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   BFH, 12.04.2005 - VII B 81/04   

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https://dejure.org/2005,9421
BFH, 12.04.2005 - VII B 81/04 (https://dejure.org/2005,9421)
BFH, Entscheidung vom 12.04.2005 - VII B 81/04 (https://dejure.org/2005,9421)
BFH, Entscheidung vom 12. April 2005 - VII B 81/04 (https://dejure.org/2005,9421)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 35; ; AO 1977 § ... 69; ; AO 1977 § 130 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 102 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; HGB § 49 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 130 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2
    Bestandskräftiger und rechtswidriger VA; Rücknahme

  • datenbank.nwb.de

    Ermessensfehlerfreie Ablehnung der Rücknahme eines rechtswidrigen unanfechtbaren Verwaltungsakts nach § 130 Abs. 1 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung für rückständige Steuern und steuerliche Nebenleistungen; Rücknahme eines bestandskräfigen Verwaltungsaktes; Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und Gerechtigkeit im Einzelfall; Überprüfung einer Ermessensentscheidung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.12.2001 - VII B 216/01

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 12.04.2005 - VII B 81/04
    Die Formulierung von Rechtsfragen von angeblich grundsätzlicher Bedeutung und der bloße Hinweis auf erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzeswidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2001 VII B 216/01, BFH/NV 2002, 923).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 12.04.2005 - VII B 81/04
    c) Soweit die Beschwerde in mehrfacher Hinsicht Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung erhebt, kann dies nicht zur Zulassung der Revision führen, weil hiermit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 III B 16/00, BFH/NV 2001, 202; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 22.06.1999 - VII B 244/98

    Gesamtvollstreckung; Feststellungsbescheid

    Auszug aus BFH, 12.04.2005 - VII B 81/04
    Mit dieser Begründung kann eine Rücknahme nur dann nicht abgelehnt werden, wenn vom Haftungsschuldner die Anstrengung eines Einspruchsverfahrens unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles billigerweise nicht erwartet werden konnte (Senatsurteil vom 26. März 1991 VII R 15/89, BFHE 164, 215, BStBl II 1991, 552; Senatsbeschluss vom 22. Juni 1999 VII B 244/98, BFH/NV 1999, 1583, jeweils m.w.N.; s.a. BFH-Urteil vom 9. März 1989 VI R 101/84, BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749).
  • BFH, 26.03.1991 - VII R 15/89

    Ablehnung einer Zurücknahme (§ 130 Abs. 1 AO 1977) wegen Umständen, die bei

    Auszug aus BFH, 12.04.2005 - VII B 81/04
    Mit dieser Begründung kann eine Rücknahme nur dann nicht abgelehnt werden, wenn vom Haftungsschuldner die Anstrengung eines Einspruchsverfahrens unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles billigerweise nicht erwartet werden konnte (Senatsurteil vom 26. März 1991 VII R 15/89, BFHE 164, 215, BStBl II 1991, 552; Senatsbeschluss vom 22. Juni 1999 VII B 244/98, BFH/NV 1999, 1583, jeweils m.w.N.; s.a. BFH-Urteil vom 9. März 1989 VI R 101/84, BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749).
  • BFH, 06.10.2000 - III B 16/00

    Verfahrensmangel bei fehlerhafter Beweiswürdigung?

    Auszug aus BFH, 12.04.2005 - VII B 81/04
    c) Soweit die Beschwerde in mehrfacher Hinsicht Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung erhebt, kann dies nicht zur Zulassung der Revision führen, weil hiermit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 III B 16/00, BFH/NV 2001, 202; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 09.03.1989 - VI R 101/84

    Verspätungszuschlag - Bemessung - Verwaltungsakte - Rücknahme

    Auszug aus BFH, 12.04.2005 - VII B 81/04
    Mit dieser Begründung kann eine Rücknahme nur dann nicht abgelehnt werden, wenn vom Haftungsschuldner die Anstrengung eines Einspruchsverfahrens unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles billigerweise nicht erwartet werden konnte (Senatsurteil vom 26. März 1991 VII R 15/89, BFHE 164, 215, BStBl II 1991, 552; Senatsbeschluss vom 22. Juni 1999 VII B 244/98, BFH/NV 1999, 1583, jeweils m.w.N.; s.a. BFH-Urteil vom 9. März 1989 VI R 101/84, BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749).
  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 12.04.2005 - VII B 81/04
    Der BFH hat das Vorliegen solcher Fehler dann bejaht, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sind (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
  • BFH, 23.09.2009 - XI R 56/07

