Rechtsprechung
| BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richterablehnung; Strafanzeige gegen Richter als Befangenheitsgrund?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ... (23)
- BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02
Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung
Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH, Beschluss vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480).Abgesehen davon, dass diese Vorwürfe wenn nicht schon unsubstantiiert so doch, wie vom Senat bereits im Verfahren VII K 4/02 und VII S 38/02 ausgeführt, jedenfalls unberechtigt sind, sind sie auch deswegen nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit der genannten Richter zu begründen, weil allein angebliche Fehler des Gerichts in früheren Verfahren nicht auf eine Befangenheit der genannten Richter gegenüber dem Beschwerdeführer hindeuten (vgl. BFH/NV 1999, 480, ständige Rechtsprechung).
- BFH, 28.11.2001 - VII B 67/01 Die Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung sei vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 27. August 1998 VII B 8/98 (BFH/NV 1999, 480) als unbegründet zurückgewiesen worden.
Die Behauptung, er mache dieselben Befangenheitsgründe wie in dem Verfahren VII B 8/98 geltend, sei falsch.
Das FG könne sich auch nicht auf den BFH-Beschluss vom 27. August 1998 VII B 8/98 berufen, da dieser einen eklatanten Tatsachen- und Rechtsfehler enthalte.
Die Rechtsprechung hat dies bei gravierenden Verfahrensfehlern oder einer Häufung von Rechtsverstößen angenommen, die auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 480, m.w.N.).
Er stützt sein Ablehnungsgesuch, wovon das FG zutreffend ausgegangen ist, überwiegend auf Befangenheitsgründe, die bereits Gegenstand der Entscheidung des beschließenden Senats in BFH/NV 1999, 480 waren.
Das erneute Vorbringen des Antragstellers rechtfertigt auch nach wiederholter Prüfung keine andere Entscheidung, weshalb der Senat, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Ausführungen in dem Beschluss in BFH/NV 1999, 480 Bezug nimmt.
- BFH, 10.12.2001 - X B 41/01 Die hiergegen gerichtete Beschwerde sei vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 27. August 1998 VII B 8/98 (BFH/NV 1999, 480) als unbegründet zurückgewiesen worden.
Mit seiner Beschwerde trägt der Kläger vor: Die Behauptung, er mache dieselben Befangenheitsgründe wie in dem Verfahren in BFH/NV 1999, 480 geltend, sei falsch.
Das FG könne sich auch nicht auf den BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 480 berufen, da dieser einen eklatanten Tatsachen- und Rechtsfehler enthalte.
Der Kläger stützt sein Ablehnungsgesuch, wovon das FG zutreffend ausgegangen ist, überwiegend auf Befangenheitsgründe, die bereits Gegenstand der Entscheidung des VII. Senats in BFH/NV 1999, 480 waren.
- BFH, 01.04.2003 - VII S 7/03
Richterablehnung, Missbrauch
Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH, Beschluss vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480).Abgesehen davon, dass diese Vorwürfe wenn nicht schon unsubstantiiert so doch, wie vom Senat bereits in dem den Kläger ebenfalls betreffenden Verfahren ... ausgeführt, jedenfalls unberechtigt sind, sind sie auch deswegen nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit der genannten Richter zu begründen, weil allein angebliche Fehler des Gerichts in früheren Verfahren nicht auf eine Befangenheit der genannten Richter gegenüber dem Kläger hindeuten (vgl. BFH/NV 1999, 480, ständige Rechtsprechung).
- BFH, 09.01.2009 - V B 23/08
Nichtigkeit des UStG - Umsatzsteuer-Nachschau - Abhängigkeit der Zulässigkeit der …
Dabei kommt es darauf an, ob der Prozessbeteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH-Beschlüsse vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480, und vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422). - BFH, 11.02.2003 - VII S 41/02 Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH, Beschluss vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480).
Abgesehen davon, dass diese Vorwürfe wenn nicht schon unsubstantiiert so doch, wie vom Senat bereits im Verfahren VII K 4/02 und VII S 38/02 ausgeführt, jedenfalls unberechtigt sind, sind sie auch deswegen nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit der genannten Richter zu begründen, weil allein angebliche Fehler des Gerichts in früheren Verfahren nicht auf eine Befangenheit der genannten Richter gegenüber dem Beschwerdeführer hindeuten (vgl. BFH/NV 1999, 480, ständige Rechtsprechung).
- BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08
Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung bei mehreren …
Dabei kommt es darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480; vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422). - BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 16.12.2009 - V B 23/08
Keine Gesamtnichtigkeit des UStG - Anwendung des § 68 FGO bei Ersatz von …
Dabei kommt es darauf an, ob der Prozessbeteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH-Beschlüsse vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480, und vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422). - FG Saarland, 24.10.2002 - 2 K 115/02
Regelmäßig keine zulässige Anfechtung einer Anrechnungsverfügung; Vorrang des …
Dies gilt insbesondere für die Frage der Anrechnung von bereits geleisteten Zahlungen (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 17. September 1998 I B 2/98, BFH/NV 1999, 480).Insoweit gilt nichts anderes als für die mit dem Steuerfestsetzungsbescheid verbundene Verfügung über die Abrechnung geleisteter Zahlungen (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 17. September 1998 I B 2/98, BFH/NV 1999, 480).
- BFH, 16.02.2006 - VII S 2/06
Befangenheitsantrag; Anhörungsrüge nach § 133a FGO
- BFH, 22.11.2007 - II S 11/07
Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers wegen fehlerhafter Kollegialentscheidung - …
- BFH, 21.04.2008 - IV B 84/07
Missbräuchliche Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
- BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08
Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - fehlerhafte Entscheidung des …
- BFH, 04.04.2008 - IX B 171/07
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Mitwirkung eines Richters an früheren, …
- BFH, 18.08.2000 - V B 32/00
Ablehnung eines Richters; unterlassene Bekanntgabe der dienstlichen Äußerung
- BFH, 30.06.2004 - VI S 1/03
PKH; Besorgnis der Befangenheit
- BFH, 17.02.2003 - VII S 40/02
Richterablehnung; Missbrauch
- BFH, 29.05.2007 - I B 73/07
Einlegung eines Rechtsmittels unter Verletzung des Vertretungserfordernisses; …
- BFH, 29.05.2007 - I S 3/07
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nach Ablauf der Rechtsmittelfrist; …
- FG Baden-Württemberg, 08.06.2005 - 13 K 97/02
Steuerstrafrecht - Keine Akteneinsicht ins Fallheft der Steufa
- FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 7 K 215/06
Erbteilspfändung des FA: Behauptung des Ausscheidens des Vollstreckungsschuldners …
- FG Köln, 21.01.2009 - 14 K 1192/08
Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmers
