Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.1970 - VII C 17.69   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 36, 285



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BFH, 22.04.2010 - V R 26/08  

    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten - Rechtsnatur der

    Inwieweit die von der Klägerin erhobene Vergnügungsteuer diesen rechtlichen Vorgaben genügt, braucht der Senat aus den unter 2. d. aa) genannten Gründen für die Frage der Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuerbescheide nicht zu überprüfen (zur Bemessungsgrundlage der Spielgerätesteuer vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss vom 27. November 2009 II B 102/09, juris; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 20. November 1970 VII C 17.69, HFR 1971, 242; BVerwG-Beschluss vom 10. März 2009 9 B 27/08, BFH/ NV 2009, 1391 zur "Bruttokasse" als Steuermaßstab).
  • BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72  

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art.

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  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 30.72  
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  • BVerwG, 25.02.1972 - VII C 37.71  

    AusfG -UnBefG AusfG -UnBefG Schleswig-Holstein § 1 Abs. 1; UnBefG §§ 3,

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  • BVerwG, 20.11.1970 - VII C 54.70  
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - 1 S 35.12  

    § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 PBefG, § 25 Abs 1 PBefG, § 47 PBefG, §

    Da für die berücksichtigungsfähigen Anhaltspunkte keine abschließende Regelung (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 PBZugV "insbesondere") besteht, ist für die an dem Gesamtverhalten und der Persönlichkeit des Betroffenen auszurichtende Zuverlässigkeitsprognose (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1970 - VII C 17.69 - BVerwGE 36, 288; Senatsbeschluss vom 19. August 2011 - OVG 1 S 3.10 - Abdruck S. 6 f.) maßgeblich, ob dieser willens oder in der Lage ist, die einschlägigen Vorschriften zu beachten, wobei wegen der ihm anvertrauten Schutzgüter ein strenger Maßstab anzulegen ist und sich die Annahme der Unzuverlässigkeit auch aus einer Häufung von im Einzelnen nicht so schwerwiegenden Verstößen ergeben kann.
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