    Keine Rücknahme eines Verspätungszuschlags wegen Eintritts einer

    Mit dieser Begründung kann das FA eine Rücknahme nur dann nicht ablehnen, wenn vom Adressaten des Verwaltungsakts die Anstrengung eines Rechtsbehelfsverfahrens unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls billigerweise nicht erwartet werden konnte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 164, 215, BStBl II 1991, 552; BFH-Beschluss vom 12. April 2005 VII B 81/04, BFH/NV 2005, 1478, m.w.N.).
  • BFH, 04.06.2008 - I R 9/07

    Rücknahme eines unanfechtbaren rechtswidrigen Haftungsbescheids

    b) Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Entscheidung des FA, die Rücknahme eines rechtswidrigen unanfechtbaren Verwaltungsakts gemäß § 130 Abs. 1 AO abzulehnen, in der Regel ermessensfehlerfrei, wenn der Adressat die Gründe, die seiner Auffassung nach eine Rücknahme rechtfertigen, mit einem fristgerecht eingelegten Einspruch gegen den Bescheid hätte vorbringen können und nicht besondere Umstände vorliegen, nach denen vom Adressaten die Rechtsverfolgung im Einspruchsverfahren unter Berücksichtigung aller Umstände billigerweise nicht erwartet werden konnte (s. BFH-Urteile vom 26. März 1991 VII R 15/89, BFHE 164, 215, BStBl II 1991, 552; vom 12. November 1991 VII K 34/90, BFH/NV 1992, 354; s.a. BFH-Beschluss vom 22. Juni 1999 VII B 244/98, BFH/NV 1999, 1583; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2001 I B 91/00, juris; BFH-Beschluss vom 12. April 2005 VII B 81/04, BFH/NV 2005, 1478).
  • VG Gelsenkirchen, 24.04.2013 - 13 K 1262/12

    Abfallgebühren; Bestandskraft; Rücknahme; Ermessen; Versäumnis des

    vgl. hierzu Thüringer Oberverwaltungsgericht (ThürOVG), Beschluss vom 22. August 2005 - 4 ZKO 654/05 - juris, Rdnr. 4; BayVGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - 6 BV 08.1087 -juris, Rdnr. 24. So auch die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zu § 130 AO, vgl. nur BFH, Beschluss vom 12. April 2005 - VII B 81/04 -, juris, Rdnr. 6, m.w.N.
  • OVG Thüringen, 22.08.2005 - 4 ZKO 654/05

    Benutzungsgebührenrecht; Keine Verpflichtung eines fehlerhaften Zweckverbandes

    Die Entscheidung, die Rücknahme eines rechtswidrigen unanfechtbaren Abgabenbescheides entsprechend § 130 Abs. 1 AO 1977 abzulehnen, ist regelmäßig ermessensfehlerfrei, wenn die Gründe, die nach Auffassung des Bescheidadressaten eine Rücknahme wegen Rechtswidrigkeit rechtfertigen, von Anfang an bestanden und mit einem rechtzeitigen Rechtsbehelf hätten vorgebracht werden können (BFH, Beschluss vom 12.04.2005 - VII B 81/04 -zitiert nach Juris; Beschluss vom 24.01.2001 - I B 91/00 - zitiert nach Juris; Urteil vom 26.03.1991 - VII R 15/89 - BFHE 164, 215).
  • VG Potsdam, 20.09.2019 - 8 K 518/19

    Kanalanschlussbeiträge von Grundstücken, die im Beitrittsgebiet bereits vor dem

    Geht ein Kläger nicht mit den gegebenen Rechtsmitteln und notfalls im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen den ursprünglichen Beitragsbescheid vor, ist die Ablehnung der nachträglichen Korrektur regelmäßig ermessensfehlerfrei, sofern nicht unter Berücksichtigung aller Umstände die Durchführung eines Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens billigerweise unzumutbar erscheint (vgl. BFH, Urteil vom 26. März 1991 - VII R 15/89 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 22. Juni 1999 - VII B 244/98 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 12. April 2005 - VII B 81/04 -, juris Rn. 6; Urteil vom 23. September 2009 - XI R 56/07 -, juris Rn. 24).
  • VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 1361/17
    Die Behörde kann daher, auch ohne nähere sachliche Prüfung, den Antrag allein mit der Begründung ablehnen, dass der Betroffene es versäumt habe, die Gründe, die seiner Auffassung nach eine Rücknahme rechtfertigen, mit einem fristgerecht eingelegten Rechtsmittel gegen den Bescheid vorzubringen und dass sie der Bestandskraft grds. den Vorrang einräume und für eine andere Beurteilung keinen Anlass sehe (vgl. BFH, Beschluss vom 12. April 2005 - VII B 81/04 -, juris, Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Januar 2007 - 9 LA 252/03 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 13.01.2020 - 6 K 2546/17

