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   BVerwG, 16.11.1973 - VII C 58.72   

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https://dejure.org/1973,563
BVerwG, 16.11.1973 - VII C 58.72 (https://dejure.org/1973,563)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1973 - VII C 58.72 (https://dejure.org/1973,563)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1973 - VII C 58.72 (https://dejure.org/1973,563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Voraussetzungen für das Parken eines Wohnwagens

  • Wolters Kluwer

    Abstellen von Wohnwagenanhängern auf öffentlichen Straßen - Anforderungen an das Parken im Sinne des Straßenverkehrsrechts - Voraussetzungen der Teilnahme eines Fahrzeugs am Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 193
  • NJW 1974, 761
  • MDR 1974, 429
  • DVBl 1974, 290
  • DÖV 1974, 242
  • JR 1974, 171
  • JR 1974, 278
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.12.1969 - VII C 76.68

    Dauerparken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen - Abgrenzung der

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - VII C 58.72
    Der Senat hat sich bereits mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug an Straßenverkehr teilnimmt, in den Urteilen von 28. November 1969 - BVerwG VII C 67.68 - (BVerwGE 34, 241) und vom 12. Dezember 1969 - BVerwG VII C 76.68 (BVerwGE 34, 320) befaßt.

    Das setzt voraus, daß das Fahrzeug nach dem Straßenverkehrsrecht am Verkehr teilnehmen darf, also zum Verkehr zugelassen ist, und außerdem tatsächlich auch zu diesem Zweck in Gang gesetzt werden kann, also betriebsbereit ist (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1969 a.a.O. S. 324).

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 67.68

    Einrichtung bewachter Parkplätze zur Begrenzung von Dauerparken -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - VII C 58.72
    Der Senat hat sich bereits mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug an Straßenverkehr teilnimmt, in den Urteilen von 28. November 1969 - BVerwG VII C 67.68 - (BVerwGE 34, 241) und vom 12. Dezember 1969 - BVerwG VII C 76.68 (BVerwGE 34, 320) befaßt.

    Nur unter diesen Voraussetzungen ist das Fahrzeug verkehrsbereit, wie es der Senat im Urteil vom 28. November 1969 (a.a.O. S. 244) gefordert hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05

    Abgeschleppter und in Verwahrung genommener PKW; Aufwendungsersatz;

    Denn ein auf öffentlichen Verkehrsflächen geparktes Fahrzeug kann nur dann dem (fließenden) Verkehr zugerechnet werden, wenn mit ihm jederzeit wieder daran teilgenommen werden kann und darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1969 - VII C 67.68 - BVerwGE 34, 241; Urt. v. 16.11.1973 - VII C 58.72 - BVerwGE 44, 193; Schnebelt/Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl., Rdnr. 286).
  • OLG Köln, 12.03.1982 - 3 Ss 111/82

    Gehweg; Gehweg als Straße; Verkehrshindernisse auf Gehwegen; Straßen als Gehwege

    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß nicht mehr dem Gemeingebrauch zuzurechnen ist, wenn ein nicht mehr betriebbereiter PKW (Senatsentscheidung vom 16.5.1980 - 3 Ss 373/80), ein nicht mehr zugelassenes Kraftfahrzeug (BayObLG VRS 52, 68; OLG Düsseldorf VM 1975, 69; OLG Karlsruhe VRS 59, 153 ), ein zur Vermietung oder zum Verkauf angebotenes Fahrzeug (BayObLG VM 1978, 19 und NJW 1980, 1807; KG VRS 34, 383) oder ein mit dem Zugfahrzeug nicht verbundener Wohnwagenanhänger (BVerwG VRS 46, 235; vgl. auch OLG Koblenz VRS 57, 58 und OLG Zweibrücken VRS 59, 155 ) abgestellt wird.

    Danach fällt grundsätzlich auch das Abstellen eines Bauwagens oder eines Kompressors auf der Straße nicht mehr unter den Gemeingebrauch, da diese Fahrzeuge nicht ohne weiteres in Betrieb gesetzt werden können (vgl. BVerwG VRS 46, 235) und außerdem ihr Zweck während des Abstellens auch gar nicht auf Teilnahme am Straßenverkehr gerichtet ist (vgl. BayObLG VRS 57, 60, 61 und NJW 1980, 1807; OLG Hamm VRS 59, 298 ; KG VRS 45, 73).

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 2.78

    Keine Erlaubnispflicht für regelmäßige Benutzung der öffentlichen Straße als

    Der vorlegende Senat hat dies in seinen genannten Urteilen (BVerwGE 34, 320 (323, 324); 44, 193 (194)) ausdrücklich ausgesprochen.
  • VG Arnsberg, 14.07.2000 - 7 K 643/99

    Erstattung von Sicherstellungskosten sowie Standkosten und Verwertungskosten

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 16. November 1973 - VII C 58/72 -, in: …
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvL 52/79

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Schon die Tatsache, daß das dem Betroffenen im Ausgangsverfahren zur Last gelegte Verhalten vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung, die durch die Presse eine weite Verbreitung gefunden hat, als einer Erlaubnis nicht bedürftige Teilnahme am ruhenden Verkehr angesehen wird (vgl. BVerwGE 34, 320 [324]; 44, 193 [195]; VkBl. 1970, S. 350; ebenso BayObLG DÖV 1977, S. 106), machte eine nähere Erörterung der Schuldfrage unverzichtbar.
  • VG München, 10.01.2022 - M 17 K 20.6361

    Abfalleigenschaft abgestellter Kfz

    Das setzt voraus, dass das Fahrzeug nach dem Straßenverkehrsrecht am Verkehr teilnehmen darf, also zum Verkehr zugelassen ist, und außerdem tatsächlich auch zu diesem Zweck in Gang gesetzt werden kann, also betriebsbereit ist (BVerwG, U.v. 16.11.1973 - VII C 58.72 - juris Rn. 10).
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