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   BFH, 23.04.2007 - VII B 92/06   

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https://dejure.org/2007,2745
BFH, 23.04.2007 - VII B 92/06 (https://dejure.org/2007,2745)
BFH, Entscheidung vom 23.04.2007 - VII B 92/06 (https://dejure.org/2007,2745)
BFH, Entscheidung vom 23. April 2007 - VII B 92/06 (https://dejure.org/2007,2745)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 4; ; AO § 69; ; AO § 35; ; InsO § 130 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 4; AO § 69 § 35; InsO §§ 130 ff.
    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: keine Berücksichtigung des hypothetischen Kausalverlaufs bei gedachter Anfechtung von Steuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter im Falle der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme ...

  • datenbank.nwb.de

    Haftung des GmbH-Geschäftsführer: keine Berücksichtigung des hypothetischen Kausalverlaufs bei gedachter Anfechtung von Steuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter im Falle der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftsführerhaftung: hier Haftungsinanspruchnahme eines Prokuristen ? Keine Berücksichtigung des hypothetischen Kausalverlaufs bei gedachter Anfechtung von Steuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter im Fall der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerliche Haftung des Geschäftsführers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerliche Haftung des Geschäftsführers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung von hypothetischen Betrachtungen über eine mögliche Anfechtung etwaiger Steuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter bei der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtbarkeit, Haftung für Steuerschulden, Pflichtverletzung und Kausalität

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Mit umfassender Bankvollmacht ausgestattete GmbH-Geschäftsführer haften regelmäßig auch für Steuerschulden der Gesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 217, 209
  • ZIP 2007, 1659
  • NZI 2008, 28
  • NZI 2008, 44
  • NZI 2008, 48
  • BB 2007, 1829
  • DB 2007, 1795
  • BStBl II 2009, 622
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.12.2005 - VII B 124/05

    Geschäftsführerhaftung; Insolvenzverfahren - LSt-Zahlung als anfechtbare

    Auszug aus BFH, 23.04.2007 - VII B 92/06
    Wie der Senat bereits entschieden hat, könnte sich die Frage nach der Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe --die der Senat bisher offen gelassen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2005 VII B 124-125/05, BFH/NV 2006, 897)-- nur dann stellen, wenn eine gedachte Insolvenzanfechtung hätte Erfolg haben können, d.h. wenn die Erfüllung der insolvenzrechtlichen Voraussetzungen für eine Anfechtung nach §§ 130 ff. InsO angenommen werden könnte (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 2007 VII R 67/05, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BFH, 10.11.1994 - IV R 44/94

    Bei Aussetzung der Vollziehung sind steuerliche Auswirkungen in anderen

    Auszug aus BFH, 23.04.2007 - VII B 92/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bestehen solche Zweifel, wenn bei summarischer Prüfung des Bescheides neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung einer Rechtsfrage bewirken (BFH-Entscheidungen vom 15. Juli 1998 I B 134/97, BFH/NV 1999, 372, und vom 10. November 1994 IV R 44/94, BFHE 176, 303, BStBl II 1995, 814, m.w.N.).
  • BFH, 27.02.2007 - VII R 67/05

    Lohnsteuer - Lohnsteuerabzugsverfahren - Haftung - Haftungsquote - Insolvenz -

    Auszug aus BFH, 23.04.2007 - VII B 92/06
    Wie der Senat bereits entschieden hat, könnte sich die Frage nach der Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe --die der Senat bisher offen gelassen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2005 VII B 124-125/05, BFH/NV 2006, 897)-- nur dann stellen, wenn eine gedachte Insolvenzanfechtung hätte Erfolg haben können, d.h. wenn die Erfüllung der insolvenzrechtlichen Voraussetzungen für eine Anfechtung nach §§ 130 ff. InsO angenommen werden könnte (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 2007 VII R 67/05, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BFH, 15.07.1998 - I B 134/97

