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   BVerwG, 23.05.1975 - VII C 43.73   

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https://dejure.org/1975,1236
BVerwG, 23.05.1975 - VII C 43.73 (https://dejure.org/1975,1236)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1975 - VII C 43.73 (https://dejure.org/1975,1236)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1975 - VII C 43.73 (https://dejure.org/1975,1236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Störung der öffentlichen Ordnung durch das Abstellen eines Fahrzeugs in eine Halteverbotszone; Grundsatz der absoluten Klarheit, Eindeutigkeit und leichten Verständlichkeit straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und Anordnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 48, 259
  • MDR 1975, 873
  • DVBl 1976, 110
  • JR 1975, 478
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 5 A 2289/18

    Abschleppen Halteverbot Einmündung Ergänzung von Ermessenserwägungen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1975 - VII C 43.73 -, juris, Rn. 15; Lafontaine, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 41 StVO, Rn. 274.
  • OVG Hamburg, 13.12.2023 - 3 Bf 68/22

    Anordnung eines Halte- bzw. Parkverbots; Ausnahme für E-Fahrzeuge

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründet ein auf der rechten Straßenseite aufgestelltes Vorschriftszeichen 283, das an seinem unteren Teil einen von der Fahrbahn wegweisenden weißen Pfeil trägt, kein Haltverbot auf der vor ihm liegenden Strecke, wenn dort kein weiteres Vorschriftszeichen aufgestellt ist (BVerwG, Urt. v. 23.5.1975, VII C 43.73, BVerwGE 48, 259, juris, vgl. auch Heß, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. 2022, StVO, § 12 Rn. 15; Berr/Schäpe/Müller/Rebler, Das Recht des ruhenden Verkehrs, 3. Aufl. 2020, Kap. 7 Rn. 44; Stollenwerk, Halten - Parken - Abschleppen, 6. Aufl. 2022 Rn. 3112 - jeweils m.w.N.).

    In diesem Fall bliebe es ungewiss, wie die Verbotsstrecke bestimmt werden müsste (BVerwG, Urt. v. 23.5.1975, a.a.O. Rn. 15).

  • OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06

    Zur Bedeutung einer Halt- oder Parkbeschränkung lediglich für die für den

    Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Rechtsbeschwerdegericht auf einen in zulässiger Weise gestellten und begründeten Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit der Sache befasst ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 514; BayObLG wistra 1996, 39; OLG Zweibrücken, DAR 1975, 250; Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 47 Rn. 41 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.06.1992 - 5 B 16.92

    Reichweite der Aufklärungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Schwerbehinderte grundsätzlich keinen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber einen anderen Beschäftigten entläßt, um für den Schwerbehinderten einen Alternativarbeitsplatz zu schaffen (vgl. BVerwGE 29, 140 [BVerwG 28.02.1968 - V C 33/66]; 48, 264 [BVerwG 23.05.1975 - VII C 43/73]sowie Beschluß vom 11. September 1990 - BVerwG 5 B 63.90 - ).
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