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   BVerwG, 04.07.1969 - VII C 52.68   

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https://dejure.org/1969,456
BVerwG, 04.07.1969 - VII C 52.68 (https://dejure.org/1969,456)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1969 - VII C 52.68 (https://dejure.org/1969,456)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1969 - VII C 52.68 (https://dejure.org/1969,456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erlaubnispflichtigkeit des allgemeinen Güternahverkehrs - Eigenes Recht des Konkursverwalters auf den Betrieb von Güternahverkehr oder Güterfernverkehr - Erfüllung zweiseitiger Verträge durch den Konkursverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GüKG §§ 19, 80; KO §§ 1, 6, 7, 17, 129, 132

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 316
  • MDR 1970, 80
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 13.04.2005 - 6 C 4.04

    Aktien, Stimmrechtsanteile, Wertpapierhandelsrecht, börsennotierte Gesellschaft;

    Nach der namentlich von der Rechtsprechung vertretenen Amtstheorie (Urteil vom 4. Juli 1969 - BVerwG 7 C 52.68 - BVerwGE 32, 316 ; BGH, Urteil vom 14. April 1987 - IX ZR 260/86 - BGHZ 100, 346 ) wird der Insolvenzverwalter als Inhaber eines privaten Amtes und Rechtspflegeorgan angesehen.
  • VG Gießen, 20.07.1994 - 6 G 575/94

    Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) in der Konkursmasse;

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  • VG Gießen, 04.10.2005 - 8 E 2110/04

    Vertretung einer sich in der Insolvenz befindlichen GmbH durch den

    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass eine Personalerlaubnis als höchstpersönliches Recht nicht in die (Konkurs-)Masse fällt, sondern dem Gemeinschuldner verbleibt (BVerwG, Urt. v. 4.7.1969 - VII C 52.68, BVerwGE 32, 316, 319/320 zu § 80 GüKG).
  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 42.71

    Genehmigungsverpflichtung für die Einrichtung eines Verkehrsunfallhilfsdienstes -

    Deshalb kennen auch die von außen einwirkenden Gefahren auf den Straßenverkehr im Rahmen dieser konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis geregelt werden (BVerwGE 28, 310 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 146/65] [311]; BVerwGE 32, 319 [BVerwG 04.07.1969 - VII C 52/68] [326]; Beschluß vom 22. Dezember 1970 - BVerwG VII B 113.70 - Buchholz 442.15 § 4 StVO Nr. 7).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 98/03

    Insolvenz; Widerruf der Bestellung als Steuerberater

    Es kann dem Kläger nicht i.S. des § 56 Abs. 1 FGO als Verschulden angerechnet werden, dass er unter diesen Umständen zunächst von der Einlegung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision abgesehen und die Unrichtigkeit der Auskunft des Insolvenzverwalters, des Rechtsanwaltes, die allerdings anhand des Urteils des BVerwG vom 4. Juli 1969 7 C 52/68 (BVerwGE 32, 316) erkennbar gewesen wäre, nicht erkannt und die Rechtsansicht des Insolvenzverwalters nicht selbständig überprüft hat.
  • FG München, 17.03.2022 - 13 K 766/20
    Nach der namentlich von der Rechtsprechung vertretenen Amtstheorie (Bundesverwaltungsgericht -BVerwG-, Urteil vom 04.07.1969 - BVerwG 7 C 52.68 - BVerwGE 32, 316 ; Bundesgerichtshof -BGH-, Urteil vom 14.04.1987, IX ZR 260/86 BGHZ 100, 346 ) wird der Insolvenzverwalter als Inhaber eines privaten Amtes und Rechtspflegeorgan angesehen.
  • BFH, 05.02.2003 - VII B 143/02

    Insolvenzverwalter; Widerruf der Bestellung des Insolvenzschuldners als

    Sie fällt damit nicht in die Insolvenzmasse, weil sie, wie sich aus § 857 Abs. 3 und Abs. 4 ZPO ergibt, nicht der Zwangsvollstreckung unterliegt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1969 VII C 52.68, BVerwGE 32, 316).
  • VG Frankfurt/Main, 02.07.2008 - 7 E 791/07

    Inforamtionsanspruch gegenüber der BaFin nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Nach der namentlich von der Rechtsprechung vertretenen Amtstheorie (Urteil vom 04.07.1969 - BVerwG 7 C 53.68 - BVerwGE 32, 316, 321; BGH, Urteil vom 14.04.1987 - IX ZR 260/86 - BGHZ 100, 346, 351) wird der Konkursverwalter als Inhaber eines privaten Amtes und Rechtspflegeorgan angesehen.
  • BVerwG, 14.03.1974 - II C 47.72

    Minderung der Erwerbsfähigkeit eines Berufssoldaten - Gewährung von

    Das Bundesverwaltungsgericht setze somit seine ständige Rechtsprechung, wonach der Unfallausgleich eingeführt worden sei, um die Unterschiede in der Rechtsstellung der von einem Unfall betroffenen Bediensteten, vor allem zwischen den Beamten einerseits und den Arbeitern andererseits, auszugleichen, folgerichtig fort (zu vgl. BVerwGE 15, 51; 21, 282 [BVerwG 30.06.1965 - VI C 38/63]; 25, 46 [BVerwG 05.09.1966 - V C 218/65]; 32, 323) [BVerwG 04.07.1969 - VII C 52/68].
  • BFH, 22.03.1994 - VII R 58/93

    Zurückweisung eines Rechtsanwalts und Notars als Bevollmächtigter durch das

    Dem stehe das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 4. Juli 1969 VII C 52.68 (BVerwGE 32, 316) nicht entgegen.
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