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   BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58   

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https://dejure.org/1959,4
BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58 (https://dejure.org/1959,4)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1959 - VII C 104.58 (https://dejure.org/1959,4)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1959 - VII C 104.58 (https://dejure.org/1959,4)
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Nichtversetzung in die Oberprima

Gerichtlich nicht überprüfbarer Beurteilungsspielraum, Art. 19 Abs. 4 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRVO Nr. 165 § 23

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachprüfbarkeit (Prüfungsentscheidungen) - Pädagogisch-wissenschaftliche Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 272
  • NJW 1959, 1842
  • DVBl 1959, 743
  • DÖV 1959, 872
 
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Wird zitiert von ... (188)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.02.1958 - V C 122.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58
    Mit einzelnen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die den Begriff des Beurteilungsspielraums verwenden, setzt der erkennende Senat sich mit dieser Auffassung nicht in Widerspruch, da auch diese Entscheidungen die Einräumung des Beurteilungsspielraums verfassungsrechtlich für unbedenklich erachten (BVerwGE 5, 153 [162]; BVerwGE 6, 177 [179, 182]; Urteil vom 27. Februar 1959, BVerwG VI C 235/57 S. 13).
  • BVerwG, 29.06.1957 - II C 105.56
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58
    Mit einzelnen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die den Begriff des Beurteilungsspielraums verwenden, setzt der erkennende Senat sich mit dieser Auffassung nicht in Widerspruch, da auch diese Entscheidungen die Einräumung des Beurteilungsspielraums verfassungsrechtlich für unbedenklich erachten (BVerwGE 5, 153 [162]; BVerwGE 6, 177 [179, 182]; Urteil vom 27. Februar 1959, BVerwG VI C 235/57 S. 13).
  • BVerwG, 11.10.1956 - I C 179.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht bleibt es daher insoweit bei der Anwendbarkeit des § 23 Abs. 3 MRVO 165, mag auch die Einsicht in die Natur des behördlichen Handelns die Einführung des Begriffs "Beurteilungsspielraum" rechtfertigen (vgl. BVerwGE 4, 89 [92]; R. Klein, Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 82 S. 75 [97, 103]; Glosse, NJW 1959, S. 711).
  • BVerwG, 10.12.1954 - II C 194.53

    Sitzenbleiber gehen zum Kadi - Ist Nichtversetzung ein Verwaltungsakt?

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58
    Zutreffend beurteilt das Oberverwaltungsgericht den angefochtenen Konferenzbeschluß als Verwaltungsakt und demgemäß die Klage als zulässig (BVerwGE 1, 260).
  • BVerwG, 10.12.1954 - II C 31.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58
    Unabhängig hiervon hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch stets zu prüfen, ob die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs mit Recht bejaht oder verneint worden ist, und ob das Gericht die Grenzen der ihm durch das Verfahrensrecht - in diesem Falle § 23 MRVO 165 übertragenen Prüfungspflicht und Prüfungsbefugnis richtig beachtet hat (§ 56 Abs. 1 Satz 2 BVerwGG; BVerwGE 1, 263).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Schon in seinem ersten grundlegenden Urteil zum Beurteilungsspielraum im Prüfungsrecht (BVerwGE 8, 272 [273]) begründete das Bundesverwaltungsgericht seine Auffassung mit den prinzipiellen Voraussetzungen jeder Benotung: Prüfungsnoten könnten nicht isoliert für jeden Einzelfall gefunden werden, sondern ergäben sich aus dem fachkundigen Vergleich mit den Leistungen anderer, vergleichbarer Prüflinge; sie seien das Ergebnis von Erfahrungswerten auf der Grundlage von Leistungsvergleichen.
  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86

    Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

    Dabei ist jedoch stets zu prüfen, ob diese nicht - wie z.B. bei Prüfungsentscheidungen, prüfungsähnlichen Entscheidungen, dienstlichen Beurteilungen im Beamtenrecht und Eignungsbeurteilungen bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst (dazu BVerfGE 39, 334, 354 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]; BVerwGE 8, 272 ff [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58]; 11, 139 ff [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]; 12, 20, 28; 38, 105, 110 f; 57, 135, 138 f [BVerwG 01.12.1978 - 7 C 68/77]; 61, 176, 186 ff und 200, 205; 62, 130, 138) - ihrer Eigenart und dem Regelungszusammenhang nach, auch mit Rücksicht auf verfassungsrechtlich gebotene Wertungen, den zu ihrer Handhabung berufenen Stellen einen der gerichtlichen Kontrolle nur begrenzt zugänglichen Beurteilungsspielraum gewähren.
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Der Rechtsschutz ist auch bei Ermessensentscheidungen dadurch garantiert, daß diese auf Verlangen des Betroffenen von den Gerichten auf Ermessensfehler und damit auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden können und müssen (vgl. das genannte Urteil des BFH VII 22/62 S vom 19. Januar 1965; ferner auch, soweit das BVerwG einen Spielraum der Verwaltung anerkennt, das Urteil des vorlegenden Senats BVerwGE 8, 272 (274)).

    Der Rechtsschutz ist auch bei Ermessensentscheidungen dadurch garantiert, daß diese auf Verlangen des Betroffenen von den Gerichten auf Ermessensfehler und damit auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden können und müssen (vgl. das genannte Urteil des BFH VII 22/62 S vom 19. Januar 1965; ferner auch, soweit das BVerwG einen Spielraum der Verwaltung anerkennt, das Urteil des vorlegenden Senats BVerwGE 8, 272 (274)).

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