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   BVerwG, 20.11.1959 - VII C 12.59   

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BVerwG, 20.11.1959 - VII C 12.59 (https://dejure.org/1959,203)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1959 - VII C 12.59 (https://dejure.org/1959,203)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1959 - VII C 12.59 (https://dejure.org/1959,203)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 340
  • NJW 1960, 548
  • DVBl 1960, 171
  • DÖV 1960, 557
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Das Klagerecht des vorhandenen Unternehmers bildet hiernach gleichsam das Vehikel zur Durchsetzung dieses - an sich nur im öffentlichen Interesse bestehenden - Gesetzeszwecks (Urteile vom 20. November 1959 - BVerwG 7 C 12.59 - BVerwGE 9, 340 und vom 25. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 90.66 - BVerwGE 30, 347 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06

    Klagebefugnis eines Krankenhausträgers gegen die Aufnahme von Betten eines

    Entsprechendes gilt schließlich für den von der Klägerin noch angeführten Vergleich mit der vom Bundesverwaltungsgericht im Linienverkehr angenommen Drittanfechtungsbefugnis eines im Verkehrsgebiet bereits vorhandenen Unternehmers (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6/99 -, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 Nr. 4; Urteil vom 07.10.1988 - 7 C 65.87 -, BVerwGE 80, 270; Urteil vom 25.10.1968 - VII C 90.66 -, BVerwGE 30, 347; Urteil vom 20.11.1959 - VII C 12.59 -, BVerwGE 9, 340).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 11 B 11.332

    Ein "Bierbus" für die Landeshauptstadt München

    Mit dem Recht, vor der Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung an einen Dritten angehört zu werden und die Erteilung einer solchen Genehmigung im Widerspruchs- und Klageweg angreifen zu können, kann ein vorhandener Unternehmer "nur den Interessen des öffentlichen Verkehrs dienen" (BVerwG vom 20.11.1959 BVerwGE 9, 340/341 zu der vor dem Inkrafttreten des heutigen Personenbeförderungsgesetzes geltenden Rechtslage); er soll "auf Grund seiner Betätigung als zugelassener Unternehmer geltend machen können, dass die Behörde die Interessen des öffentlichen Verkehrs, insbesondere durch eine hiermit nicht zu vereinbarende Beeinträchtigung oder Vernachlässigung seines dem öffentlichen Verkehr bereits dienenden Unternehmens, verletzt habe" (BVerwG vom 20.11.1959, ebenda).
  • BVerwG, 25.10.1968 - VII C 90.66

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Berufsverkehr trotz schwebenden

    Der Senat hat deshalb bereits in BVerwGE 9, 340 ausgesprochen, daß dem vorhandenen Unternehmer ein Klagrecht gegen die Genehmigung für einen weiteren Unternehmer zusteht, wenn er geltend macht, die Behörde habe mit der Zulassung dieses Unternehmers die öffentlichen Verkehrsinteressen insbesondere dadurch verletzt, daß sein dem öffentlichen Verkehr bereits dienendes Unternehmen beeinträchtigt werde.
  • VG Hamburg, 03.03.2005 - 15 K 87/03

    Linienverkehrsgenehmigung für die Durchführung von Stadtrundfahrten - Klage eines

    Dies genügt für die Annahme ihrer Klagebefugnis (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 20.11.1959, BVerwGE 9, 340 ff.).
  • BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63

    Klageberechtigung bei Beteiligung einer Behörde an dem Verwaltungsverfahren vor

    In den einschlägigen Entscheidungen ist jedoch dargelegt, daß ein solcher Unternehmer durch die Neuzulassung in einer "schutzwürdigen Rechtsposition" im Sinne des § 15 Abs. 1 des früheren Verwaltungsgerichtsgesetzes für Rheinland-Pfalz "betroffen" sei (BVerwGE 9, 340 [BVerwG 20.11.1959 - VII C 12/59] [342]) oder im Sinne des § 35 Abs. 1 des früheren bayerischen Verwaltungsgerichtsgesetzes "in seinen Rechten verletzt" sein könne (BVerwGE 2, 141 [BVerwG 02.06.1955 - BVerwG I C 102.53] [142]; zur Klagebefugnis der beteiligten Unternehmer nach dem jetzt geltenden Personenbeförderungsgesetz vgl. BVerwGE 16, 187 ff. [BVerwG 28.06.1963 - VII C 139/61]).
  • BVerwG, 28.06.1963 - VII C 139.61

    Kein Klagerecht eines Kraftdroschkenunternehmers gegen Erteilung der

    Ihnen ist die Klagbefugnis im Urteil des Senats vom 20. November 1959 (BVerwGE 9, 340 [BVerwG 20.11.1959 - VII C 12/59]; noch zum früheren Recht ergangen) zugesprochen worden.
  • BVerwG, 19.07.1962 - VIII B 186.60

    Rechtsmittel

    Die Revision kann auch nicht zugelassen werden wegen Abweichung von dem vom Kläger genannten Urteil vom 26. August 1959 - BVerwG VII C 12.59 - (muß richtig heißen: - BVerwG VIII C 12.59 -, MDR 1960 S. 77 = NJW/RzW 1960 S. 44 = DÖV 1960 S. 27).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2020 - 1 S 76.19

    Anwendbarkeit des Mehrfachgenehmigungsverbots auf miteinander konkurrierende

    Dass § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG einem vorhandenen Unternehmer gerichtlich durchsetzbare Abwehrrechte gegen die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung an einen Dritten verschaffen kann, entspricht allgemeiner Rechtsansicht (vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 20. November 1959 - VII C 12.59 - BVerwGE 9, 340 ff., juris Leitsatz, und Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 ff., juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.07.1980 - 7 C 25.78

    Stadtverkehrsunternehmer - Überörtlicher Linienverkehr - Überlandverkehr -

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 9, 340; 30, 347 [BVerwG 25.10.1968 - VI C 3/66][348]) hat derjenige Verkehrsunternehmer, der - wie die Klägerin - im Bereich des von einem anderen Unternehmer neu beantragten Linienverkehrs bereits Linienverkehr betreibt, ein Klägerecht gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung, wenn er geltend macht, die Behörde habe die Versagungsgründe des § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG verkannt, die im öffentlichen Verkehrsinteresse auch die rechtlichen Interessen der vorhandenen Verkehrsunternehmer schützen sollen.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.1998 - 10 S 1165/98

    Genehmigung zur Ausübung der Notfallrettung: Funktionsfähigkeit des

  • BGH, 27.01.1975 - III ZR 112/72

    Zuständige Behörde für die Ausführung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im

  • BVerwG, 22.05.1964 - VII C 97.62

    Bindung eines Gerichts an die Reihenfolge von Hauptantrag und Hilfsantrag -

  • BVerwG, 26.01.1962 - VII B 109.60
  • VGH Bayern, 01.09.2010 - 11 BV 09.2445

    Genehmigung eines Linienverkehrs mit Kraftomnibussen

  • BVerwG, 10.11.1961 - VII C 61.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.12.1962 - VII C 74.61

    Rechtsmittel

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