Rechtsprechung
   BFH, 18.08.2011 - VII B 9/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16654
BFH, 18.08.2011 - VII B 9/11 (https://dejure.org/2011,16654)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2011 - VII B 9/11 (https://dejure.org/2011,16654)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2011 - VII B 9/11 (https://dejure.org/2011,16654)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,16654) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Bindung des FA an die in einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge - Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung - Änderung des Lohnsteuerabzugs

  • openjur.de

    Keine Bindung des FA an die in einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge; Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung; Änderung des Lohnsteuerabzugs

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 36 Abs 2 Nr 2, EStG § 41c Abs 3 S 1
    Keine Bindung des FA an die in einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge - Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung - Änderung des Lohnsteuerabzugs

  • Bundesfinanzhof

    Keine Bindung des FA an die in einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge - Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung - Änderung des Lohnsteuerabzugs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 2 Nr 2 EStG 2002, § 41c Abs 3 S 1 EStG 2002
    Keine Bindung des FA an die in einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge - Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung - Änderung des Lohnsteuerabzugs

  • IWW
  • rewis.io

    Keine Bindung des FA an die in einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge - Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung - Änderung des Lohnsteuerabzugs

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Bindung des FA an die in einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge - Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung - Änderung des Lohnsteuerabzugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit einer Frage im Zusammenhang mit der Bindungswirkung einer Lohnsteuerbescheinigung i.R.d. Einkommensteuerveranlagung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Bindung des Finanzamts an die vom Arbeitgeber ausgestellte Lohnsteuerbescheinigung; Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber; Änderung des Lohnsteuerabzugs i.S. des § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.10.2001 - VI R 36/96

    Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung - Lohnsteuerbescheinigung -

    Auszug aus BFH, 18.08.2011 - VII B 9/11
    Vielmehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) --und ist daher nicht klärungsbedürftig--, dass die Lohnsteuerbescheinigung lediglich einen widerlegbaren Beweis im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erbringt und somit bei der Veranlagung keine Bindung an ihren Inhalt besteht (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 36/96, BFH/NV 2002, 340; vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BFHE 220, 124, BStBl II 2008, 434; BFH-Beschluss vom 7. Februar 2008 VI B 110/07, BFH/NV 2008, 944).
  • BFH, 13.12.2007 - VI R 57/04

    Zur Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

    Auszug aus BFH, 18.08.2011 - VII B 9/11
    Vielmehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) --und ist daher nicht klärungsbedürftig--, dass die Lohnsteuerbescheinigung lediglich einen widerlegbaren Beweis im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erbringt und somit bei der Veranlagung keine Bindung an ihren Inhalt besteht (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 36/96, BFH/NV 2002, 340; vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BFHE 220, 124, BStBl II 2008, 434; BFH-Beschluss vom 7. Februar 2008 VI B 110/07, BFH/NV 2008, 944).
  • BFH, 07.02.2008 - VI B 110/07

    Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung nur eingeschränkt möglich

    Auszug aus BFH, 18.08.2011 - VII B 9/11
    Vielmehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) --und ist daher nicht klärungsbedürftig--, dass die Lohnsteuerbescheinigung lediglich einen widerlegbaren Beweis im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erbringt und somit bei der Veranlagung keine Bindung an ihren Inhalt besteht (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 36/96, BFH/NV 2002, 340; vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BFHE 220, 124, BStBl II 2008, 434; BFH-Beschluss vom 7. Februar 2008 VI B 110/07, BFH/NV 2008, 944).
  • BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 3/19 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Eine Bindungswirkung entfaltet das Lohnsteuerabzugsverfahren bei der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht (BFH Beschluss vom 29.11.2017 - VI B 45/17 - juris RdNr 8; BFH Beschluss vom 30.12.2010 - III R 50/09 - juris RdNr 10 f; BFH Urteil vom 19.10.2001 - VI R 36/96 - juris RdNr 13; Eisgruber in Kirchhof/Seer, EStG, 19. Aufl 2020, § 46 RdNr 6; Kulosa in Schmidt, EStG, 39. Aufl 2020, § 46 RdNr 3; vgl auch BFH Beschluss vom 18.8.2011 - VII B 9/11 - juris RdNr 8 zur fehlenden Bindung der Finanzbehörden bei der Einkommensteuerveranlagung an die in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene Lohnsteuer).
  • BAG, 07.05.2013 - 10 AZB 8/13

    Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung - Rechtsweg

    Eine abweichende Einkommensteuerveranlagung ist durch eine unrichtige Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgeschlossen, da dieser lediglich eine widerlegbare Beweiswirkung bei der Veranlagung zukommt (BFH 18. August 2011 - VII B 9/11 - Rn. 8) .
  • FG Münster, 24.04.2012 - 6 K 1498/11

    Korrespondenzprinzip

    Einigkeit besteht allerdings darin, dass es für die Finanzbehörde im Anrechnungs- und Abrechnungsverfahren keine Bindung an die in einer LSt-Bescheinigung ausgewiesenen Beträge gibt (BFH-Beschluss vom 18.08.2011, VII B 9/11, BFH/NV 2011, 242) - zum Stand der Rechtsprechung der unterschiedlichen Fallgestaltungen mit entsprechend unterschiedlichen Ergebnissen vgl. auch Urteil des FG Hamburg vom 15.06.2011, 3 K 135/10, EFG 2011, 1790; das FG Hamburg meint ein Abrücken des BFH von einer eher formalen Betrachtungsweise des Korrespondenzprinzips feststellen zu können hin zu Ergebnissen, die an einer materiellen Gerechtigkeit orientiert sind.
  • FG Münster, 14.12.2011 - 10 K 811/11

    Eröffnung des Finanzrechtswegs, Bindung an Verweisungsbeschluss, Örtliche

    Eine abweichende Einkommensteuerveranlagung ist durch eine unrichtige Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgeschlossen, da dieser lediglich eine widerlegbare Beweiswirkung bei der Veranlagung zukommt (BFH-Beschlüsse vom 18.08.2011 VII B 9/11, BFH/NV 2011, 2042 und vom 07.02.2008 VI B 110/07, BFH/NV 2008, 944); eine Bindungswirkung kommt ihr nicht zu (BFH-Beschluss vom 30.12.2010 III R 50/09, BFH/NV 2011, 786).
  • LAG Hamm, 04.10.2013 - 10 Sa 621/13

    Steuerliche Behandlung einer Nachtschichtzulage

    Eine abweichende Einkommensteuerveranlagung ist durch eine unrichtige Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgeschlossen, da dieser nur eine widerlegbare Beweiswirkung bei der Veranlagung zukommt (vgl. BFH 18. August 2011 - VII B 9/11 - jurisRn. 8) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht