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   BVerwG, 26.10.1973 - VII C 20.72   

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https://dejure.org/1973,2630
BVerwG, 26.10.1973 - VII C 20.72 (https://dejure.org/1973,2630)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1973 - VII C 20.72 (https://dejure.org/1973,2630)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1973 - VII C 20.72 (https://dejure.org/1973,2630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der selbstständigen Vereinigung von Arbeitnehmern mit sozialpolitischer oder berufspolitischer Zwecksetzung - Gleichbehandlung der Koalitionen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern - Vereinigung von Arbeitnehmern in freiwilligem Zusammenschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Potsdam, 25.04.2019 - 8 K 257/17

    Eine Reduzierung des in § 130 Abs. 1 AO eingeräumten Rücknahmeermessens auf Null

    a) § 130 Abs. 1 AO räumt auf der Rechtsfolgenseite ausweislich seines Wortlauts Ermessen bei der Entscheidung über die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts ein (statt vieler: Rüsken, in: Klein, AO, 14. Aufl. 2018, § 130 Rn. 27 f.) Allein die Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheids begründet keinen Anspruch auf dessen Rücknahme, weil sie lediglich die tatbestandliche Voraussetzung für die von der Behörde zu treffende Ermessensentscheidung ist (vgl. zu § 48 VwVfG: BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1974 - VII C 20.72 -, juris Rn. 25; Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 -, juris Rn. 13).
  • VG Potsdam, 20.09.2019 - 8 K 518/19

    Kanalanschlussbeiträge von Grundstücken, die im Beitrittsgebiet bereits vor dem

    § 130 Abs. 1 AO räumt auf der Rechtsfolgenseite ausweislich seines Wortlauts Ermessen bei der Entscheidung über die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts ein (statt vieler: Rüsken, in: Klein, AO, 14. Aufl. 2018, § 130 Rn. 27 f.) Allein die Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheids begründet keinen Anspruch auf dessen Rücknahme, weil sie lediglich die tatbestandliche Voraussetzung für die von der Behörde zu treffende Ermessensentscheidung ist (vgl. zu § 48 VwVfG: BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1974 - VII C 20.72 -, juris Rn. 25; Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 -, juris Rn. 13).
  • VG Potsdam, 25.04.2019 - 8 K 5019/16

    Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    b) § 130 Abs. 1 AO räumt auf der Rechtsfolgenseite ausweislich seines Wortlauts Ermessen bei der Entscheidung über die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts ein (Klein/Rüsken, AO, 14. Aufl. 2018, § 130 Rn. 27 f.) Allein die Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheids begründet keinen Anspruch auf dessen Rücknahme, weil sie lediglich die tatbestandliche Voraussetzung für die von der Behörde zu treffende Ermessensentscheidung ist (vgl. zu § 48 VwVfG: BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1974 - VII C 20.72 -, juris, Rz. 25; Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 -, juris, Rz. 13).
  • VG Potsdam, 20.09.2019 - 8 K 4789/16

    Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    § 130 Abs. 1 AO räumt auf der Rechtsfolgenseite ausweislich seines Wortlauts Ermessen bei der Entscheidung über die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts ein (statt vieler: Rüsken, Klein, AO, 14. Aufl. 2018, § 130 Rn. 27 f.) Allein die Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheids begründet keinen Anspruch auf dessen Rücknahme, weil sie lediglich die tatbestandliche Voraussetzung für die von der Behörde zu treffende Ermessensentscheidung ist (vgl. zu § 48 VwVfG: BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1974 - VII C 20.72 -, juris Rn. 25; Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 -, juris Rn. 13).
  • VG Cottbus, 08.08.2019 - 6 K 1758/17

    Anspruch auf Aufhebung bzw. Änderung eines Bescheides über Wassergebühren

    Die Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides begründet keinen Anspruch auf dessen Rücknahme, weil sie lediglich die tatbestandliche Voraussetzung für die von der Behörde zu treffende Ermessensentscheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1974 - VII C 20.72 -, juris zu § 48 VwVfG; Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 -, NVwZ 2007, 709, 710).
  • VG Potsdam, 25.04.2019 - 8 K 2236/18

    Rücknahmepflicht bei verfassungswidrigem Beitragsbescheid; Reduzierung des

    a) § 130 Abs. 1 AO räumt auf der Rechtsfolgenseite ausweislich seines Wortlauts Ermessen bei der Entscheidung über die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts ein (statt vieler: Rüsken, in: Klein, AO, 14. Aufl. 2018, § 130 Rn. 27 f.) Allein die Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheids begründet keinen Anspruch auf dessen Rücknahme, weil sie lediglich die tatbestandliche Voraussetzung für die von der Behörde zu treffende Ermessensentscheidung ist (vgl. zu § 48 VwVfG: BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1974 - VII C 20.72 -, juris Rn. 25; Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 27.02.1990 - 4 B 40.90

    Vorliegen von klärungsbedürftigen Fragen des revisiblen Rechts - Zu den

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß außerhalb des § 51 Abs. 1 VwVfG das Wiederaufgreifen im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde steht (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1974 - BVerwG 7 C 20.72 - BVerwGE 44, 333 [BVerwG 30.01.1974 - VIII C 20/72]; Beschluß vom 22. Oktober 1984 - BVerwG 8 B 56.84 - NVwZ 1985, 265).
  • BVerwG, 28.01.1974 - VII B 14.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit des

    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 1973 - BVerwG VII C 20.72 - § 54 Abs. 2 Satz 1 BBiG angewandt, ohne Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Berufsbildungsgesetzes zu erörtern.
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