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BVerwG, 29.11.1974 - VII C 102.72 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausgestaltung des Führerscheins bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung - Streichung des Prüfvermerks in einem neu erteilten Führerschein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 26.10.1972 - Bf II 3/72
- BVerwG, 29.11.1974 - VII C 102.72
Papierfundstellen
- DÖV 1975, 212
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69
Abhörurteil
Auszug aus BVerwG, 29.11.1974 - VII C 102.72
Gleiches gilt von der Auffassung des Klägers, die Ausgestaltung des Führerscheins und die Streichung des Prüfvermerks in seinem Falle verstoße gegen Art. 1 GG und verletze seine Menschenwürde; die Annahme ist abwegig, hier werde der Mensch zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht und kurzerhand von Obrigkeits wegen über ihn verfügt (vgl. BVerfGE 30, 1 [40 m.w.N.]) oder ihm gar, wie es in BVerfGE 30, 1 (26) für eine Verletzung der Würde des Menschen vorausgesetzt wird, eine "verächtliche Behandlung" zuteil.
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2009 - 3 M 575/08
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens
Die durch die Verwaltungsbehörde ausgesprochene Entziehung der Fahrerlaubnis dient nur dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern und stellt deshalb keine Strafe dar (so BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - VII C 102.72 - DAR 1975, 138).