    Beiträge

    Die Behörde kann daher, auch ohne nähere sachliche Prüfung, den Antrag allein mit der Begründung ablehnen, dass der Betroffene es versäumt habe, die Gründe, die seiner Auffassung nach eine Rücknahme rechtfertigen, mit einem fristgerecht eingelegten Rechtsmittel gegen den Bescheid vorzubringen und dass sie der Bestandskraft grds. den Vorrang einräume und für eine andere Beurteilung keinen Anlass sehe (vgl. BFH, Beschluss vom 12. April 2005 - VII B 81/04 -, juris, Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Januar 2007 - 9 LA 252/03 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 29.10.2019 - 6 K 707/18

    Trinkwasserbeitrag; Anspruch auf Aufhebung der bestandkräftigen Beitragsbescheide

    Die Behörde kann daher, auch ohne nähere sachliche Prüfung, den Antrag allein mit der Begründung ablehnen, dass der Betroffene es versäumt habe, die Gründe, die seiner Auffassung nach eine Rücknahme rechtfertigen, mit einem fristgerecht eingelegten Rechtsmittel gegen den Bescheid vorzubringen und dass sie der Bestandskraft grds. den Vorrang einräume und für eine andere Beurteilung keinen Anlass sehe (vgl. BFH, Beschluss vom 12. April 2005 - VII B 81/04 -, juris, Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Januar 2007 - 9 LA 252/03 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 28.10.2019 - 6 K 707/18

    Trinkwasserbeitrag

    Die Behörde kann daher, auch ohne nähere sachliche Prüfung, den Antrag allein mit der Begründung ablehnen, dass der Betroffene es versäumt habe, die Gründe, die seiner Auffassung nach eine Rücknahme rechtfertigen, mit einem fristgerecht eingelegten Rechtsmittel gegen den Bescheid vorzubringen und dass sie der Bestandskraft grds. den Vorrang einräume und für eine andere Beurteilung keinen Anlass sehe (vgl. BFH, Beschluss vom 12. April 2005 - VII B 81/04 -, juris, Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Januar 2007 - 9 LA 252/03 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 10.09.2019 - 6 K 953/17

    Rücknahme eines bestandskräftigen Trinkwasseranschlussbeitragsbescheides

    Die Behörde kann daher, auch ohne nähere sachliche Prüfung, den Antrag allein mit der Begründung ablehnen, dass der Betroffene es versäumt habe, die Gründe, die seiner Auffassung nach eine Rücknahme rechtfertigen, mit einem fristgerecht eingelegten Rechtsmittel gegen den Bescheid vorzubringen und dass sie der Bestandskraft grds. den Vorrang einräume und für eine andere Beurteilung keinen Anlass sehe (vgl. BFH, Beschluss vom 12. April 2005 - VII B 81/04 -, juris, Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Januar 2007 - 9 LA 252/03 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • FG Münster, 21.02.2008 - 8 K 38/05

    Anforderungen an die Ermessensausübung i.R.e. Entscheidung über die Rücknahme

  • FG Hessen, 23.11.2006 - 4 K 3437/04

    Rücknahme; Verwaltungsakt; Haftungsbescheid; Ermessen; Ermessensreduzierung auf

  • VG Cottbus, 03.09.2019 - 6 K 732/17

    Rücknahme eines rechtswidrigen Trinkwasseranschlussbeitragsbescheides

  • VG Cottbus, 19.11.2019 - 6 K 2551/17

    Beiträge

  • VG Arnsberg, 14.05.2007 - 5 K 273/06

    Antrag auf Rücknahme eines Vergnügungssteuerbescheids aufgrund unzulässiger

  • VG Arnsberg, 07.02.2007 - 5 K 792/06

    Rechtmäßigkeit der Pauschbesteuerung von Geldspielautomaten; Anspruch auf

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