    Anschlussbeschwerde; KSt-Pflicht ausländischer KapG

    Auszug aus BFH, 23.04.2007 - VII B 92/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bestehen solche Zweifel, wenn bei summarischer Prüfung des Bescheides neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung einer Rechtsfrage bewirken (BFH-Entscheidungen vom 15. Juli 1998 I B 134/97, BFH/NV 1999, 372, und vom 10. November 1994 IV R 44/94, BFHE 176, 303, BStBl II 1995, 814, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2007 - VII R 65/05

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

    Denn wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 23. April 2007 VII B 92/06, zur Veröffentlichung bestimmt), kommt die Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen ohnehin nicht in Betracht, wenn das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse ablehnt.
  • BFH, 04.12.2007 - VII R 18/06

    Keine Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen bei der

    Denn wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 23. April 2007 VII B 92/06, BFHE 217, 209), kommt die Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen ohnehin nicht in Betracht, wenn das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse ablehnt.
  • BFH, 25.04.2013 - VII B 245/12

    Mittelvorsorgepflicht des Geschäftsführers im Falle der Aufgabe seines Amtes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestehen solche Zweifel, wenn bei summarischer Prüfung des Bescheids neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung einer Rechtsfrage bewirken (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 23. April 2007 VII B 92/06, BFHE 217, 209, BStBl II 2009, 622, m.w.N.).
  • BFH, 19.09.2007 - VII R 39/05

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers in der Insolvenz; keine Berücksichtigung

    Denn wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 23. April 2007 VII B 92/06, BFH/NV 2007, 1736), kommt die Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen ohnehin nicht in Betracht, wenn das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse ablehnt.
  • FG Köln, 06.11.2014 - 13 K 1065/13

    Haftung: Umfang der Haftung eines Geschäftsführers bei späterer (hypothetischer)

    So hat er es im Beschluss vom 23. April 2007 (VII B 92/06, BFHE 217, 209, BStBl II 2009, 622) abgelehnt, bei einem mangels Masse nicht eröffneten Insolvenzverfahren eine Haftung zu verneinen, wenn etwaige Zahlungen bei hypothetischer Annahme einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens und einer möglichen Anfechtung etwaiger Steuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter hätten zurückgewährt werden müssen.
  • FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2243/12

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen

    Der Prokurist eines Unternehmens kommt grundsätzlich neben den gesetzlichen Vertretern i.S. des § 34 Abs. 1 AO als Haftungsschuldner in Betracht, vgl. § 35 AO (zu den Voraussetzungen der Haftungsinanspruchnahme eines Prokuristen s.a. BFH, Beschluss v. 23.04.2007, VII B 92/06, juris).
  • BFH, 05.06.2007 - VII R 30/06

    Keine Berücksichtigung eines hypothetischen Kausalverlaufs bei der

    Denn wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 23. April 2007 VII B 92/06), kommt die Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen ohnehin nicht in Betracht, wenn das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse ablehnt.
  • BFH, 04.07.2007 - VII B 268/06

    Haftungsrechtliche Berücksichtigung einer Pflichtenkollision

    Unter Berücksichtigung dieses Umstandes ist für hypothetische Betrachtungen über eine mögliche Anfechtung und Rückgewähr etwaiger Steuerzahlungen durch das FA von vornherein kein Raum (Senatsbeschluss vom 23. April 2007 VII B 92/06, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
  • FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2245/12

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen

    Der Prokurist eines Unternehmens kommt grundsätzlich neben den gesetzlichen Vertretern i.S. des § 34 Abs. 1 AO als Haftungsschuldner in Betracht, vgl. § 35 AO (zu den Voraussetzungen der Haftungsinanspruchnahme eines Prokuristen s.a. BFH, Beschluss v. 23.04.2007, VII B 92/06, juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 15.09.2008 - 1 K 698/08

    Haftung eines Steuerberaters in seiner Funktion als Sequester für nicht

    Denn wie der BFH bereits entschieden hat (BFH Beschluss vom 23.04.07, VII B 92/06, BFH/NV 2007, 1736), kommt die Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen ohnehin nicht in Betracht, wenn das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens mangels Masse ablehnt.
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