Prozessverschleppungsabsicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 227 ZPO
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch abgelehnten Antrag auf Terminsverlegung - Prozessverschleppungsabsicht

  • rewis.io

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch abgelehnten Antrag auf Terminsverlegung - Prozessverschleppungsabsicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 227 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die fehlerhafte Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör und der abgelehnte Antrag auf Terminsverlegung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren bei Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung wegen geschäftlicher Termine des Klägers im Ausland

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Terminverlegung wegen geschäftlichem Termin?

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.02.1992 - V R 38/85

    Rüge der Verweigerung rechtlichen Gehörs - Rechtspflicht zur Aufhebung und

    Auszug aus BFH, 19.10.2012 - VII B 79/12
    Der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs kann durch eine unzutreffende Behandlung eines Antrags auf Änderung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung verletzt sein (ständige Rechtsprechung, Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Februar 1992 V R 38/85, BFH/NV 1993, 102; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 IV B 25/00, BFH/NV 2001, 1579; Senatsbeschluss vom 3. Februar 2003 VII B 13/02, BFH/NV 2003, 797, jeweils m.w.N.).

    Bei der Prüfung der Gründe muss das FG zugunsten des Beteiligten berücksichtigen, dass es einzige Tatsacheninstanz ist und der Beteiligte ein Recht darauf hat, seine Sache in der mündlichen Verhandlung selbst zu vertreten (ständige Rechtsprechung, Senatsbeschluss vom 9. Januar 1992 VII B 81/91, BFH/NV 1993, 29; BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 102, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 09.01.1992 - VII B 81/91

    Voraussetzungen für die Verlegung eines Termins

    Auszug aus BFH, 19.10.2012 - VII B 79/12
    Bei der Prüfung der Gründe muss das FG zugunsten des Beteiligten berücksichtigen, dass es einzige Tatsacheninstanz ist und der Beteiligte ein Recht darauf hat, seine Sache in der mündlichen Verhandlung selbst zu vertreten (ständige Rechtsprechung, Senatsbeschluss vom 9. Januar 1992 VII B 81/91, BFH/NV 1993, 29; BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 102, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.06.2001 - IV B 25/00

    Verfahrensfehler - Gewährung von rechtlichem Gehör - Überwiegende

    Auszug aus BFH, 19.10.2012 - VII B 79/12
    Der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs kann durch eine unzutreffende Behandlung eines Antrags auf Änderung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung verletzt sein (ständige Rechtsprechung, Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Februar 1992 V R 38/85, BFH/NV 1993, 102; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 IV B 25/00, BFH/NV 2001, 1579; Senatsbeschluss vom 3. Februar 2003 VII B 13/02, BFH/NV 2003, 797, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 19.10.2012 - VII B 79/12
    Die schlüssige Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör, weil das Gericht verfahrensfehlerhaft in Abwesenheit des Klägers aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat, erfordert keine Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802).
  • BFH, 03.02.2003 - VII B 13/02

    NZB - Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 19.10.2012 - VII B 79/12
    Der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs kann durch eine unzutreffende Behandlung eines Antrags auf Änderung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung verletzt sein (ständige Rechtsprechung, Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Februar 1992 V R 38/85, BFH/NV 1993, 102; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 IV B 25/00, BFH/NV 2001, 1579; Senatsbeschluss vom 3. Februar 2003 VII B 13/02, BFH/NV 2003, 797, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.03.2020 - VII B 206/18

    Ehrenamtliche Tätigkeit als erheblicher Grund für Terminsverlegung

    Der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs kann durch eine unzutreffende Behandlung eines Antrags auf Änderung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung verletzt sein (ständige Rechtsprechung, s. Senatsbeschlüsse vom 19.10.2012 - VII B 79/12, BFH/NV 2013, 225; vom 12.01.2004 - VII B 122/03, BFH/NV 2004, 654, und vom 03.02.2003 - VII B 13/02, BFH/NV 2003, 797, jeweils m.w.N.).

    Bei der Prüfung der Gründe muss das FG zugunsten des Beteiligten berücksichtigen, dass es einzige Tatsacheninstanz ist und der Beteiligte ein Recht darauf hat, seine Sache in der mündlichen Verhandlung selbst zu vertreten (ständige Rechtsprechung, s. Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 225, m.w.N.).

    Demgegenüber waren zu dem anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung nur der Kläger und der Vertreter des FA geladen, so dass die begehrte Verlegung ohne erheblichen Aufwand möglich gewesen wäre; auch dies hätte das FG berücksichtigen müssen (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 225).

  • BFH, 28.11.2016 - I B 16/16

    Antrag auf Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung

    Bei der Prüfung der Gründe muss das FG zugunsten des Beteiligten berücksichtigen, dass es einzige Tatsacheninstanz ist und der Beteiligte ein Recht hat, seine Sache in der mündlichen Verhandlung zu vertreten (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 2012 VII B 79/12, BFH/NV 2013, 225; vom 13. September 2013 IX B 63/13, BFH/NV 2014, 53).
  • BFH, 25.06.2014 - VII B 183/13

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Verfahrensmängel

    Nach der Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde hob der Bundesfinanzhof (BFH) dieses Urteil auf und verwies die Sache zurück an das Finanzgericht (FG), da die mündliche Verhandlung zu Unrecht in Abwesenheit des Klägers durchgeführt worden sei (Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2012 VII B 79/12, BFH/NV 2013, 225).
  • BFH, 14.02.2019 - VIII B 58/18

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Verfahrensmangel - Terminsverlegung

    Bei der Prüfung der Gründe muss das FG zugunsten des Beteiligten berücksichtigen, dass es einzige Tatsacheninstanz ist und der Beteiligte ein Recht hat, seine Sache in der mündlichen Verhandlung zu vertreten (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2012 VII B 79/12, BFH/NV 2013, 225, m.w.N.).
  • BFH, 13.09.2013 - IX B 63/13

    Ablehnung einer Terminsverlegung

    Bei der Prüfung der Gründe muss das FG zugunsten des Beteiligten berücksichtigen, dass es einzige Tatsacheninstanz ist und der Beteiligte ein Recht hat, seine Sache in der mündlichen Verhandlung zu vertreten (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2012 VII B 79/12, BFH/NV 2013, 225, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Zusage gemäß §§ 204-207

    Ein solcher Verdacht kann z.B. dann bestehen, wenn ein Beteiligter wiederholt Anträge auf Terminsänderung stellt und es an der insoweit gebotenen Mitwirkung an einer zügigen Durchführung des Klageverfahrens fehlen lässt (vgl. BFH-Beschluss vom 19.10.2012 VII B 79/12, BFHN/V 2013, 225).
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