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   BVerwG, 28.02.1958 - VII C 115.57   

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https://dejure.org/1958,489
BVerwG, 28.02.1958 - VII C 115.57 (https://dejure.org/1958,489)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1958 - VII C 115.57 (https://dejure.org/1958,489)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1958 - VII C 115.57 (https://dejure.org/1958,489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 215
  • DÖV 1958, 427
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 08.12.1967 - VII B 161.65

    Rechtsmittel

    Dafür sei der Beklagte als Funktionsnachfolger des Reichserziehungsministers zuständig; die Fakultät einer Hochschule sei - anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 28. Februar 1958 (BVerwGE 6, 215) entschiedenen Falle - nicht zuständig, weil es beim Kläger sich nicht um den Ersatz einer Urkunde über die Promotion selbst handele.

    § 93 BVFG sei anzuwenden, weil davon auch für die Berufsausübung nur vorteilhafte (und nicht unbedingt notwendige) Urkunden erfaßt seien (Hinweis auf BVerwGE 6, 215).

    Die vom Kläger behauptete Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt nicht vor, das von ihm erwähnte Urteil in BVerwGE 6, 215 behandelt einen anderen Sachverhalt und enthält keine Ausführungen über die Glaubhaftmachung.

  • VG Gießen, 22.08.2019 - 3 K 2499/17

    Entziehung des Doktorgrades bestätigt

    Die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und damit auch das Promotionsverfahren, welches wiederum die Verleihung akademischer Grade sowie deren Entzug als actus contrarius umfasst, gehören zum Kernbereich wissenschaftlicher Betätigung im Sinne des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1958 - VII C 115.57; Maunz/Dürig/Scholz, GG Art. 5 Abs. 3 Rn. 162 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 61.73

    Rechtsmittel

    Zu folgen ist auch der Erwägung, daß die vom Kläger erstrebte Bescheinigung über die Ablegung der Doktorprüfung nach Erweiterung des § 93 Abs. 1 BVFG durch das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1207) auf solche Urkunden, die für den Nachweis einer Befähigung zweckdienlich sind, durch diese Vorschrift erfaßt wird (BVerwGE 6, 215).
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